Martin Dostal

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Name: Martin Dostal
Angemeldet seit: 4. November 2011
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  1. Kammerhof-Ferienpark kann im März besiegelt werden. — 6. Februar 2012
  2. Alles nur ein Irrtum? Worum es in BV 063/11 wirklich geht. — 3. Februar 2012
  3. Kino-Betreiber Kretschmar: „Enttäuscht von der Politik“ — 2. Februar 2012
  4. Letzte Amtshandlung: Stadt vor der Pleite retten? — 1. Februar 2012
  5. Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung. — 31. Januar 2012

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  1. Streit um Heiligendamm geht mit Schlagabtausch in nächste Runde. — 3 Kommentare
  2. Ruiniert der Finanzausschuss die Stadt? Bad Doberan soll am Vorkaufsrecht festhalten. — 2 Kommentare
  3. Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung. — 2 Kommentare
  4. Rettung für Kammerhof 12? Investor hat Interesse am Ferienpark-Areal. — 1 Kommentar
  5. Lässt sich der Stichweg-Beschluss überhaupt umsetzen? So schnell wohl nicht: — 1 Kommentar

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Feb
06

Kammerhof-Ferienpark kann im März besiegelt werden.

Ein alter zerplatzter Traum der Münsterstadt könnte wahr werden: Nach dem Kammerhof-Desaster und der Insolvenz der Entwicklungsgesellschaft, für die die Stadt mit 900.000 Euro bürgte, gibt es nun einen neuen Interessenten für die letzte große Fläche im Besitz der Stadt. Schon im März können erste Beschlüsse gefasst werden, um den Traum vom Ferienpark am schönsten Ortseingang der Stadt wahr zu machen. Noch-Bürgermeister Hartmut Polzin berichtet über das, was er in die Wege geleitet hat und das Thorsten Semrau weiterführen wird:


Ostsee-Zeitung vom 06.02.2012:

Ferienpark: Entscheidung im März?
Neuer Investor für Kammerhof-Areal kommt zu Gesprächen in die Stadt.

Bad Doberan – Am 21. März hat Hartmut Polzin seinen letzten Arbeitstag als Bürgermeister in Bad Doberan. Und zum Abschied könnte er der Stadt noch ein richtig großes Geschenk hinterlassen: Knapp 20 Jahre nach den ersten Planungen könnte sich nun doch ein Investor für den Ferienpark am Kammerhof gefunden haben. Und der macht Druck: In dieser Woche sind erste Gespräche im Rathaus angesetzt. Geht alles nach Plan, könnten
die Entscheidungen schon im März fallen.

Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte Bad Doberan den B-Plan 12 für das nördliche Gebiet am Kammerhof in Angriff genommen. Ein  niederländischer Investor wollte eine Ferienanlage für 50 Millionen  Euro bauen. Doch das Vorhaben scheiterte an der Finanzierung.

2004 musste die Entwicklungsgesellschaft Kammerhof 12 in die Insolvenz gehen. Die Stadt blieb auf einer Bürgerschaft über mehr als 900 000 Euro sitzen. Dem größten Gläubiger der GmbH, der Deutschen Kreditbank, hat Bad Doberan jüngst eine Forderung über 480 000 Euro abgekauft. „Wir besitzen damit Anteile von mehr als 98 Prozent an der Firma“, sagt Polzin. Auch die Flächen gehören somit de facto der Stadt. „Der Investor könnte von uns das Areal oder die ganze Gesellschaft kaufen“, so Polzin.

Wer der potenzielle Käufer ist, will der Bürgermeister nicht sagen. Der Partner hat um Stillschweigen gebeten. Polzin spricht aber von einem „namhaften Betreiber“, den der Investor mitbringt und der die Anlage managen soll.„In dieser Woche werden die Interessenten samt Architekten ins Rathaus kommen und ihre Ideen vorstellen.“ Anfang März will die Firma dann in die Ausschüsse gehen. Am 26. März könnte die Stadtvertretung bereits über die neuen Pläne für einen alten Traumzu entscheiden haben. am

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Feb
03

Alles nur ein Irrtum? Worum es in BV 063/11 wirklich geht.

“Lügen werden nicht wahr, wenn man sie immer wiederholt” ist ein Lieblingszitat im Bad Doberaner Rathaus. Und durch ständige Wiederholung wird Unsinn nicht sinnig und Irrtümer nicht richtig. Nun ist seit Tagen davon die Rede, dass die Stadtvertreter über eine Beschlussvorlage abstimmen sollen, die den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in Heiligendamm und Vorder Bollhagen zu beschließen vorschlägt.

Mit dem Vorkaufsrecht ist es aber wie mit dem Eherecht: So wie jeder heiraten darf, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet, so darf auch die Gemeinde Flächen vorrangig erwerben, wenn sich dazu die Möglichkeit bietet. Und so wie kein Mensch offiziell auf sein Eherecht verzichten muss, wenn er nicht heiraten will, so muss auch keine Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichten, wenn es nicht vorkaufen will. Entweder man heiratet oder man lässt es bleiben und entweder die Gemeinde kauft oder sie lässt es bleiben. Wenn Sie aber heiraten, dann gehen Sie alle Verpflichtungen ein, die Recht und Gesetz für die Ehe vorsehen und genauso geht die Gemeinde alle Verpflichtungen ein, die Recht und Gesetz vorsehen, wenn sie in den Kaufvertrag einsteigt. Der einzige Unterschied zwischen der Gemeinde und Ihnen: Die Gemeinde muss wenn sie nicht vom Vorkaufsrecht Gebrauch macht dem Verkäufer ein Attest ausstellen, das dieses bestätigt. Das entfällt bei der Ehe und es hat ganz einfach den Sinn, dass der Verkäufer und der neue Käufer etwas in der Hand haben, das belegt, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nimmt.

Die Medien – allen voran die Ostsee-Zeitung – haben die Angelegenheit (es sicherlich einfach nicht besser wissend) die ganze Zeit so dargestellt, als hätten die Stadtvertreter über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht abzustimmen gehabt. Die Stadtverwaltung soll angeblich eine Beschlussvorlage eingereicht haben, die vorschlägt, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Da so eine Vorlage völliger Unsinn wäre (die Stadt muss nicht verzichten: entweder macht sie vom Recht Gebrauch – dann muss sie das bekunden oder sie macht keinen Gebrauch – dann muss sie auch nichts bekunden) habe ich mir noch einmal die Beschlussvorlage angesehen. Und siehe da: Es geht gar nicht um den Verzicht auf das Vorkaufsrecht:

Bad Doberan, den 04.01.2012

Sitzungsvorlage

Einreicher: Amt für Stadtentwicklung

Sitzung/Gremium am:

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
04.07.2011 nicht öffentlich

Finanzausschuss
04.07.2011 nicht öffentlich

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren
05.07.2011 nicht öffentlich

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
05.07.2011 nicht öffentlich

Hauptausschuss
06.07.2011 nicht öffentlich

Finanzausschuss
09.01.2012 nicht öffentlich

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
12.01.2012 nicht öffentlich

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
12.01.2012 nicht öffentlich

Hauptausschuss
18.01.2012 nicht öffentlich

Beschlussvorlage Nr. 063/11

TOP:
Antrag auf Vorkaufsrechtsverzicht nach dem BauGB und Denkmalschutzgesetz UR 927/11 vom 07.05.2011
Verkäufer: ECH Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG
Käufer: ECH Grundbesitzgesellschaft II mbH & Co. KG

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, das Negativattest zum Vorkaufsrecht gem. § 24 Baugesetzbuch und § 22 Denkmalschutzgesetz M-V zum Kaufvertrag UR 927/11 vom 07.05.2011 des Notars Dr. Braunert zu erteilen.

Sach- und Rechtslage:

Die ECH Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG veräußerte am 07.05.2011 die in Anlage 3 aufgelisteten Flurstücke an die ECH
Grundbesitzgesellschaft II mbH & Co. KG. Der Antrag des Notars hinsichtlich der Vorkaufsrechte ging am 18.05.2011 ein.

Diese Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Heiligendamm und in der Gemarkung Vorder Bollhagen. In Heiligendamm sind sowohl der B-Plan 25, 26 und 30 als auch Bereiche außerhalb eines B-Planes betroffen. Für die Ortslage Vorder Bollhagen besteht kein B-Plan.

In den B-Plänen sind diese Flächen als private Grünflächen, Kurwald undSondergebiete ausgewiesen. Diese Bebauungspläne sind rechtskräftig.

Die Möglichkeiten der Ausübung eines Vorkaufsrechts nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches wurden geprüft.
Hier kann nur § 24 (1) 1 zum Ansatz gebracht werden, wenn die Bedingungen aus diesem Paragraphen vorliegen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB ist innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages zu erklären.

Nach § 24 BauGB steht der Gemeinde in nachfolgenden Fällen ein Vorkaufsrecht zu:

1)
im Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,

2)
in einem Umlegungsgebiet,

3)
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich,

4)
im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung,

5)
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist,

6)
in Gebieten, die nach § 30, 33 oder 34 Abs. 2 vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit diese Grundstücke unbebaut sind,
sowie

7)
in Gebieten, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nach § 24 (1) 1 BauGB gegeben, wenn im Geltungsbereich eines B-Planes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem B-Plan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist.

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben. Nach § 464 BGB kommt mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.

Kann der Vorkaufsberechtigte Nebenleistungen nicht bewirken, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.

Hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausgeübt und sind einem Dritten dadurch Vermögensnachteile entstanden, hat sie dafür Entschädigung zu leisten. In diesem Fall schreiben die Festsetzungen in den B-Plänen 25, 26 und 30 für die Kaufobjekte keine öffentliche Nutzung vor. Somit kann das Vorkaufsrecht nach diesem Paragraphen nicht ausgeübt werden.

Es sind Flächen in der Gemarkung Heiligendamm und der Gemarkung Vorder Bollhagen betroffen, welche auf der Grundlage von Bauerlaubnisverträgen für öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden dürfen. Im Rahmen dieser Bauerlaubnisverträge ist die Übertragung dieser Flächen kostenfrei an die Stadt vorgesehen. Diese Bauerlaubnisverträge gelten auch für Rechtsnachfolger.Die Grundstücksregulierungen werden auf der Grundlage der Vereinbarungen in den Bauerlaubnisverträgen abgeschlossen.

Nach § 22 Denkmalschutzgesetz M-V steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, auf oder in dem sich Denkmale befinden, ein Vorkaufsrecht zu. Auf einiges Grundstücken befinden sich Gebäude als Denkmale. Entsprechend des Kommentars zum § 22 DSchG M-V(Anlage) können Gegenstand des Vorkaufrechts nach Abs.1 Satz 1 nur Grundstücke sein, auf denen sich Bau- oder Bodendenkmale befinden.

Zweck der Ausübung muss die Sicherung der dauernden Erhaltung des Denkmals in erster Linie in Verantwortung der finanziell ausreichend leistungsfähigen Gemeinde sein, fiskalische Gründe reichen nicht.

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nach Abs.3 auch zu Gunsten einer anderen juristischen Person, also nicht Privatperson mit deren Zustimmung ausüben. Bei juristischen Personen des Privatrechts (z.B. historische Vereine, Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum, Deutsche Stiftung Denkmalschutz) muss nach Abs. 4 Satz 1 2.Halbsatz die dauernde Erhaltung des Denkmals zu den satzungsmäßigen Aufgaben
gehören und gesichert erscheinen(Absatz 4 Satz 1)

Ausgeschlossen ist das Vorkaufsrecht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 bei den dort genannten Verträgen im familiären Bereich(sog.Verwandtenprivileg) sowie nach Satz 3 bei Rechten nach dem WEG(Wohneigentumsgesetz) und bei Erbbaurechten.

Es ist nicht erkennbar, dass durch den Verkauf die dauernde Erhaltung der Denkmale in Frage gestellt wird.

Die Gemeinde ist im Übrigen weder finanziell ausreichend leistungsfähig noch steht eine juristische Person zur Verfügung welche die dauernde Erhaltung des Denkmals als satzungsmäßige Aufgabe zum Ziel hat.

Polzin
Bürgermeister

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen:
Keine haushaltsmäßige Berührung: ( X )
Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:

Deckungsvorschlag:
Mittel stehen nicht zur Verfügung ( )

Anlagen:
Anlage 1: Flurkartenauszüge
Anlage 2: Auszug UR 927/11
Anlage 3: Aufstellung Kaufobjekt
Anlage 4: DSchG M-V (Auszug Kommentar)

Selbst ein Laie sieht auf Anhieb, dass es nicht darum ging, über das Vorkaufsrecht abzustimmen.
Es gibt zwei Vorkaufsrechte – eines nach dem BBauGB und eines nach dem DenkSchG. Beide müssen innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Anzeige durch den Notar – also 18.05.2011 – ausgeübt worden sein. Da die Stadt beide Vorkaufsrechte nicht ausübte, sind sie am 18.07.2011 erloschen. Jagdfeld, Plöger, Schlag und Zimmermann – aber auch Polzin und Sass – haben also Recht: Es gibt kein Vorkaufsrecht (mehr).

In der Beschlussvorlage ging es nur noch um eine Formalität, die man gar nicht beschließen bräuchte, weil das Gesetz es sowieso vorsieht: Die Stadt muss dem Verkäufer – also der ECH – einen Negativattest ausstellen, damit der Verkauf auch auf dieser Ebene rechtskräftig wird. Ohne dieses Papier darf der Käufer – die ECHII – nicht mit der Arbeit beginnen.

Hier auch einmal der entsprechende Gesetzestext aus dem Baugesetzbuch:

§ 28 Verfahren und Entschädigung

(1) Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

(2) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Die §§ 463, 464 Abs. 2, §§ 465 bis 468 und 471 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind anzuwenden. Nach Mitteilung des Kaufvertrags ist auf Ersuchen der Gemeinde zur Sicherung ihres Anspruchs auf Übereignung des Grundstücks eine Vormerkung in das Grundbuch einzutragen; die Gemeinde trägt die Kosten der Eintragung der Vormerkung und ihrer Löschung. Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar. Bei einem Eigentumserwerb auf Grund der Ausübung des Vorkaufsrechts erlöschen rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte. Wird die Gemeinde nach Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen, kann sie das Grundbuchamt ersuchen, eine zur Sicherung des Übereignungsanspruchs des Käufers im Grundbuch eingetragene Vormerkung zu löschen; sie darf das Ersuchen nur stellen, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts für den Käufer unanfechtbar ist.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 194) im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts über die Ausübung des Vorkaufsrechts vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Rücktrittsrecht sind die §§ 346 bis 349 und 351 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, trägt die Gemeinde die Kosten des Vertrags auf der Grundlage des Verkehrswerts. Tritt der Verkäufer vom Vertrag nicht zurück, erlischt nach Ablauf der Rücktrittsfrist nach Satz 2 die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag, der Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. In diesem Falle geht das Eigentum an dem Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist. Führt die Gemeinde das Grundstück nicht innerhalb einer angemessenen Frist dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgten Zweck zu, hat sie dem Verkäufer einen Betrag in Höhe des Unterschieds zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert zu zahlen. § 44 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 43 Abs. 2 Satz 1 sowie die §§ 121 und 122 sind entsprechend anzuwenden.

(4) In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünften Teils, wenn der Erwerb des Grundstücks für die Durchführung des Bebauungsplans erforderlich ist und es nach dem festgesetzten Verwendungszweck enteignet werden könnte. Mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids über die Ausübung des Vorkaufsrechts erlischt die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag, der Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. In diesem Falle geht das Eigentum an dem Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist.

(5) Die Gemeinde kann für das Gemeindegebiet oder für sämtliche Grundstücke einer Gemarkung auf die Ausübung der ihr nach diesem Abschnitt zustehenden Rechte verzichten. Sie kann den Verzicht jederzeit für zukünftig abzuschließende Kaufverträge widerrufen. Der Verzicht und sein Widerruf sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt den Wortlaut ihrer Erklärung mit. Hat die Gemeinde auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet, bedarf es eines Zeugnisses nach Absatz 1 Satz 3 nicht, soweit nicht ein Widerruf erklärt ist.
(6) Hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausgeübt und sind einem Dritten dadurch Vermögensnachteile entstanden, hat sie dafür Entschädigung zu leisten, soweit dem Dritten ein vertragliches Recht zum Erwerb des Grundstücks zustand, bevor ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzbuchs oder solcher landesrechtlicher Vorschriften, die durch § 186 des Bundesbaugesetzes aufgehoben worden sind, begründet worden ist. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.

Im Klartext: Die Stadt hätte auf Antrag der ECH oder ECHII das Negativattest ausstellen müssen, es aber aus ungeklärten Gründen nicht getan und darum war Jagdfeld aufgebracht. Die ECHII kann nichts tun, solange das Attest nicht da ist: Ohne Attest kein Grundbucheintrag, ohne Grundbucheintrag keine Finanzierungen, da keine Hypotheken möglich, folglich auch keine Weiterverkäufe, keine Sanierung – Stillstand. Dadurch entstehen der ECH und ECHII Schäden, für die die Stadt ersatzpflichtig ist und die die ECH/ECHII nun einklagen werden.

Die Fragen, die sich also stellen sind:

Warum reicht Polzin eine Beschlussvorlage für eine Sache ein, die gesetzlich bereits so geregelt ist, dass die Stadtvertreter gar nicht abstimmen müssen, bzw. ihre Abstimmung bedeutungs- und wirkungslos ist? Die Stadtvertreter können in dieser Sache nicht “Nein” sagen, denn das Gesetz regelt klar, dass der ECH/ECHII das Attest zusteht. Jeder Beschluss, der gegen dieses Gesetz verstößt, ist ohnehin wirkungslos, da nicht umsetzbar.

Wollte er damit vertuschen, dass die Sache liegen geblieben ist und es keine Alternative mehr gibt und hoffte auf Zustimmung der Stadtvertreter aus Gründen der Vernunft (eben weil die Stadt es sich sowieso nicht leisten kann)? Polzin weiß eigentlich, wie es um die Vernunft der Stadtvertreterversammlung bestellt ist: Wenn die Vernünftigen zuhause bleiben, siegen in der Abstimmung die Unvernünftigen.

Oder wollte er das unliebsame Thema während des Wahlkampfes umgehen, indem eine Beschlussvorlage zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gar nicht erst eingebracht wurde? So formuliert hätte es ein “Ja” oder “Nein” gegeben. Aber im Wahlkampf kann ein Bürgermeister die Vernunft-Entscheidung “Nein wir kaufen nicht” nicht gebrauchen, wenn die Gegner tatsachenverdrehend behaupten “Ja, wir können Heiligendamm dadurch zurück erobern”. Das Thema war für den Bürgermeister einfach nur schlecht, denn er kann nicht wie seine Mitbewerber sagen “Ich muss mich erst mit der Sache befassen, um mir eine Meinung bilden zu können” – er hat sich schließlich über ein Jahrzehnt damit befasst.

Schuld – um den beliebten Sündenbock zu benennen – sind letztlich all jene, die den Wahlkampf und die Politik immer wieder mit dem Thema “Heiligendamm” aufpeitschen und immer wieder die Gemüter erhitzen. Also dieselben, die schimpfen, dass es nicht weiter geht…

Vielen Dank nach Uelzen für die fachkundigen Rechtsauskünfte!

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Feb
02

Kino-Betreiber Kretschmar: „Enttäuscht von der Politik“

Ist das Kamp-Theater ein inszeniertes politisches Bühnenstück? Es scheint, ja: Zuerst wollte keiner das Kino retten, dann wollten es einzelne Stadtvertreter und nachdem ein bestimmter es in die Hand nahm, wollte wieder keiner das Kino retten. Eitelkeit und Selbstinszenierung spielen die größte Rolle in der Provinzposse “Kino-Rettung”. Aber ganz von vorn:

Als Kino-Betreiber Alfred Mielke 2011 seinen Rückzug bekannt gab, fanden sich gleich zwei Interessenten für das Doberaner Kino: Das Rostocker Lichtspieltheater “Wundervoll” – kurz “LiWu” bekundete Interesse, weil es seine Rostocker Räumlichkeiten räumen muss und der Kühlungsborner Kinobetreiber Peer Kretzschmar meldete ebenfalls Interesse an. Gehandelt wurden lange beide aber Favorit war immer Kretzschmar, sodass LiWu sich Ende 2011 zurück zog, weil es keinen Rückhalt mehr sah. Mit der Folge, dass es nun gar keine Räumlichkeiten mehr hat und wenn sich in Rostock keine mehr finden, schließen muss.

Aber auch Kretzschmar wird nicht mit Hilfe überschüttet. Seine Bedingungen waren von Anfang an klar: Die Stadt muss ihm helfen, die Digitalisierung zu finanzieren und er benötigt ein Darlehen als Anschub. Stadtvertreter aus fast allen Parteien sagten ihre Hilfe zu, rannten danach in alle möglichen Richtungen und kamen nicht mehr zurück. Einer von ihnen erkannte die Chance, sich hier als Kino-Retter zu profilieren und zugleich den anderen Stadtvertretern eines auszuwischen. Wenn das zum Ziel geführt hätte, wäre es vielleicht auch in Ordnung aber der FDP-Mann wollte für diese Selbstinszenierung zuerst einen Verein gründen und darüber Geld einsammeln. Als klar wurde, dass dieser Verein sich nicht auf die Schnelle ins Leben rufen lässt und auch nicht in der Lage sein wird, binnen eines halben Jahres fast 50.000 benötigte Euro aufzubringen, wollte derselbst FDP-Mann – die Rede ist von Harry Klink – die Stadtkasse und den städtischen Etat um 45.000 Euro erleichtern, um das Kino zu retten und selbst als Retter da zu stehen.

Zuerst erschien das ganz aussichtsreich, denn auch wenn Klink die Sache angeleiert hat, wären am Ende alle Stadtvertreter Kino-Retter. Ganz so einfach war die Entscheidung für die Stadtvertreter dann aber doch nicht. Erstens mag kaum einer von ihnen Harry Klink und möchte ihm nicht noch mehr Möglichkeiten der Selbstinszenierungen in die Hand geben und zweitens ist das Kino ein Wirtschaftsbetrieb und wenn die Stadt dort 45.000 Euro hinein pumpt, kommt sie in Erklärungsnot.

Hier zeigt sich dann auch wieder, wer Ein-Themen-Partei ist. Als das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Grand Hotel Heiligendamm eine Bürgschaft übernahm, gab es ein riesiges Geschrei. Unter anderem der komplette Bürgerbund, die Linke-Fraktion und am Lautesten FDP-Ortschef Harry Klink schossen monatelang im Dauerfeuer gegen das Grand Hotel und Schwerin. Wohl gemerkt: Hier ging es um eine Bürgschaft – nicht um fließendes Geld. Heute aber geht es um fließendes Geld, das der klammen Stadtkasse entnommen werden soll und das woanders wieder fehlt – in Schulen, Kindergärten, Vereinen und Kulturstätten. Hier aber gibt es kein Geschrei.

Dabei ist der Griff in die Stadtkasse zu Gunsten eines Gewerbebetriebes verheerend. Nicht nur, weil das Geld woanders fehlt, sondern auch, weil dann jeder in Not geratene Betrieb der Stadt vom kleinen Händler bis zum Großbetrieb an die Rathaustüre klopfen wird und um Geld bitten. Wie soll man denen erklären, dass sie kein Geld kriegen, das Kamp-Theater aber unterstützt wird?

Ein klares “Nein” wäre die bessere Variante gegenüber einer Verschiebung. Die Verschiebung wird Harry Klink wieder nutzen, um seine Kollegen zu beschimpfen. Das “Nein” hingegen wäre erklärbar gewesen.

Ostsee-Zeitung vom 02.02.2012:

Kino-Betreiber Kretschmar: „Enttäuscht von der Politik“
Rettung wird immer unwahrscheinlicher. 

Bad Doberan – Peer Kretschmar fällt es schwer, seine Gefühlslage in Worte zu fassen: Enttäuscht sei er. Mehr als das. Von der Bad Doberaner Politik. Der Betreiber des Kinos in Kühlungsborn hatte damit geliebäugelt, das bedrohte Lichtspielhaus in der Münsterstadt zu übernehmen. Doch ohne Hilfe der Stadt gehe das nicht. Und die sei nicht in Sicht.

Dabei hätten die Stadtvertreter bereits am Montagabend die Weichen stellen können: Ein Antrag der FDP lag auf dem Tisch. 25 000 Euro für digitale Film-Technik und 20 000 Euro als Darlehen sollte die Stadt dem Kühlungsborner zur Verfügung stellen. Doch die Politiker hielten es nicht für nötig, das Thema auf die Tagesordnung zu heben. „Und davon bin ich so richtig enttäuscht“, sagte Kretschmar gestern der OZ. „Die Politiker haben nicht einmal auf den Antrag reagiert.“ Hätten sie beraten und eine Entscheidung vertagt, oder hätten sie gleich „Nein“ zu städtischen
Hilfen für das Lichtspielhaus gesagt – „ich hätte das verstanden“, so Kretschmar. „Das wäre wenigstens ein klares Wort gewesen.“

Ursprünglich hatte er geplant, zum März den Mietvertrag des Kinos zu übernehmen. „Aber das ist nicht mehr zu halten.“ Denn ohne Anschub-Darlehen und ohne neue Technik gehe es nicht. „Ich brauche die Hilfe der Stadt“, sagt er. Kretschmar will nun den Kontakt zur Politik suchen: „Denn die Zeit drängt. Und sonst gehen im Kino endgültig die Lichter aus.“

Auch FDP-Fraktionschef Harry Klink kritisierte seine Stadtvertreter-Kollegen im Nachgang scharf:  „Das Kino in Bad Doberan ist verloren“, schreibt er. am

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Feb
01

Letzte Amtshandlung: Stadt vor der Pleite retten?

“Nachtigall, ick hör dir trapsen” möchte man in diesen Tagen sagen. Die Akteure des Doberaner Trauerspiels sind:

- Ein Investor, der jahrelang behindert wird und nun endgültig die Geduld zu verlieren scheint.
– Eine Stadtvertreterversammlung, in der ein fester Kern konsequent gegen den Investor arbeitet.
– Ein scheidender Bürgermeister, der sich mit seiner unterstützenden Arbeit für den Investor viel Ärger eingehandelt hat.

Erster Akt:
Das Trauerspiel dreht sich um eine Reihe verfallener alter Villen, die vom Investor saniert werden sollen, was der Stadtvertreter-Kern aber bislang immer wieder mehr oder weniger beabsichtigt verhindert hat. Seit 2009 darf der Investor nach seinen  Vorstellungen arbeiten und verkauft darum die Perlenkette an Schwestergesellschaften, damit finanzielle Engpässe nicht das ganze Unternehmen belasten. Dabei entsteht ein Vorkaufsrecht.

In diesem Vorkaufsrecht sehen einige Stadtvertreter – maßgeblich Bürgerbund, FDP und Linke – die Chance, Teile Heiligendamms zurück zu gewinnen. Die Gründe reichen von Profilierung und Eigennutz über Klüngel bis hin zur Rache – einen für die Stadt relevanten Grund, Perlen in ihren Besitz zu nehmen gibt es nicht. Der bloße Denkmalschutz wird von der ECH gewährleistet und mehr als eine Klimaanlage könnte sich die Stadt auch nicht leisten, um die Villen zu erhalten. Jede Villa kostet in der Sanierung ca. eine Million Euro – für die Stadt unbezahlbar. Für die Bürger sowieso egal: Egal wer die Villen besitzt – sie bleiben Feriendomizile für Besserverdiener, denn nur so lassen sich die Kosten refinanzieren.

Zweiter Akt:
Investorengruppen-Chef Anno August Jagdfeld kramt vor der Bürgermeisterwahl in der Kiste und dabei fällt ihm der Verkauf von Teilflächen heraus und er äußert, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht hat. In der Stadtvertretung sitzen aber nicht nur ahnungslose Leute und die sich damit auskennen wissen, dass die Stadt sehr wohl ein Vorkaufsrecht hat, wenn Jagdfeld nicht gerade an Familienmitglieder verkauft. Sie hören auch die Nachtigall trapsen und wittern böse Absichten des Investors.

Dritter Akt:
Das Gerücht macht die Runde, der Investor würde die Perlenkette für einen symbolischen Euro verkaufen und das weckt Begehren, das Vorkaufsrecht zu nutzen und Heiligendamm für einen Euro zurück zu kaufen. Nun wiederum darf an den Ahnungen der Stadtvertreter gezweifelt werden, denn es ist BWL-Grundwissen, dass der Verkauf einer Millionenimmobilie für einen symbolischen Euro nicht funktioniert. Jagdfeld könnte dumm sein und verschenken aber dann gibt es auch kein Vorkaufsrecht. Trotzdem nagelten die oben genannten Stadtvertreter weiterhin das Vorkaufsrecht fest und bedrängten abwechselnd die Investorengruppe und den Bürgermeister, den Kaufpreis zu nennen, damit man abstimmen könne, ob man kauft oder nicht. An welche Summe haben denn die Stadtvertreter überhaupt gedacht? An 2000 Euro?

Vierter Akt:
Der Bürgermeister kennt den Kaufpreis, nennt ihn aber nicht. Insofern zu Recht, dass weder die ECH, noch der Bürgermeister die Summe nennen muss – es gibt einfach kein Anrecht auf diese Information. Wo aber der Bürgermeister die Summe kennt, könnte er den Stadtvertretern gegenüber Andeutungen machen, damit diese keinen Unsinn beschließen. Macht er aber nicht, sondern lässt die eifrigen Stadtvertreter ins offene Messer laufen. Auch als in der Sitzung klar wird, dass er die Summe kennt, lässt er lieber den Stadtvertreter Jochen Arenz auflaufen, der die Summe aus einer anderen Quelle auch kennt, als selbst den Mund auf zu machen. Der Preis ist raus: 22 Millionen Euro.

Fünfter Akt:
Wieder einmal ist die Stadtvertretung unvollständig. Von 24 Stadtvertretern sind nicht alle anwesend, sodass nur 18 abstimmen können. Der harte Anti-FUNDUS-Kern beträgt genau 9 Mitglieder, die alle für das Vorkaufsrecht gestimmt haben. Wären alle Stadtvertreter anwesend gewesen, wären diese neun überstimmt worden, so aber kam es – schon allein wegen der geraden Gesamtzahl – zum Patt, womit die Beschlussvorlage für den Verzicht abgelehnt wurde, ergo das Vorkaufsrecht beansprucht wird. Wissend, dass sie ganz großen Mist gebaut haben versuchten die Stadtvertreter nun, einen Beschluss zu fassen in dem es heißt, sie haben das Vorkaufsrecht, wenden es aber nicht an. Allen voran geht dabei der Bürgerbund, der ein Schreiben an die ECH vorschlägt, das dieser mitteilt, dass man das Vorkaufsrecht hat aber nicht anwenden will. Der Antrag wird wegen Sinnlosigkeit abgelehnt.

Es ist ganz einfach: Sie haben das Recht zu heiraten. Wenn Sie es aber anwenden wollen, müssen Sie einen Heiratsantrag stellen und das dann auch durchziehen. Stellen Sie keinen Antrag, schnappt sich jemand anderes die beanspruchte Person. Stellen Sie einen Antrag, unterschreiben dann aber nicht die Formalitäten zur Eheschließung, sind Sie nicht verheiratet und machen von Ihrem Recht keinen Gebrauch: Jemand anderes kann die beanspruchte Person heiraten und Sie können nichts dagegen tun. Genau so verhält es sich auch hier: Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht aber wenn sie es nicht geltend macht, kauft jemand anders. Macht sie es hingegen geltend, MUSS sie auch kaufen – und zwar für die 22 Millionen. Und wenn sie kauft, MUSS sie auch all das erfüllen, was sie von der ECH vertraglich verlangt: Sanieren in Art und Güte im angestrebten Zeitraum.

Hier kommt ein Haken ins Spiel, der zum Rettungsanker werden kann: Die Stadt darf nichts tun, was rechtlich unzulässig ist. Sich als Kommune offenen Auges zu ruinieren und den Haushalt auf den Kopf stellen ist rechtlich unzulässig. Die Kommunalaufsicht kann also den Kauf Heiligendamms verbieten und die Beschlussvorlage ungültig machen. Dazu aber muss sie angerufen werden und das macht in der Regel der Bürgermeister. Der aber hätte gute Gründe, die Stadtvertreter ins offene Messer laufen zu lassen nach den ganzen Anfeindungen, Lügen, Abwahlbegehren und Dienstaufsichtsbeschwerden. Die neun Stadtvertreter, die “den Mist verzapft haben” kann er jetzt einfach durch Nichtstun öffentlich bloßstellen. Das aber zu Lasten der Stadt, denn wenn die Stadt das Vorkaufsrecht beansprucht aber nicht umsetzt, dann muss sie der ECH eine saftige Entschädigung zahlen und es werden wegen der Verstöße gegen die Kommunalverfassung Köpfe rollen. Hartmut Polzin hinterließe dann einen Scherbenhaufen, in den sich Thorsten Semrau zu setzen hätte. 

Auswege?
Gibt es: Polzin könnte der Retter der Stadt werden, indem er die Kommunalaufsicht anruft. Zugleich würde er trotzdem die neun für das Desaster verantwortlichen Stadtvertreter entblößen, denn seine Aktion würde den Schaden abwenden, den diese Leute verursacht haben. Damit würde der SPD-Mann ein Jahr vor der Kommunalwahl Bürgerbund, Linke, FDP und eigentlich auch Grüne enorm schwächen und die Position seiner Partei dadurch stärken, dass er nach einer erfolgreichen Amtszeit als Retter Bad Doberans vor den eigenen Stadtvertetern in die Geschichte eingeht. Oder er überlässt Thorsten Semrau als erste Amtshandlung das Vergnügen, sich mit seinen Quälgeistern anzulegen und lacht sich ins Fäustchen. Zu hoffen ist, dass die Stadt nicht in einer Kammerhof-hoch-drei-Pleite endet und in Zukunft aus Schwerin zwangsverwaltet werden muss.

Ostsee-Zeitung vom 01.02.2012:

„Perlenkette“: Kauf kostet 22 Millionen

Bad Doberan – Die Stadt Bad Doberan will auf ihr Vorkaufsrecht für die Villen in der „Perlenkette“ nicht verzichten. Doch ein Erwerb der Top-Immobilien in Heiligendamm dürfte für die klamme Kommune kaum zu bezahlen sein: Nachdem sich die Verantwortlichen monatelang zu ei
nem Kaufpreis für die denkmalgeschützten Gebäude ausgeschwiegen haben, drang gestern erstmals eine Summe nach außen: Nach OZ-Informationen sollen die Immobilien 22 Millionen Euro wert sein. Das wurde gestern aus Stadtvertreter-Kreisen bekannt. Auch Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD) bestätigt: „Diese Summe ist mir nicht unbekannt.“ Die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH) hingegen hält sich weiter bedeckt: „Wir sind nicht verpflichtet, einen Kaufpreis zu nennen“, so Sprecher Christian Plöger.

Polzin hält einen Kauf durch die Stadt aber für nahezu ausgeschlossen: „Wir könnten diese Summe nur durch Kredite aufbringen. Aber bisher hat die Kommunalaufsicht uns nicht einmal Darlehen genehmigt, mit denen wir Pflichtaufgaben bezahlen wollten.“ Wie es in Sachen Heiligendamm
nach der kuriosen Abstimmung am Montagabend weiter geht,blieb gestern unklar. Die Stadtvertreter hatten entschieden, das Vorkaufsrecht
nicht aufzugeben – aber nutzen wollten sie es auch nicht. am

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Jan
31

Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung.

Die Stadtvertreter Bad Doberans waren in der letzten Januar-Woche aufgefordert, über Beschlussvorlagen zum Vorkaufsrecht in Heiligendamm abzustimmen. Die Stadtverwaltung hatte empfohlen, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten und die Stadtvertreter sollten nun darüber abstimmen. Nicht alle Mandatsträger kamen zur Sitzung, wohl aber alle Mitglieder von Bürgerbund und Linke waren anwesend. So ist das für die Ostsee-Zeitung überraschende Ergebnis gar nicht so überraschend: 9 Stadtvertreter stimmten für einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht und 9 dagegen. Damit gilt die Beschlussvorlage als abgelehnt – die Stadt greift also nach dem Vorkaufsrecht in Heiligendamm. Gleich danach verdeutlichten dieselben Stadtvertreter, dass sie nur das Recht haben, es aber nicht ausüben wollen. Damit besiegeln sie eine weitere Hängepartie in Heiligendamm. Mehr noch: Die ECH droht jetzt mit Klage:

 

Ostsee-Zeitung vom 31.01.2012:

Heiligendamm: Stadtvertretung versinkt im Abstimmungs-Chaos

Der Streit um die „Perlenkette“ ist seit gestern Abend verfahrener denn je.
Die Stadt will nicht auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, sie will es aber auch nicht ausüben.

Von Andreas Meyer

Bad Doberan/Heiligendamm – Der Streit um Heiligendamm wird weitergehen. Und eine Lösung ist noch lange nicht in Sicht. Das ist die ernüchternde Erkenntnis nach der gestrigen Sitzung der Bad Doberaner Stadtvertretung. Denn in der Frage, ob die Stadt Immobilien von der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) zurückkauft, gab es am Abend keine eindeutige Entscheidung. Sie will auf ihr Recht nicht erzichten,
sie will es aber auch nicht ausüben. Die ECH droht mit Klage.

Zum Hintergrund: Die ECH will gleich mehrere Immobilien in bester Lage – unter anderem Seevillen in der sogenannten „Perlenkette“ –an Tochterfirmen verkaufen. Das geht aber nur, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht nutzt. Denn laut Denkmalschutzgesetz kann Bad Doberan die Villen erwerben, wenn Gefahr für die historischen Bauten besteht. Gestern Abend sollten die Stadtvertreter in dieser Frage nun Farbe bekennen, taten es aber nicht. Der Vorschlag der Stadtverwaltung, auf das Kaufrecht zu verzichten, erhielt neun Ja-, aber auch neun Nein-Stimmen. Er gilt
damit als abgelehnt. Aber nur weil die Stadt nicht auf das Vorkaufsrecht verzichtet, heißt das nicht, dass sie es auch nutzen will: Ein Antrag des Bürgerbunds, der ECH mitzuteilen, dass die Stadt den Kauf erwägt, fiel auch durch. Ebenfalls mit neun zu neun Stimmen. Was die kuriose Patt-Situationzu bedeuten hat, vermochte gestern Abend keiner zu beurteilen: „Darüber muss ich erst nachdenken“, so Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD).

Stadtvertretervorsteher Guido Lex (Bürgerbund) hatte vor der Abstimmung dafür geworben, in Verhandlungen mit der ECH einzutreten – damit der neue Eigentümer die Pflichten der Compagnie übernimmt. Mit den neuen Verträgen wollte Lex für den Fall einer Insolvenz der ECH vorbeugen. Er kam mit dem Vorschlag aber nicht durch. „Ich frage mich,ob sich einige Stadtvertreter ihrer Verantwortung bewusst sind“, wetterte der Richter. Auch er wisse nicht, wie es weitergehen soll: „Wir haben den Verzicht nicht erklärt. Es bleibt alles offen.“

„Die Hängepartie geht weiter – und die Stadt blockiert die Entwicklung in Heiligendamm“, lautet das Fazit des fraktionslosen Stadtvertreters Jochen Arenz. „Die Situation ist verfahrener als zuvor.“ Einzig Harry Klink (FDP) interpretiert das Abstimmungs-Chaos anders: „Wir haben bekundet, dass wir das Kaufrecht nutzen wollen.“ Jetzt müssten Preise auf den Tisch. „Es ist sehr bedauerlich, dass der Verzicht nicht erklärt worden ist – auch für die Stadt. Denn damit ist verbunden, dass die Sanierung blockiert ist“, sagte ECH-Sprecher Christian Plöger am Abend zur OZ.

 
Kino: Entscheidung vertagt

Bad Doberan – Auch die Zukunft des Kinos in BadDoberan bleibt weiter ungewiss. Die Stadtvertreter vertagten gestern Abend eine Entscheidung über mögliche Finanzhilfen für einen neuen Investor. Ein Antrag des FDP-Fraktionschefs Harry Klink zu dem Thema schaffte es nicht einmal auf die Tagesordnung.

Klink hatte gefordert, dass die Stadt einem neuen Investor mit GeldzurSeite steht:So wollte er prüfen lassen, ob aus der Stadtkasse rund 25 000 Euro für den Einbau digitaler Filmtechnik ins Kino gezahlt werden könnten. Auch ein Darlehn über 20 000 Euro will die FDP dem Kühlungsborner Kino-Betreiber Peer Kretzschmar zur Verfügung stellen. Kretzschmar hat Interesse, das Lichtspielhaus in der Münsterstadt fortzuführen.

Allerdings wollten die Stadtvertreter über die Vorschläge nicht beraten: „Ich hatte den Antrag fristgemäßgestellt.Es ist mir ein Rätsel,warum es nicht auf die Tagesordnung geschafft hat“,klagt Klink. Stadtvertretervorsteher Guido Lex konnte ihm das beantworten: „Nach Auskunft der Verwaltung lag der Antrag nicht rechtzeitig vor.“ Als die Politikerdann eine Dringlichkeit ablehnten, schimpfte Klink: „So können wir nicht mit Menschen umgehen, die Gutes für unsere Stadt wollen.“ am

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Jan
19

175. Todestag von Heiligendamm-Initiator Prof. Samuel Gottlieb Vogel

Am 19.01.1837 starb Professor Samuel Gottlieb Vogel. Dem Rostocker Universitätsprofessor, Leibmedicus, später Hofmedicus und Geheimrat am Mecklenburgischen Hof in Schwerin verdanken wir Heiligendamm. Er war es, der 1793 dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin vorschlug, eine Badeanstalt an der Ostsee zu errichten. Herzog Friedrich Franz I. war angetan von der Idee und den monetären Möglichkeiten und so folgte er dem Vorschlag Vogels, eine Seebadeanstalt in Doberan zu errichten. Sechs Meter Höhenunterschied führten zu einem Scheitern des Versuches, Ostseewasser nach Doberan zu pumpen. Zum Glück, denn nun setzte sich Prof. Vogel dafür ein, die Badeanstalt direkt am Strand des Heiligen Dammes zu bauen. Aus Schilderhäuschen wurde schließlich ein Badehaus und drei bedeutende und viele weitere engagierte Baumeister – Seydewitz, Severin, Demmler, Möckel, Stern, Willebrandt, Ratshagg – machten das erste Seebad auf dem europäischen Festland zu der Weißen Stadt am Meer, wie wir sie heute kennen. Ohne den rührigen Professor aus Erfurt wäre das alles nie passiert. Ihm verdanken wir die heute noch gültigen Baderegeln und jede Menge interessanter Annalen, die nicht nur Historikern ein seeliges Lächeln abgewinnen. Die Ostsee-Zeitung widmet heute von Geschichts-Kenner Peter Gerds einen Artikel dem 175. Todestag jenes Mediziners, der seiner Zeit voraus war und der ein damals ungewöhnliches Alter von 87 Jahren erreichte – Dank Heiligendamm?


Ostsee-Zeitung vom 19.01.2012

Heute vor 175 Jahren starb Samuel Gottlieb von Vogel

Der eigentliche Gründer des ersten deutschen Seebades Heiligendamm fand seine letzte Ruhestätte in Doberan.
Im Laufe seines Lebens als Arzt und Gelehrter wurden ihm zahlreiche Ehrungen zuteil.

Von Peter Gerds

Heiligendamm – Vor 175 Jahren – am 19. Januar – starb Samuel Gottlieb von Vogel (1750 bis 1837), Ideengeber für das erste deutsche Seebad in Heiligendamm. In einem zeitgenössischen Nachruf hieß es: „Er war ein redlicher Mann . . . ein treuer Freund. Eingedrungen in die innersten Tiefen seiner Wissenschaft, leistete er Ausgezeichnetes als Arzt, als Lehrer und als Schriftsteller; verschmähte es aber nie, von Andern zu lernen.

Uneigennützig half er gern den Leidenden. Sein Tod ist ein Verlust für die Wissenschaft und für die Menschheit.“ Vogel wurde in Erfurt in einer
Gelehrtenfamilie geboren, studierte Medizin in Göttingen, promovierte dort und ging nach Ratzeburg, später nach Lauenburg. Einem Ruf, den Lehrstuhl der Medizin an der Universität Paris einzunehmen, folgte Vogel nicht; dafür nahm er dann 1789 das Angebot von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin an, der ihn zum Hofrat beförderte, „als Ordentlicher Professor der ArzneiGelahrtheit“ an der Universität Rostock zu lehren.

In der alten Hansestadt heiratete Vogel sieben Jahre später Dorothea von Bassewitz aus Güstrow. Prof. Dr. Vogel war zu jener Zeit bereits in Deutschland und darüber hinaus bekannt geworden durch sein „Handbuch der praktischen Arzneiwissenschaft“ in fünf Bänden, in dem er sich bereits ausführlich mit der Meeresheilkunde befasst hatte.Vogel beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte der Seebäder, besuchte mit Fachleuten Brunnen- und Badeorte in nah und fern und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Errichtung von Badeeinrichtungen an der Ostsee in Heiligendamm. Damit überzeugte er den Landesherren, und zwar nicht nur mit Argumenten der medizinischen und humanitären Bedeutung eines solches Seebades, sondern vor allem wohl dadurch, dass sich wirklich große finanzielle Einnahmen erwirtschaften ließen.

1793 war es dann soweit, und bereits ein Jahr später – das Vorhaben war mittlerweile in der deutschen Presse mehrfach abgehandelt worden – kamen über 300 Badegäste und waren voll des Lobes. Vogel hatte aus medizinischen Gründen angeregt, unbekleidet zu baden. Aber konnte man zu jener Zeit im „Adamskostüm“ ins Wasser kommen? Die aus England bekannten Badekarren kamen wegen des steinigen Heiligendammer Strandes nicht in Frage. Statt dessen ließ Vogel auf Vorschlag des Rostocker Schiffbaumeisters Badeboote bauen, von denen man im offenen Meer über eine Treppe in das Wasser stieg. Vogel publizierte seine Erkenntnisse und Erfolge in einer Vielzahl von Schriften wie „Ueber den Nutzen und Gebrauch der Seebäder“, „Ueber die Seebadecuren in Doberan“, „Annalen des Seebades“, „Zur Nachricht und Belehrung für die Badegäste in Doberan“. Fast jedes Jahr wurden umfangreiche medizinische Berichte veröffentlicht, und ebenso machte Vogel mit neuen Heilverfahren und den unterschiedlichsten Behandlungsmethoden bekannt 1797 wurde Vogel zum Leibmedicus des nunmehrigen Großherzogs ernannt und als Badearzt angestellt.

Als solcher war er regelmäßig unter den Kurgästen zu finden, hielt Sprechstunden ab und stand gleichwohl zu Konsultationen zur Verfügung. Er wusste aber ebenso, dass das Seebad für „eine Menge Krankheitsfälle durchaus nichts tauge“. Wenn es einer Kur dienlich war, wurden den warmen Seebädern verschiedene Zusätze beigefügt wie etwa Seife, Laugensalz, Chinarinde oder aromatische Kräuter. Milchkuren mit Eselsmilch, bereits in der Antike bekannt, kamen auch in Heiligendamm aus diätischen Gründen zum Einsatz. Um schnell an die notwendigen Medikamente, Kräuter und Tinkturen zu gelangen, hatte Vogel in Doberan eine Apotheke einrichten lassen. Schließlich war Prof. Vogel dafür bekannt geworden, dass er auf vielfältigste Art und Weise den wissenschaftlichen Austausch von Gedanken und Erfahrungen beförderte.

So blieben hohe und höchste Ehrungen nicht aus. Friedrich Franz I. verlieh ihm den Titel „Geheimer Medizinalrat“, der König von Bayern erhob ihn wegen der Verdienste in den Adelsstand und der König Friedrich Wilhelm von Preußen ehrte ihn mit dem Roten Adlerorden. Der „Vater des deutschen Seebades“, Mitglied vieler deutscher und internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften, erkrankte Anfang 1837 im 87. Lebensjahr an Grippe und starb bald darauf. Seine letzte Ruhestätte fand der hochgeachtete Mediziner in Doberan.

Professor Samuel Gottlieb Vogel (Quelle: Wikipedia)

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Jan
16

Kino-Rettung steht vor letzter Hürde: Gibt die Stadt Geld dazu?

Fast alle Stadtvertreter wollen das Kino retten – nur jeder anders. Betreiber Peer Kretzschmar machte deutlich, was ihm fehlt: Das Geld für die Digitalisierung des Kamp-Theaters. Er hat nun den ersten Schritt gemacht und den Mietvertrag unterschrieben.

Nun liegt der Ball bei der Stadt: 25.000 Euro soll sie Kretzschmar leihen, damit er das Kino digitalisieren kann. Die Beschlussvorlage kommt von der FDP, die sich ihren errungenen Heiligendammer Rundweg gerade selbst demontiert und bis zur Kommunalwahl 2013 wieder ein handfestes Argument für die Wähler braucht. Wenn Selbstinszenierung brauchbare Ergebnisse hervor bringt, ist es ja auch nicht schlecht. In Heiligendamm hat sie bis auf den nun selbst wieder demontierten Rundweg nichts brauchbares hervor gebracht.

Der engagierte Kühlungsborner Kinobetreiber hat jedenfalls gute Ideen für das Kamp-Kino, von der auch die Stadt und ihre Jugendlichen profitieren können. Was sind 25.000 Euro, die man zurück bekommt gegen die enormen Gelder, die die Stadtvertreter bisher durch Uneinigkeit verschenkt haben? Einmal sich einig sein reicht, um das Kino zu retten.

Ostsee-Zeitung vom 16.01.2012

„Mietvertrag zum Kino liegt vor“

Bad Doberan – Gespannt blickt Peer Kretzschmar, Kinobetreiber aus Kühlungsborn, nach Bad Doberan: Ende des Monats sollen die Stadtvertreter über eine Beschlussvorlage zum ehemaligen Kamp-Theater entscheiden. Behält die Münsterstadt nach monatelangem Hin und Her ihr Kino doch noch?

„Der Mietvertrag ist zum 1. März unterzeichnet“, erklärt Kretzschmar. Er könne das Kino aber nur übernehmen und die Digitalisierung anpacken, wenn die Stadt ihn unterstütze. Dazu soll laut Beschlussvorlage der FDP ein Zuschuss von 25 000 Euro her, zudem ein Darlehen von 20 000 Euro, das Kretzschmar zurückzahlen will. „Die Konzeption liegt dem Bürgermeister seit langem vor“, sagt der Kühlungsborner.

Dies sei vermutlich die letzte Chance für die Stadt. „Wenn die Stühle raus sind, gibt es nie wieder ein Kino“, so Kretzschmar. Er könne sich viele Synergien mit der Stadt vorstellen. Eine Idee: ein Filmklub für Jugendliche. „Ich möchte Jugendliche ins Boot holen und mit ihnen Filme herstellen.“ Die Stadt könnte von Werbefilmen profitieren – auch in 3D. Kretzschmar: „Ich bin immer zu einem Gespräch bereit.“ fp

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Jan
15

Endlich: Markt-Lücke in Bad Doberan steht vor Schließung durch Bebauung

War ich das?

Am 16.02.2011 telefonierte ich mit Herrn Friedländer von der devello Immobilien GmbH zum Thema “Baulücke am Markt Bad Doberan”. Die devello GmbH entwickelt in der Region auch das neue Hotel in der Parklstraße in Warnemünde und ist bekannt für große Projekte. Herr Friedländer erzählte mir von den Problemen, die das devello-Projekt in Bad Doberan hat: Den Stadtvertretern gefiel das Aussehen des geplanten Komplexes nicht und bis sie sich zu Kompromissen durchringen konnten, waren große Interessenten längst abgesprungen.

Der größte Interessent war die Bundesagentur für Arbeit, die aber nur befristet einziehen wollte, weil sie bereits den Bau in der Beethovenstraße plante. Mit befristeten Großmietern kann ein Investor in einer kleinen Stadt auch nichts anfangen und so waren die Voraussetzungen für den Baubeginn stets schlecht: Keine Interessenten – keine Finanzierung – kein Baubeginn.

Am Liebsten wollte die devello das Grundstück wieder verkaufen – ohne große Gewinne, einfach für so viel Geld, das die bisherigen Investitionen davon gedeckt werden können. Ich schrieb einen Artikel auf ZEIT AM MEER und machte auf die Kaufmöglichkeit aufmerksam.

Nicht ganz ein Jahr danach:

Am 14.01.2012 berichtet die Ostsee-Zeitung von einem Investor – der hkc Hackmann & Kollath Ingenieur Consult GmbH aus Rostock – die offenbar die Fläche erworben und nun ihr überarbeitetes Konzept vorgestellt haben. Das große Rostocker Unternehmen präsentiert seine Pläne:

Ostsee-Zeitung vom 14.01.2012

Neuer Anlauf für Baulücke am Markt
Investor plant Wohn- und Geschäftshaus auf Ödland an der Westseite.
Vier-Millionen-Projekt soll 2013 fertig sein.

Von Renate Peter

Bad Doberan – Seit Jahren ein Ärgernis: die Ödfläche an der Westseite des Marktes. Jetzt stellte Marc Hackmann, Geschäftsführer der hkc Hackmann+Kollath Ingenieurbüro-Consult GmbH in Rostock, das Projekt für ein neues Wohn- und Geschäftshaus vor.

Die Idee ist nicht neu. Bereits Anfang 2008 hatte ein Investor aus Timmendorfer Strand dort vor, so ein Gebäude zu errichten. Unten Geschäfte, oben altersgerechte Wohnungen (OZ berichtete). Die Stadt hatte seinerzeit die Baugenehmigung erteilt. Doch es blieb ruhig. Auf OZ-Anfrage im März 2011 hatte der Geschäftsführer der Verwaltungs-Gesellschaft aus Schleswig-Holstein noch mitgeteilt, dass an dem Vorhaben festgehalten werde, aber die Mieter fehlen würden.

Nun hat das Rostocker Architektur- und Ingenieurbüro das unansehnliche Wiesen-Grundstück an der Westseite des Marktes erworben und den festen Willen, das Gebäude zu errichten. „Wohnungsbau machen wir eigentlich am Rande mit, aber ich mache das sehr gern“, erklärte Marc
Hackmann, als er während einer gemeinsamen Sitzung des Bauund Wirtschaftsausschusses der Doberaner Stadtvertretung sein Unternehmen vorstellte, das sich u.a. mit Hochbau, technischer Gebäudeausrüstung und Verkehrsinfrastruktur beschäftigt.

Das Haus am Markt soll ähnlich dem Projekt von 2008 entstehen, mit einigen Veränderungen, erklärte der Geschäftsführer und zeigte dies den interessierten Ausschuss-Mitgliedern und Bürgern per Beamer. „Nach dem vorherigen Entwurf sehen wir Defizite“, so der Fachmann. Ein neuer Bauantrag werde gestellt. „Wenn wir im Sommer die Genehmigung haben, könnten wir dann auch beginnen“, so Hackmann. Er rechnet mit etwa einem Jahr Bauzeit, hofft, dass das Haus am Markt im Sommer 2013 fertig sein könnte.

Zwischen vier und 4,5 Millionen Euro soll der Bau kosten. Im Erdgeschoss sollen auf 500 Quadratmetern Fläche vier Läden entstehen. Interessenten gebe es bereits, die von sich aus an die Gesellschaft herangetreten seien, erklärt Hackmann. Es handele sich um einen Bäcker, medizinisch-technisches Gewerbe und eine Bankfiliale. Die Ausschuss-Mitglieder baten, mit den Geschäften die Möglichkeit zu nutzen, mehr Menschen, mehr Kunden, in den Marktbereich zu ziehen.

In den oberen Etagen sollen altersgerechte Wohnungen entstehen, die von einem sogenannten Erschließungsflur zu erreichen sind. Kein Laubengang, wie noch im vorherigen Projekt enthalten. 15 Pkw-Stellplätze werden errichtet. Die Fassade sei gegliedert und mit unterschiedlichen Elementen gedacht. Sie soll sich in das Bild am Markt gut einfügen.

Aus den Ausschüssen der Stadt kamen Hinweise, wie die Fassade noch verändert werden könnte, die Marktseite sollte der Architekt noch überdenken, bekam Marc Hackmann beispielsweise mit auf den Weg. „Der Markt schreit nach Veränderung, aber so erschlägt das Gebäude“, sagte Monika Schneider (Linke). Hannes Meyer (Bürgerbund) wünschte sich das Gebäude „vielleicht etwas moderner“. Die Fenster zur Marktseite nicht ganz so groß, war ein weiterer Hinweis. Insgesamt entspreche das Vorhaben der Gestaltungssatzung der Stadt und sei auch mit dem Denkmalschutz im Einklang, sagte Norbert Sass, Leiter des Amtes für Bauund Stadtentwicklung. Bei Neubauten seien inzwischen mehr Freiheiten möglich, erklärte Sass.

Quelle:Ostsee-Zeitung

hkc GmbH Rostock
Die hkc GmbH beschäftigt 80 Leute. Das Unternehmen gibt es seit 2001 in Rostock sowie an vier weiteren Standorten: Hamburg, Bremen, Duisburg, Nürnberg. In Rostock werden 40 Mitarbeiter beschäftigt. Das Ingenieur- und Architekturbüro bietet die klassischen Architekten- und Ingenieurtätigkeiten und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Leistungen an. Dabei zählen sowohl Planungs- als auch Bauüberwachungsaufgaben zum Spektrum. Standort: hkc GmbH, Brückenweg 5, 18146 Rostock

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Jan
12

Ruiniert der Finanzausschuss die Stadt? Bad Doberan soll am Vorkaufsrecht festhalten.

Die Lage in Heiligendamm spitzt sich zu: Nachdem einzelne Stadtvertreter einen Stichweg durch das Hotelgelände forderten, wollen dieselben nun auch, dass die klamme Stadt Flächen von der ECH zurück kauft. Das bedeutet, dass die ohnehin finanziell gebeutelte Stadt die Villen selbst sanieren oder einen Partner finden müsste. Wollen die Finanzausschuss-Mitglieder und Bürgerbund-Stadtvertreter, sowie FDP-Mann Harry Klink die Stadt ruinieren, nur um der ECH den größtmöglichen Schaden zuzufügen?

Streit um marode Villen in Heiligendamm verschärft sich
Vorkaufsrecht: Ausschuss lehnt Verzicht der Stadt ab. ECH droht jetzt mit Klage.

Bad Doberan – Der Streit um Heiligendamm geht in die nächste Runde. Der Finanzausschuss der Stadtvertretung lehnte einen Verzicht des Vorkaufsrechtes von Flächen der Entwicklungscompagie Heiligendamm (ECH) ab. Die ECH fordert diesen Verzicht seit Monaten und drohte bereits juristische Konsequenzen an. Laut Denkmalschutzgesetz könnte die Stadt über das Vorkaufsrecht als Käufer in die Verträge einsteigen, wenn Gefahr für Denkmale bestünde, erklärte Bauamtsleiter Norbert Sass. Allerdings fehle der Stadt das Geld oder ein Partner, der z.B. die Seevillen
sanieren könnte. Für einige politische Vertreter der Stadt sind vier Beschlussvorlagen zum Vorkaufsrecht der ECH-Flächen aber eine Grundsatzfrage.

„Die Perlenkette ist bewusst heruntergewirtschaftet worden“, wetterte Hans Gelpcke (Bürgerbund), ein Rechtsanwalt, im Ausschuss. Er fordert mit Nachdruck: Die Stadt müsse die kompletten Verträge mit Kaufpreis von der ECH erhalten. Er widersprach Ausführungen von Sass, dass die Stadt lediglich über ein Vorkaufsrecht für Grundstücke mit Denkmalen entscheiden könne. Problem: Die ECH verkauft rund 550 Hektar mit Gebäuden in
vier Paketen an neue Firmen und Privatpersonen. Gelpcke: „Der Vertrag als solcher ist unteilbar.“ Die Stadt müsse den Kaufpreis erfahren, den sie seit Monaten einfordert, um entscheiden zu können, ob und wo sie als Käufer eintritt.

Die ECH wies bisher zurück, dass es überhaupt ein Vorkaufsrecht der Stadt in Heiligendamm gibt (OZ berichtete). Aber eben dies stimme nicht, so Gelpcke. Dies belege die Tatsache, dass ECH-Chef Anno August Jagdfeld das privat genutzte Alexandrinen-Cottage im Nachhinein an verschiedene Besitzer aufgeteilt hat. Für Gelpcke ein „rechtsmissbräuchlicher Umgang mit dem Vorkaufsrecht“. Heißt: Jagdfeld versuche die Stadt uszutricksen.
Stadtvertreter Harry Klink (FDP) ist sicher: Die Stadt könne Grundstücke herauskaufen und neue Investoren dafür suchen. Bereits im Juni 2011 forderte die FDP: Die ECH müsse die Kaufpreise nennen. Die Mitglieder des Finanzausschusses zeigten sich verunsichert, welche Rechtsauffassung denn stimme. „Die Bevölkerung schaut auf uns“, so Gerlinde Heimann (Linke). Eine wechselnde Mehrheit lehnte den Verzicht auf die Vorkaufsrechte ab. Ausnahme: Für Flächen des Gutes Vorder Bollhagen gab es knappe Zustimmung. Hier stehe mit dem Gutshaus nur ein Denkmal in gutem Zustand.

Die ECH reagierte gestern: „Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Stadtvertreter erkennt, dass es kein Vorkaufsrecht gibt, und sich von den unzutreffenden Behauptungen vor allem von Vertretern des Bürgerbunds nicht beirren lässt“, so Firmensprecher Christian Plöger. „Es ist der durchsichtige Versuch einer Ein-Themen-Partei, die Stadtvertretung für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.“ Da kein Vorkaufsrecht vorliege, „sind wir auch nicht verpflichtet, Kaufpreise zu nennen“, so Plöger. Verzichtet die Stadt nicht, werde die ECH „den Rechtsweg beschreiten“.

Frank Pubantz

ECH verteilt 550 Hektar
Rund 550 Hektar hat ECH-Chef Anno August Jagdfeld im Mai 2011 an neue Firmen aufgeteilt, hinter denen wiederum er und Familienmitglieder stehen. Demnach erhielt Jagdfelds Frau Grundstücke mit dem Alexandrinen-Cottage. Die ECH Grundstücksgesellschaft I bekam die historischen Teile Heiligendamms mit den Seevillen der Perlenkette, die ECH Grundstücksgesellschaft II Wald und Parkanlagen. Die Stadt sollte formal auf ein Vorkaufsrecht verzichten, tat sie aber seit Sommer nicht und forderte wiederholt, die Verkaufspreise einzusehen.

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Jan
07

Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht der Stadt in Heiligendamm.

In der Diskussion um die Zustimmung zu Grundstücksverkäufen der ECH zeichnet sich im Rathaus eine Lösung ab. Einige Stadtvertreter wollten der ECH den Verkauf von Flächen an eigens zur Entwicklung gegründete Gesellschaften vermasseln und prüfen, ob die Stadt Flächen zurück ergattern könne. Das Rathaus nimmt nun dazu Stellung und die Stadtvertreter müssen sich entscheiden:

Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht im Seebad
Stadtvertreter sollen ECH-Verträge freigeben.

Bad Doberan – Das Thema Vorkaufsrecht in Heiligendamm geht in die nächste Runde. Ab Montag beraten die Ausschüsse der Bad Doberaner Stadtvertretung über vier Beschlussvorlagen. Inhalt: Die Verwaltung schlägt erneut vor, den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu erklären, die die Entwicklungscompagnie Heiligendamm (ECH) bereits im Mai 2011 an neu gegründete Firmen übertragen hat.
Vorkaufsrecht hätte die Stadt sowieso nur nach dem Denkmalschutzgesetz, begründet die Verwaltung ihren Vorschlag. Dann also, wenn ein Privater wie die ECH ein Grundstück mit schützenswertem Gebäude verkaufen würde, für das durch den Verkauf Gefahr bestehen könnte. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage: „Es ist nicht erkennbar, dass durch den Verkauf die dauernde Erhaltung der Denkmale in Frage gestellt wird.“

Rein finanziell wäre die Stadt gar nicht in der Lage, Kauf und Sanierung von Gebäuden zu stemmen, sagte gestern Bürgermeister Hartmut Polzin: „Wir würden es nicht können.“ Eine andere Möglichkeit wäre, über das Vorkaufsrecht Grundstücke mit Denkmalen an einen Dritten zu übertragen. Das müsste dann aber z.B. eine Stiftung sein, so Polzin. Ein Privater komme nicht in Frage. fp

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