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	<title>Kommentare für ZEIT AM MEER</title>
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		<title>Kommentar zu Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung. von Martin Dostal</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/stadtvertreter-beschliesen-weitere-hangepartie-in-heiligendamm-und-vertagen-kino-rettung/comment-page-1/#comment-51</link>
		<dc:creator>Martin Dostal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 15:38:23 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;b&gt;Was sagt das Gesetz dazu?&lt;/b&gt;

Von einer Rechtsanwältin erhielt ich folgenden Tipp:


Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998
Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 12
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.5.2006, GVOBl. M-V 2006, S. 194
 
§ 8
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
 
Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den
Eigentümerwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der
für die Führung der Denkmalliste fachlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Die
Anzeige eines Pflichtigen befreit den anderen.
 
§ 22
Vorkaufsrecht
 
(1) Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich
Denkmale befinden, ein Vorkaufsrecht zu. Es darf nur ausgeübt werden, wenn
dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals ermöglicht werden soll. Das
Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an
seinen Ehegatten, Lebenspartner oder an eine Person veräußert, die mit ihm in
gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten
Grad verwandt ist. Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu beim Kauf von
Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und bei Erbbaurechten.

(2) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des
Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Veräußerer ausgeübt
werden. Die §§ 504 , 505 Abs. 2 , §§ 506 bis 509 und 512 des Bürgerlichen
Gesetzbuches sind anzuwenden. Nach Mitteilung des Kaufvertrages ist auf
Ersuchen der Gemeinde zur Sicherung ihres Anspruchs auf Übereignung des
Grundstücks eine Vormerkung in das Grundbuch einzutragen; die Gemeinde
trägt die Kosten der Eintragung der Vormerkung und ihrer Löschung. Das
Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar. Bei einem Eigentumserwerb aufgrund der
Ausübung des Vorkaufsrechts erlöschen rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte.
Wird die Gemeinde nach Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundbuch als
Eigentümerin eingetragen, so kann sie das Grundbuchamt ersuchen, eine zur
Sicherung des Übereignungsanspruches des Käufers im Grundbuch
eingetragene Vormerkung zu löschen; sie darf das Ersuchen nur stellen, wenn
die Ausübung des Vorkaufsrechts für den Käufer unanfechtbar ist.

(3) Der durch das Vorkaufsrecht Verpflichtete hat der Gemeinde den Inhalt des
mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen; die
Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. Das
Grundbuchamt darf bei Veräußerungen den Erwerber als Eigentümer in das
Grundbuch eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des
Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es
nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber
unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die
Ausübung des Vorkaufsrechts.

(4) Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht zugunsten einer anderen juristischen
Person ausüben; bei juristischen Personen des Privatrechts besteht diese
Befugnis nur, sofern die dauernde Erhaltung der in oder auf einem Grundstück
liegenden Baudenkmale oder ortsfesten Bodendenkmale zu den
satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei
Berücksichtigung aller Umstände gesichert ist. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt
entsprechend. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht zugunsten eines anderen
nur ausüben, wenn ihr die Zustimmung des Begünstigten vorliegt.
 
§ 23
Entschädigung
Haben Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes enteignende Wirkung, ist eine
Entschädigung nach Maßgabe des § 5 des Enteignungsgesetzes zu leisten.
 
Warum Jagdfeld meint, es bestünde kein Vorkaufsrecht, ist unklar. Entweder wurde Gesetz nicht zu Ende gelesen oder es erfolgt der Verkauf an einen Angehörigen (§ 22 Abs. 1). Wenn nun aber darum abgestimmt wurde, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, dann hat Jagdfeld ein Anrecht darauf, dass man ihm das bescheinigt und es geht weiter. Hier könnte man auch an die Zweimonatsfrist denken, was ist denn mit der???
 
Norbert Sass (Bauamt), hat aber völlig zu Recht auf die Entschädigung hingewiesen. Außerdem: Vorkaufsrecht geht nur, wenn dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals gesichert werden soll. Will Jagdfeld abreißen? Nein, also irrelevant.
 
Der Einwand, nicht alle Vertragsdetails lägen vor, ist auch irrelevant, denn sie haben darüber abgestimmt. Das wäre ein Fall des venire contra factum proprium, haben sich sozusagen rügelos eingelassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>Was sagt das Gesetz dazu?</b></p>
<p>Von einer Rechtsanwältin erhielt ich folgenden Tipp:</p>
<p>Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)<br />
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998<br />
Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 12<br />
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.5.2006, GVOBl. M-V 2006, S. 194</p>
<p>§ 8<br />
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige</p>
<p>Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den<br />
Eigentümerwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der<br />
für die Führung der Denkmalliste fachlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Die<br />
Anzeige eines Pflichtigen befreit den anderen.</p>
<p>§ 22<br />
Vorkaufsrecht</p>
<p>(1) Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich<br />
Denkmale befinden, ein Vorkaufsrecht zu. Es darf nur ausgeübt werden, wenn<br />
dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals ermöglicht werden soll. Das<br />
Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an<br />
seinen Ehegatten, Lebenspartner oder an eine Person veräußert, die mit ihm in<br />
gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten<br />
Grad verwandt ist. Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu beim Kauf von<br />
Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und bei Erbbaurechten.</p>
<p>(2) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des<br />
Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Veräußerer ausgeübt<br />
werden. Die §§ 504 , 505 Abs. 2 , §§ 506 bis 509 und 512 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches sind anzuwenden. Nach Mitteilung des Kaufvertrages ist auf<br />
Ersuchen der Gemeinde zur Sicherung ihres Anspruchs auf Übereignung des<br />
Grundstücks eine Vormerkung in das Grundbuch einzutragen; die Gemeinde<br />
trägt die Kosten der Eintragung der Vormerkung und ihrer Löschung. Das<br />
Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar. Bei einem Eigentumserwerb aufgrund der<br />
Ausübung des Vorkaufsrechts erlöschen rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte.<br />
Wird die Gemeinde nach Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundbuch als<br />
Eigentümerin eingetragen, so kann sie das Grundbuchamt ersuchen, eine zur<br />
Sicherung des Übereignungsanspruches des Käufers im Grundbuch<br />
eingetragene Vormerkung zu löschen; sie darf das Ersuchen nur stellen, wenn<br />
die Ausübung des Vorkaufsrechts für den Käufer unanfechtbar ist.</p>
<p>(3) Der durch das Vorkaufsrecht Verpflichtete hat der Gemeinde den Inhalt des<br />
mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen; die<br />
Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. Das<br />
Grundbuchamt darf bei Veräußerungen den Erwerber als Eigentümer in das<br />
Grundbuch eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des<br />
Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es<br />
nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber<br />
unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die<br />
Ausübung des Vorkaufsrechts.</p>
<p>(4) Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht zugunsten einer anderen juristischen<br />
Person ausüben; bei juristischen Personen des Privatrechts besteht diese<br />
Befugnis nur, sofern die dauernde Erhaltung der in oder auf einem Grundstück<br />
liegenden Baudenkmale oder ortsfesten Bodendenkmale zu den<br />
satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei<br />
Berücksichtigung aller Umstände gesichert ist. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt<br />
entsprechend. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht zugunsten eines anderen<br />
nur ausüben, wenn ihr die Zustimmung des Begünstigten vorliegt.</p>
<p>§ 23<br />
Entschädigung<br />
Haben Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes enteignende Wirkung, ist eine<br />
Entschädigung nach Maßgabe des § 5 des Enteignungsgesetzes zu leisten.</p>
<p>Warum Jagdfeld meint, es bestünde kein Vorkaufsrecht, ist unklar. Entweder wurde Gesetz nicht zu Ende gelesen oder es erfolgt der Verkauf an einen Angehörigen (§ 22 Abs. 1). Wenn nun aber darum abgestimmt wurde, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, dann hat Jagdfeld ein Anrecht darauf, dass man ihm das bescheinigt und es geht weiter. Hier könnte man auch an die Zweimonatsfrist denken, was ist denn mit der???</p>
<p>Norbert Sass (Bauamt), hat aber völlig zu Recht auf die Entschädigung hingewiesen. Außerdem: Vorkaufsrecht geht nur, wenn dadurch die dauernde Erhaltung des Denkmals gesichert werden soll. Will Jagdfeld abreißen? Nein, also irrelevant.</p>
<p>Der Einwand, nicht alle Vertragsdetails lägen vor, ist auch irrelevant, denn sie haben darüber abgestimmt. Das wäre ein Fall des venire contra factum proprium, haben sich sozusagen rügelos eingelassen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung. von Martin Dostal</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/stadtvertreter-beschliesen-weitere-hangepartie-in-heiligendamm-und-vertagen-kino-rettung/comment-page-1/#comment-50</link>
		<dc:creator>Martin Dostal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 14:47:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=122#comment-50</guid>
		<description>&lt;b&gt; Hintergrundinformationen und Kommentar:&lt;/b&gt;
Es ist eine sehr abstrakte Position, die die Stadtvertreter Bad Doberans da eingenommen haben: &quot;Wir wollen das Vorkaufsrecht haben aber nicht nutzen.&quot; Die Hintergründe nennt die Ostsee-Zeitung nicht:

Den Stadtvertretern war bis zu Sitzungsbeginn der Kaufpreis für die Flächen nicht bekannt, über die sie abzustimmen hatten. Stadtvertreter quer durch die Parteienlandschaft hatten den Bürgermeister aufgefordert, die Summe zu nennen, um die es bei den Verkäufen geht. Hartmut Polzin aber nannte diese Summe nicht. 

Während der Sitzung wurde klar, dass der fraktionslose Stadtvertreter Jochen Arenz den Betrag in Erfahrung bringen konnte, sodass die Stadtvertreter ihn bedrängten, den Betrag zu nennen - obwohl dies Aufgabe des Bürgermeisters gewesen wäre. 

Nachdem klar wurde, dass der Verkaufspreis dreimal höher als der städtische Haushalt ist, sahen die Stadtvertreter zwar die letzte Chance auf einen Rückkauf Heiligendamms - wozu auch immer - schwinden, beschlossen aber Kraft der Mehrheit von Bürgerbund und Linke über die Abwesenheit möglicher Andersstimmender, das Vorkaufsrecht zwar zu behalten aber nicht anzuwenden. 

Der Bürgerbund-Beschlussvorschlag, der ECH eine Mitteilung zukommen zu lassen, wurde abgelehnt - es wäre ohnehin Unsinn und taugte nur für Öl-ins-Feuer.

Öl ins Feuer ist diese Wankelmütigkeit dennoch, denn nun droht die Klage der ECH gegen die Stadt. Wer jedoch die Diskussion um Heiligendamm verfolgt, muss sich vor allem eine Frage stellen:


&lt;b&gt;Was ist nur mit dem Bürgermeister los?&lt;/b&gt;

Wir erinnern uns: Hartmut Polzin war stets der Verfechter dessen, was in Heiligendamm passierte. Er verhandelte mit der ECH und dem Grands Hotel, fand Kompromisse und Lösungen und boxte einige Dinge auch gegen die Stadtvertreter durch. Dafür erntete er viel Kritik und Gegenwehr und einige Stadtvertreter versuchten immer wieder, ihn zu stürzen. 

Vor der letzten Bürgermeisterwahl kam dann die Kehrtwende: Polzin verkündete einige Möglichkeiten in Heiligendamm, die er noch zwei Jahre vorher nie laut ausgesprochen hätte. Vom Vorkaufsrecht war die Rede und sogar vom Stichweg. Während er in der ersten Runde nicht mit den FUNDUS-Gegnern rechnen konnte (diese wählten durchgehend Birgit Schwebs), mag er sich in der Entscheidungsrunde gegen Thorsten Semrau Stimmen aus dem Bürgerbund- und Linke-Lager ausgerechnet haben. Wenn, dann ging die Rechnung nicht auf: Semrau gewann mit klarem Vorsprung.

Vielleicht ist es nun Polzins Ansinnen, durch die Blockade von Haushalts-Beschlüssen und die Zurückhaltung von Informationen Semrau einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Taktisch wäre das dumm, denn er selbst stand 1994 (und dann offiziell 1996) vor einem Scherbenhaufen aus dem Hause der CDU und konnte diesen Haufen mit Bravour bewältigen, was ihm und der SPD ein ganzes Jahrzehnt eine Mehrheitshochburg verschaffte. Semrau einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, kann ihm mehr nützen als schaden.

Vielleicht will der Bürgermeister aber den unliebsamen Stadtvertretern auch einen Denkzettel verpassen und sie als letzte Amtshandlung in ein offenes Messer laufen lassen, aus Rache für die ganzen Verschwörungen, Abwahlanträge, Dienstaufsichtsbeschwerden und Schmutzkampagnen. Wer mag es ihm verdenken? Nur: Warum lässt er dann auch die Stadtvertreter auflaufen, die immer gut mit ihm zusammen gearbeitet haben? Und wo bleibt in diesem Theater die Stadt mit ihren Bürgern?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b> Hintergrundinformationen und Kommentar:</b><br />
Es ist eine sehr abstrakte Position, die die Stadtvertreter Bad Doberans da eingenommen haben: &#8220;Wir wollen das Vorkaufsrecht haben aber nicht nutzen.&#8221; Die Hintergründe nennt die Ostsee-Zeitung nicht:</p>
<p>Den Stadtvertretern war bis zu Sitzungsbeginn der Kaufpreis für die Flächen nicht bekannt, über die sie abzustimmen hatten. Stadtvertreter quer durch die Parteienlandschaft hatten den Bürgermeister aufgefordert, die Summe zu nennen, um die es bei den Verkäufen geht. Hartmut Polzin aber nannte diese Summe nicht. </p>
<p>Während der Sitzung wurde klar, dass der fraktionslose Stadtvertreter Jochen Arenz den Betrag in Erfahrung bringen konnte, sodass die Stadtvertreter ihn bedrängten, den Betrag zu nennen &#8211; obwohl dies Aufgabe des Bürgermeisters gewesen wäre. </p>
<p>Nachdem klar wurde, dass der Verkaufspreis dreimal höher als der städtische Haushalt ist, sahen die Stadtvertreter zwar die letzte Chance auf einen Rückkauf Heiligendamms &#8211; wozu auch immer &#8211; schwinden, beschlossen aber Kraft der Mehrheit von Bürgerbund und Linke über die Abwesenheit möglicher Andersstimmender, das Vorkaufsrecht zwar zu behalten aber nicht anzuwenden. </p>
<p>Der Bürgerbund-Beschlussvorschlag, der ECH eine Mitteilung zukommen zu lassen, wurde abgelehnt &#8211; es wäre ohnehin Unsinn und taugte nur für Öl-ins-Feuer.</p>
<p>Öl ins Feuer ist diese Wankelmütigkeit dennoch, denn nun droht die Klage der ECH gegen die Stadt. Wer jedoch die Diskussion um Heiligendamm verfolgt, muss sich vor allem eine Frage stellen:</p>
<p><b>Was ist nur mit dem Bürgermeister los?</b></p>
<p>Wir erinnern uns: Hartmut Polzin war stets der Verfechter dessen, was in Heiligendamm passierte. Er verhandelte mit der ECH und dem Grands Hotel, fand Kompromisse und Lösungen und boxte einige Dinge auch gegen die Stadtvertreter durch. Dafür erntete er viel Kritik und Gegenwehr und einige Stadtvertreter versuchten immer wieder, ihn zu stürzen. </p>
<p>Vor der letzten Bürgermeisterwahl kam dann die Kehrtwende: Polzin verkündete einige Möglichkeiten in Heiligendamm, die er noch zwei Jahre vorher nie laut ausgesprochen hätte. Vom Vorkaufsrecht war die Rede und sogar vom Stichweg. Während er in der ersten Runde nicht mit den FUNDUS-Gegnern rechnen konnte (diese wählten durchgehend Birgit Schwebs), mag er sich in der Entscheidungsrunde gegen Thorsten Semrau Stimmen aus dem Bürgerbund- und Linke-Lager ausgerechnet haben. Wenn, dann ging die Rechnung nicht auf: Semrau gewann mit klarem Vorsprung.</p>
<p>Vielleicht ist es nun Polzins Ansinnen, durch die Blockade von Haushalts-Beschlüssen und die Zurückhaltung von Informationen Semrau einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Taktisch wäre das dumm, denn er selbst stand 1994 (und dann offiziell 1996) vor einem Scherbenhaufen aus dem Hause der CDU und konnte diesen Haufen mit Bravour bewältigen, was ihm und der SPD ein ganzes Jahrzehnt eine Mehrheitshochburg verschaffte. Semrau einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, kann ihm mehr nützen als schaden.</p>
<p>Vielleicht will der Bürgermeister aber den unliebsamen Stadtvertretern auch einen Denkzettel verpassen und sie als letzte Amtshandlung in ein offenes Messer laufen lassen, aus Rache für die ganzen Verschwörungen, Abwahlanträge, Dienstaufsichtsbeschwerden und Schmutzkampagnen. Wer mag es ihm verdenken? Nur: Warum lässt er dann auch die Stadtvertreter auflaufen, die immer gut mit ihm zusammen gearbeitet haben? Und wo bleibt in diesem Theater die Stadt mit ihren Bürgern?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Ruiniert der Finanzausschuss die Stadt? Bad Doberan soll am Vorkaufsrecht festhalten. von Martin Dostal</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/ruiniert-der-finanzausschuss-die-stadt-bad-doberan-soll-am-vorkaufsrecht-festhalten/comment-page-1/#comment-40</link>
		<dc:creator>Martin Dostal</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:55:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=106#comment-40</guid>
		<description>&lt;b&gt;Reaktionen auf den OZ-Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 17.01.2012:&lt;/b&gt;
Wie immer gibt es Reaktionen in Form von Leserbriefen in den Zeitungen. ZEIT AM MEER bringt diese Zuschriften hier ein, um die öffentliche Wahrnehmung zu dokumentieren. Allerdings kann man nicht einfach Leserzuschriften unkommentiert lassen. Ich schreibe ein paar Anmerkungen dazu, sonst wird es zu wirr.


&lt;b&gt;Reaktion einer ehemaligen Sanatoriums-Mitarbeiterin:&lt;/b&gt;

Nachdem ich den Artikel gelesen habe, stimmte mich das traurig. Zur DDR-Zeit habe ich viele Jahre im damaligen Sanatorium für Werktätige gearbeitet. Alle zwei
Jahre wurden alle Häuser, darunter auch die sogenannte Perlenkette, weiß getüncht, sodass alle Heiligendamm als die weiße Stadt am Meer bezeichneten.
Doch wie sieht es jetzt dort aus? Die gesamte Perlenkette ist total dem Verfall ausgesetzt. Jahrelang wurde nichts unternommen, um die Häuser so herzurichten wie sie früher einmal waren. Wenn Urlauber Heiligendamm einen Besuch abstatten, werden sie sofort vergrault. Selbst ein Spaziergang ist nicht möglich, weil alles versperrt ist. Heiligendamm ähnelt einem „Gefängnis“.

Selma Wicht, Bad Doberan


&lt;b&gt;Kommentar:&lt;/b&gt; Ich habe Herrn Schlag 2007 gefragt, warum man nicht einfach die Häuser alle paar Jahre weiß anpinselt, damit es zumindest gut aussieht. Er erwiderte darauf sinngemäß, dass er keinen Sinn darin sieht, die Menschen dadurch zu täuschen, ungenutzte (und so auch nicht nutzbare) Gebäude weiß zu tünchen. Lieber wolle er sie sanieren und den Gästen schöne bewohnte Villen präsentieren, die gefüllt mit Leben sind und auch einen gewissen Nutzen haben. 

Zum damaligen Zeitpunkt schien sein Wunsch dadurch unerfüllbar, dass die Stadtvertreter den Interessenten der Villen-Wohnungen kein dauerhaftes Wohnrecht gewähren wollten und sich nicht zu einer B-Plan-Änderung durchringen konnten, um Parkplätze für die Villenbewohner realisieren zu können. Erst 2009 machten die Stadtvertreter den Weg frei und 2010 wurde mit dem Wiederaufbau der ersten Villa begonnen. Bis alle fertig sind, wird laut Schlag &quot;wohl eine zweistellige Zahl von Jahren verstreichen&quot;. Plan ist, alle 2 Jahre eine weitere Villa fertig zu stellen.

Noch ein Aspekt: Wert heute die grauen Villen sieht weiß, dass sie nicht so einfach wieder nutzbar sind. Würden sie weiß strahlen, würden sich die Gäste fragen, warum man die &quot;doch noch guten&quot; Villen nicht nutzt. Man würde also mit der Täuschung auch sich selbst keinen Gefallen tun. Wichtig und nicht so bekannt ist die Tatsache, dass alle Villen, bis auf die beiden Abrisskandidaten, eine Klimaanlage haben, die konstant 16°C warme trockene Luft in den Villen umwälzen. Diese kostenintensive Methode dient dem Erhalt der Villen und des Fürstenhofes.

Ein Spaziergang durch Heiligendamm ist möglich und genau genommen gibt es heute mehr Wege, als vor der Wende. Einige sind ein paar Meter länger geworden, weil sie Privatgrund umschiffen müssen und andere sind weggefallen, weil sich die Realität in Heiligendamm verändert hat. Trotzdem kann jeder auch ohne Hotelkarte auf dem Hotelgelände flanieren. 

Fakt ist aber, dass der Weg nach Westen beschwerlich ist und dem Ort auch keinen Nutzen bringt, sodass attraktive Wege nach Osten zum Conventer See, nach Börgerende und Bad Doberan, sowie zum Gut Vorder Bollhagen geschaffen werden müssen. Und es muss ein Rundweg gebaut werden, um die Wanderer wieder zum Ort zurück zu bringen.


&lt;b&gt;Reaktion aus dem fernen Hamburg:&lt;/b&gt;

Es ist schon erstaunlich, wie dreist und frech sich die ECH immer wieder benimmt. Es ist ein uralter Trick, Anteile an immer weitere Firmen zu verkaufen, damit alles
schön undurchsichtig zu gestalten und gleichzeitig dadurch dem Gegenüber (hier die Stadt Doberan) einen „Berg“ von möglichen Gegnern in einem Rechststreit zu schaffen. Das alles in der Hoffnung, dass wegen Unüberschaubarkeit der Gegner dann letzendlich nachgegeben oder zumindest in seinen Forderungen eingeknickt wird. Die ECH hat gute und clevere Berater – die Stadt anscheinend nicht. 

Wollen wir nur für alle Bürger von Doberan hoffen, dass es hier nicht gelingt, dass sprichwörtlich wieder einmal die Frechheit siegt. Hat die Regierung keine vernünftigen Rechtsberater, die sie ihren Gemeinden oder Städten zur Seite stellen kann? 

Das Ensemble in Heiligendamm ist historisch wertvoll und muss für die Doberaner Bürger und alle Interessierten frei zugänglich sein. Es darf nicht
durch raffinierte Schachzüge in Privathand landen. 

Es kann doch nicht so schwer sein, ein Vorkaufsrecht in einem Vertrag wiederzufinden?! Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht aufgibt, haben die Bürger bald keinen Zutritt mehr zum Strand – da bin ich mir sicher. Versucht hat es die ECH ja schon öfter und der uralte Wanderweg am Alexandrinen-Cottage ist ja schon geblockt. 

Nicole Bergeest, Hamburg


&lt;b&gt;Kommentar:&lt;/b&gt; Man nennt diese Leserbriefe in Bad Doberan &quot;Fernmeckern&quot; aber auch sie dokumentieren die verzerrte öffentliche Wahrnehmung und müssen berücksichtigt werden. Die ECH-Praxis kann durchaus für Verschleierungen genutzt werden und hochkarätige Berater empfehlen diese Taktik immer wieder. Tatsache ist aber auch, dass die Verteilung des Gesamtprojekts auf viele kleine Einzelunternehmen eine Schutzmaßnahme ist: Scheitert ein Teilprojekt, geht nur die damit betraute Firma pleite, während das Gesamtprojekt und besonders der Gesamtprojektentwickler keinen Schaden nimmt. FUNDUS hat zuerst sein Projekt in vier Bereiche geteilt: Projektentwicklung (ECH), Hotelbetrieb (GHH), Golfplatz (GRW) und Biogut (GVB). Der nächste Schritt ist nun, die einzelnen Bereiche der ECH aufzuteilen: Eine Gesellschaft für die Perlenkette, eine für das Thalassozentrum, eine für das Ayurveda-Zentrum, eine für die Appartmentkomplexe und eine für die Villenbebauung. Scheitert z. B. die Villenbenauung, geht nur diese Gesellschaft in den Ruin, während trotzdem die Appartments gebaut werden, die Villen vermarktet und die Wellnessangebote aufgezogen werden können. Kritisch wird es nur da, wo Grundstücke in Privathand gelangen. Beim Alexandrinencottage war das seit 1997 klar, dass Jagdfeld es privat nutzen will und heute erfolgen dafür die nötigen Schritte. Bei anderen Villen muss die Stadt natürlich ein Auge drauf halten. Es sollte nicht darin enden, dass am Ende doch jedes Haus einen anderen Eigentümer hat, denn genau das wollte die Stadt unter Bürgermeister Crzech ja verhindern.

Kurz zum &quot;uralten Wanderweg&quot;: Nicht alles, was in Jahrzehnten getrampelt wird, ist auch offiziell ein Weg. Der Wanderweg an der Küstenkante ist nicht unproblematisch, wie uns jüngste Küstenabbrüche auf Rügen und in Nienhagen zeigen. Auch in Heiligendamm ist die Steilküste an verschiedenen Punkten abgesackt. Im Hotelpark führt deshalb kein Weg mehr an der Küstenkante entlang und daran sollte sich die Stadt ein Beispiel nehmen. 

Der alte Trampelpfad im Kleinen Wohld wurde schon mit der Hoteleröffnung 2000 gesperrt, weil das Grundstück der ECH gehört. Letztlich haben die Stadtvertreter die Sperrung dadurch überflüssig gemacht, dass sie den Westteil der Promenade an die ECH entwidmet haben, um im Tausch mit einem anderen Grundstück den Seebrückenvorplatz vergrößern und optisch begradigen zu können. Mit dem Einverständnis der Stadtvertreter wurde also ein Stück Seebrückenvorplatz gegen das Stück Promenade ertauscht, in Folge dessen die ECH natürlich das Grundstück einfriedete, damit die Leute nicht darüber laufen. 

Weil hinter dem Kurhaus die komplette Logistik entlang verläuft, musste der Gästeverkehr unbedingt vor das Kurhaus verlegt werden. Dort war aber kein Platz für einen Weg - durch den Grundstückstausch ist dieser Weg nun realisiert.. Fraglich bleibt einigen Stadtvertretern nur, ob der mit Fördermitteln gebaute Strandabgang hätte von der ECH entschädigt werden müssen. Geprüft hat das aber letztlich niemand. 

KEIN Weg wurde von der ECH weggenommen. Das ist rechtlich gar nicht möglich. Jeder heute auf dem Hotelgelände befindliche Weg ist mit Wissen und Zustimmung der Stadtvertreter (natürlich verschiedener Legislaturperioden) dort hin gelangt. Gerade bei dem Westzipfel der Promenade und bei der Prof.-Vogel-Straße gab es monatelange Diskussionen, bevor die Stadtvertreter mehrheitlich die Entwidmung beschlossen. Dass Stadtvertreter juristische und fachliche Laien sein dürfen und ihnen keine Profis an die Seite gestellt werden, ist vielleicht ein Fehler im System aber der wird hier nur stärker hervor gekehrt, als andernorts.

Zuletzt zum Vorkaufsrecht:
Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht - das sie bei Denkmälern fast immer hat - geltend macht, dann MUSS sie Geld in die Hand nehmen und die Fläche samt Denkmal kaufen. Und sie MUSS Geld in die Hand nehmen und das Denkmal genau so sanieren, wie sie und die anderen Behörden es jedem anderen Käufer auch vorschreiben. Eine Stadt, die finanziell immer wieder an der schwarzen Null kratzt, KANN sich den Kauf einer oder mehrerer sanierungsbedürftiger Villen in Heiligendamm nicht leisten. Kein Partner tut sich das Gezänk und das schlechte Image an, das ihn in Heiligendamm erwartet. So bleibt der Stadt nur, dem Verkauf zuzustimmen und zu hoffen, dass der neue Käufer - hier immerhin auch aus dem wohlhabenden und fähigen Hause FUNDUS - die erkauften Villen auch saniert. Beim Alexandrinencottage ist das sicher - die Bauanträge hat Jagdfeld schon 2009 eingereicht und will natürlich auch noch seinen Einzug in das Cottage miterleben. Bei den anderen Villen ändert sich nichts: Eine zweistellige Zahl und der Plan, alle zwei Jahre eine Villa fertigzustellen. Es ändert sich nur der Bauherr von ECH in ECHII.

Abschließend zum neutralen Medium: Auch wenn ich versuche, so gut wie möglich beide Seiten darzustellen und dabei neutral zu sein glaube ich, dass Neutralität in Heiligendamm nicht möglich ist. Nur wem Heiligendamm eigentlich egal ist, der kann ganz emotionslos darüber berichten. Wer aber will, dass Heiligendamm sich entwickelt, wird eine Position beziehen müssen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>Reaktionen auf den OZ-Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 17.01.2012:</b><br />
Wie immer gibt es Reaktionen in Form von Leserbriefen in den Zeitungen. ZEIT AM MEER bringt diese Zuschriften hier ein, um die öffentliche Wahrnehmung zu dokumentieren. Allerdings kann man nicht einfach Leserzuschriften unkommentiert lassen. Ich schreibe ein paar Anmerkungen dazu, sonst wird es zu wirr.</p>
<p><b>Reaktion einer ehemaligen Sanatoriums-Mitarbeiterin:</b></p>
<p>Nachdem ich den Artikel gelesen habe, stimmte mich das traurig. Zur DDR-Zeit habe ich viele Jahre im damaligen Sanatorium für Werktätige gearbeitet. Alle zwei<br />
Jahre wurden alle Häuser, darunter auch die sogenannte Perlenkette, weiß getüncht, sodass alle Heiligendamm als die weiße Stadt am Meer bezeichneten.<br />
Doch wie sieht es jetzt dort aus? Die gesamte Perlenkette ist total dem Verfall ausgesetzt. Jahrelang wurde nichts unternommen, um die Häuser so herzurichten wie sie früher einmal waren. Wenn Urlauber Heiligendamm einen Besuch abstatten, werden sie sofort vergrault. Selbst ein Spaziergang ist nicht möglich, weil alles versperrt ist. Heiligendamm ähnelt einem „Gefängnis“.</p>
<p>Selma Wicht, Bad Doberan</p>
<p><b>Kommentar:</b> Ich habe Herrn Schlag 2007 gefragt, warum man nicht einfach die Häuser alle paar Jahre weiß anpinselt, damit es zumindest gut aussieht. Er erwiderte darauf sinngemäß, dass er keinen Sinn darin sieht, die Menschen dadurch zu täuschen, ungenutzte (und so auch nicht nutzbare) Gebäude weiß zu tünchen. Lieber wolle er sie sanieren und den Gästen schöne bewohnte Villen präsentieren, die gefüllt mit Leben sind und auch einen gewissen Nutzen haben. </p>
<p>Zum damaligen Zeitpunkt schien sein Wunsch dadurch unerfüllbar, dass die Stadtvertreter den Interessenten der Villen-Wohnungen kein dauerhaftes Wohnrecht gewähren wollten und sich nicht zu einer B-Plan-Änderung durchringen konnten, um Parkplätze für die Villenbewohner realisieren zu können. Erst 2009 machten die Stadtvertreter den Weg frei und 2010 wurde mit dem Wiederaufbau der ersten Villa begonnen. Bis alle fertig sind, wird laut Schlag &#8220;wohl eine zweistellige Zahl von Jahren verstreichen&#8221;. Plan ist, alle 2 Jahre eine weitere Villa fertig zu stellen.</p>
<p>Noch ein Aspekt: Wert heute die grauen Villen sieht weiß, dass sie nicht so einfach wieder nutzbar sind. Würden sie weiß strahlen, würden sich die Gäste fragen, warum man die &#8220;doch noch guten&#8221; Villen nicht nutzt. Man würde also mit der Täuschung auch sich selbst keinen Gefallen tun. Wichtig und nicht so bekannt ist die Tatsache, dass alle Villen, bis auf die beiden Abrisskandidaten, eine Klimaanlage haben, die konstant 16°C warme trockene Luft in den Villen umwälzen. Diese kostenintensive Methode dient dem Erhalt der Villen und des Fürstenhofes.</p>
<p>Ein Spaziergang durch Heiligendamm ist möglich und genau genommen gibt es heute mehr Wege, als vor der Wende. Einige sind ein paar Meter länger geworden, weil sie Privatgrund umschiffen müssen und andere sind weggefallen, weil sich die Realität in Heiligendamm verändert hat. Trotzdem kann jeder auch ohne Hotelkarte auf dem Hotelgelände flanieren. </p>
<p>Fakt ist aber, dass der Weg nach Westen beschwerlich ist und dem Ort auch keinen Nutzen bringt, sodass attraktive Wege nach Osten zum Conventer See, nach Börgerende und Bad Doberan, sowie zum Gut Vorder Bollhagen geschaffen werden müssen. Und es muss ein Rundweg gebaut werden, um die Wanderer wieder zum Ort zurück zu bringen.</p>
<p><b>Reaktion aus dem fernen Hamburg:</b></p>
<p>Es ist schon erstaunlich, wie dreist und frech sich die ECH immer wieder benimmt. Es ist ein uralter Trick, Anteile an immer weitere Firmen zu verkaufen, damit alles<br />
schön undurchsichtig zu gestalten und gleichzeitig dadurch dem Gegenüber (hier die Stadt Doberan) einen „Berg“ von möglichen Gegnern in einem Rechststreit zu schaffen. Das alles in der Hoffnung, dass wegen Unüberschaubarkeit der Gegner dann letzendlich nachgegeben oder zumindest in seinen Forderungen eingeknickt wird. Die ECH hat gute und clevere Berater – die Stadt anscheinend nicht. </p>
<p>Wollen wir nur für alle Bürger von Doberan hoffen, dass es hier nicht gelingt, dass sprichwörtlich wieder einmal die Frechheit siegt. Hat die Regierung keine vernünftigen Rechtsberater, die sie ihren Gemeinden oder Städten zur Seite stellen kann? </p>
<p>Das Ensemble in Heiligendamm ist historisch wertvoll und muss für die Doberaner Bürger und alle Interessierten frei zugänglich sein. Es darf nicht<br />
durch raffinierte Schachzüge in Privathand landen. </p>
<p>Es kann doch nicht so schwer sein, ein Vorkaufsrecht in einem Vertrag wiederzufinden?! Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht aufgibt, haben die Bürger bald keinen Zutritt mehr zum Strand – da bin ich mir sicher. Versucht hat es die ECH ja schon öfter und der uralte Wanderweg am Alexandrinen-Cottage ist ja schon geblockt. </p>
<p>Nicole Bergeest, Hamburg</p>
<p><b>Kommentar:</b> Man nennt diese Leserbriefe in Bad Doberan &#8220;Fernmeckern&#8221; aber auch sie dokumentieren die verzerrte öffentliche Wahrnehmung und müssen berücksichtigt werden. Die ECH-Praxis kann durchaus für Verschleierungen genutzt werden und hochkarätige Berater empfehlen diese Taktik immer wieder. Tatsache ist aber auch, dass die Verteilung des Gesamtprojekts auf viele kleine Einzelunternehmen eine Schutzmaßnahme ist: Scheitert ein Teilprojekt, geht nur die damit betraute Firma pleite, während das Gesamtprojekt und besonders der Gesamtprojektentwickler keinen Schaden nimmt. FUNDUS hat zuerst sein Projekt in vier Bereiche geteilt: Projektentwicklung (ECH), Hotelbetrieb (GHH), Golfplatz (GRW) und Biogut (GVB). Der nächste Schritt ist nun, die einzelnen Bereiche der ECH aufzuteilen: Eine Gesellschaft für die Perlenkette, eine für das Thalassozentrum, eine für das Ayurveda-Zentrum, eine für die Appartmentkomplexe und eine für die Villenbebauung. Scheitert z. B. die Villenbenauung, geht nur diese Gesellschaft in den Ruin, während trotzdem die Appartments gebaut werden, die Villen vermarktet und die Wellnessangebote aufgezogen werden können. Kritisch wird es nur da, wo Grundstücke in Privathand gelangen. Beim Alexandrinencottage war das seit 1997 klar, dass Jagdfeld es privat nutzen will und heute erfolgen dafür die nötigen Schritte. Bei anderen Villen muss die Stadt natürlich ein Auge drauf halten. Es sollte nicht darin enden, dass am Ende doch jedes Haus einen anderen Eigentümer hat, denn genau das wollte die Stadt unter Bürgermeister Crzech ja verhindern.</p>
<p>Kurz zum &#8220;uralten Wanderweg&#8221;: Nicht alles, was in Jahrzehnten getrampelt wird, ist auch offiziell ein Weg. Der Wanderweg an der Küstenkante ist nicht unproblematisch, wie uns jüngste Küstenabbrüche auf Rügen und in Nienhagen zeigen. Auch in Heiligendamm ist die Steilküste an verschiedenen Punkten abgesackt. Im Hotelpark führt deshalb kein Weg mehr an der Küstenkante entlang und daran sollte sich die Stadt ein Beispiel nehmen. </p>
<p>Der alte Trampelpfad im Kleinen Wohld wurde schon mit der Hoteleröffnung 2000 gesperrt, weil das Grundstück der ECH gehört. Letztlich haben die Stadtvertreter die Sperrung dadurch überflüssig gemacht, dass sie den Westteil der Promenade an die ECH entwidmet haben, um im Tausch mit einem anderen Grundstück den Seebrückenvorplatz vergrößern und optisch begradigen zu können. Mit dem Einverständnis der Stadtvertreter wurde also ein Stück Seebrückenvorplatz gegen das Stück Promenade ertauscht, in Folge dessen die ECH natürlich das Grundstück einfriedete, damit die Leute nicht darüber laufen. </p>
<p>Weil hinter dem Kurhaus die komplette Logistik entlang verläuft, musste der Gästeverkehr unbedingt vor das Kurhaus verlegt werden. Dort war aber kein Platz für einen Weg &#8211; durch den Grundstückstausch ist dieser Weg nun realisiert.. Fraglich bleibt einigen Stadtvertretern nur, ob der mit Fördermitteln gebaute Strandabgang hätte von der ECH entschädigt werden müssen. Geprüft hat das aber letztlich niemand. </p>
<p>KEIN Weg wurde von der ECH weggenommen. Das ist rechtlich gar nicht möglich. Jeder heute auf dem Hotelgelände befindliche Weg ist mit Wissen und Zustimmung der Stadtvertreter (natürlich verschiedener Legislaturperioden) dort hin gelangt. Gerade bei dem Westzipfel der Promenade und bei der Prof.-Vogel-Straße gab es monatelange Diskussionen, bevor die Stadtvertreter mehrheitlich die Entwidmung beschlossen. Dass Stadtvertreter juristische und fachliche Laien sein dürfen und ihnen keine Profis an die Seite gestellt werden, ist vielleicht ein Fehler im System aber der wird hier nur stärker hervor gekehrt, als andernorts.</p>
<p>Zuletzt zum Vorkaufsrecht:<br />
Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht &#8211; das sie bei Denkmälern fast immer hat &#8211; geltend macht, dann MUSS sie Geld in die Hand nehmen und die Fläche samt Denkmal kaufen. Und sie MUSS Geld in die Hand nehmen und das Denkmal genau so sanieren, wie sie und die anderen Behörden es jedem anderen Käufer auch vorschreiben. Eine Stadt, die finanziell immer wieder an der schwarzen Null kratzt, KANN sich den Kauf einer oder mehrerer sanierungsbedürftiger Villen in Heiligendamm nicht leisten. Kein Partner tut sich das Gezänk und das schlechte Image an, das ihn in Heiligendamm erwartet. So bleibt der Stadt nur, dem Verkauf zuzustimmen und zu hoffen, dass der neue Käufer &#8211; hier immerhin auch aus dem wohlhabenden und fähigen Hause FUNDUS &#8211; die erkauften Villen auch saniert. Beim Alexandrinencottage ist das sicher &#8211; die Bauanträge hat Jagdfeld schon 2009 eingereicht und will natürlich auch noch seinen Einzug in das Cottage miterleben. Bei den anderen Villen ändert sich nichts: Eine zweistellige Zahl und der Plan, alle zwei Jahre eine Villa fertigzustellen. Es ändert sich nur der Bauherr von ECH in ECHII.</p>
<p>Abschließend zum neutralen Medium: Auch wenn ich versuche, so gut wie möglich beide Seiten darzustellen und dabei neutral zu sein glaube ich, dass Neutralität in Heiligendamm nicht möglich ist. Nur wem Heiligendamm eigentlich egal ist, der kann ganz emotionslos darüber berichten. Wer aber will, dass Heiligendamm sich entwickelt, wird eine Position beziehen müssen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Rettung für Kammerhof 12? Investor hat Interesse am Ferienpark-Areal. von Graham</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/rettung-fur-kammerhof-12-investor-hat-interesse-am-ferienpark-areal/comment-page-1/#comment-39</link>
		<dc:creator>Graham</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 23:46:19 +0000</pubDate>
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		<description>Bin gerade eben zufaellig auf den Blog gekommen. Gefaellt mir ziemlich gut.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bin gerade eben zufaellig auf den Blog gekommen. Gefaellt mir ziemlich gut.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Straßenkampf&#8221; in Heiligendamm: Streit um Wege, Parkplätze und Strandversorgung. von Darko</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/strasenkampf-in-heiligendamm-streit-um-wege-parkplatze-und-strandversorgung/comment-page-1/#comment-38</link>
		<dc:creator>Darko</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 23:42:14 +0000</pubDate>
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		<description>Gefaellt mir sehr die Seite. Gute Themenwahl.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gefaellt mir sehr die Seite. Gute Themenwahl.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Ruiniert der Finanzausschuss die Stadt? Bad Doberan soll am Vorkaufsrecht festhalten. von Martin Dostal</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/ruiniert-der-finanzausschuss-die-stadt-bad-doberan-soll-am-vorkaufsrecht-festhalten/comment-page-1/#comment-37</link>
		<dc:creator>Martin Dostal</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 13:04:47 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;b&gt;ZAM meint: Warum stellt man die Grundsatzfrage erst jetzt?&lt;/br&gt;

Grundsatzfragen zu stellen, sollte erlaubt sein. Aber Fragen müssen klar definiert werden, wenn man sie stellt. Wie lautet die Grundsatzfrage des Bürgerbundes in Heiligendamm denn nun? Will die &quot;Ein-Themen-Partei&quot; einfach nur bis zur Wahl 2013 &quot;bürgernah&quot; im Gerede bleiben oder ist es noch immer der alte Rachefeldzug zurück gewiesener Architekten, Ingenieure, Handwerker, Dienstleister und Gastgeber?

Geht es nun darum, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Geld und Partner zu gewinnen, um die unsanierten Denkmäler endlich zu sanieren und auf noch unbebauten Flächen Stadtentwicklung zu betreiben?

(Was schwierig ist: Die Stadt hat ja die Gebäude verkauft, eben weil sie nicht Geld und Partner für eine Sanierung aus eigener Tasche hatte. Und vorkaufen darf die Stadt - wenn überhaupt - nur mit Denkmälern bebaute Flächen, sodass sich da gar nichts neues mehr entwickeln lässt. Übrigens muss die Stadt genau die Anforderungen auch selbst erfüllen, die sie der ECH gestellt hat: Gleiches Nutzungskonzept, gleiche Güte und Bauqualität. Für das Ensemble selbst flossen über 250 Millionen - die Villen kommen mit etwas weniger aus aber die Stadt könnte trotzdem nicht eine davon bezahlen.)

Oder geht es darum, der ECH einen weiteren Hieb zu verpassen, auf dass sie fällt und die Sandkasten-Rechnung &quot;Wenn nicht mit uns, dann gar nicht&quot; nach Jahren &quot;endlich&quot; aufgeht? 

Welchen Grundsatz verfolgt nun der Bürgerbund, den Moorbad, Jugendherberge, Marktplatz und Bahnhof aber auch Parkraumbewirtschaftungskonzept, KITA- und Jugendtreff-Finanzierung, Ehm-Welk-Haus und Straßensanierungen gar nicht interessieren? Was will eine Partei, die nur vom Thema &quot;Heiligendamm&quot; lebt? Eine Lösung aller Probleme? Also  das Schwein sein, das zum Metzger geht? 

Der Bürgerbund KANN gar nicht daran interessiert sein, in Heiligendamm Lösungen herbei zu führen, die zum Frieden und zum Funktionieren Heiligendamms führen. Denn dann macht er sich selbst überflüssig. 

Nur die Wähler haben es in der Hand, Blockierer, Verzögerer und Verhinderer aus dem Rathaus hinaus zu befördern. Leider erst 2013 und bis dahin muss die ECH die Luft anhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>ZAM meint: Warum stellt man die Grundsatzfrage erst jetzt?</p>
<p>Grundsatzfragen zu stellen, sollte erlaubt sein. Aber Fragen müssen klar definiert werden, wenn man sie stellt. Wie lautet die Grundsatzfrage des Bürgerbundes in Heiligendamm denn nun? Will die &#8220;Ein-Themen-Partei&#8221; einfach nur bis zur Wahl 2013 &#8220;bürgernah&#8221; im Gerede bleiben oder ist es noch immer der alte Rachefeldzug zurück gewiesener Architekten, Ingenieure, Handwerker, Dienstleister und Gastgeber?</p>
<p>Geht es nun darum, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Geld und Partner zu gewinnen, um die unsanierten Denkmäler endlich zu sanieren und auf noch unbebauten Flächen Stadtentwicklung zu betreiben?</p>
<p>(Was schwierig ist: Die Stadt hat ja die Gebäude verkauft, eben weil sie nicht Geld und Partner für eine Sanierung aus eigener Tasche hatte. Und vorkaufen darf die Stadt &#8211; wenn überhaupt &#8211; nur mit Denkmälern bebaute Flächen, sodass sich da gar nichts neues mehr entwickeln lässt. Übrigens muss die Stadt genau die Anforderungen auch selbst erfüllen, die sie der ECH gestellt hat: Gleiches Nutzungskonzept, gleiche Güte und Bauqualität. Für das Ensemble selbst flossen über 250 Millionen &#8211; die Villen kommen mit etwas weniger aus aber die Stadt könnte trotzdem nicht eine davon bezahlen.)</p>
<p>Oder geht es darum, der ECH einen weiteren Hieb zu verpassen, auf dass sie fällt und die Sandkasten-Rechnung &#8220;Wenn nicht mit uns, dann gar nicht&#8221; nach Jahren &#8220;endlich&#8221; aufgeht? </p>
<p>Welchen Grundsatz verfolgt nun der Bürgerbund, den Moorbad, Jugendherberge, Marktplatz und Bahnhof aber auch Parkraumbewirtschaftungskonzept, KITA- und Jugendtreff-Finanzierung, Ehm-Welk-Haus und Straßensanierungen gar nicht interessieren? Was will eine Partei, die nur vom Thema &#8220;Heiligendamm&#8221; lebt? Eine Lösung aller Probleme? Also  das Schwein sein, das zum Metzger geht? </p>
<p>Der Bürgerbund KANN gar nicht daran interessiert sein, in Heiligendamm Lösungen herbei zu führen, die zum Frieden und zum Funktionieren Heiligendamms führen. Denn dann macht er sich selbst überflüssig. </p>
<p>Nur die Wähler haben es in der Hand, Blockierer, Verzögerer und Verhinderer aus dem Rathaus hinaus zu befördern. Leider erst 2013 und bis dahin muss die ECH die Luft anhalten.</b></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Geschichte von Bad Doberan und Heiligendamm von Robin</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/geschichte-von-bad-doberan-und-heiligendamm/comment-page-1/#comment-16</link>
		<dc:creator>Robin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 20:46:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=71#comment-16</guid>
		<description>Finde ich super, dass hier haeufig gepostet wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Finde ich super, dass hier haeufig gepostet wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Lässt sich der Stichweg-Beschluss überhaupt umsetzen? So schnell wohl nicht: von Jan</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/lasst-sich-der-stichweg-beschluss-uberhaupt-umsetzen-so-schnell-wohl-nicht/comment-page-1/#comment-15</link>
		<dc:creator>Jan</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 20:30:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=60#comment-15</guid>
		<description>Hast du noch fortfuehrende Informationen dazu ?

(Autor: Infos gibt es fortlaufend.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hast du noch fortfuehrende Informationen dazu ?</p>
<p>(Autor: Infos gibt es fortlaufend.)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Wirklich alle Kino-Retter an einem Tisch? LiWu springt ab. von Burkhardt</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/wirklich-alle-kino-retter-an-einem-tisch-liwu-springt-ab/comment-page-1/#comment-14</link>
		<dc:creator>Burkhardt</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 20:30:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=61#comment-14</guid>
		<description>Super, endlich ein gut geschriebener Beitrag, besten Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich die Seite leicht zugaenglich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Super, endlich ein gut geschriebener Beitrag, besten Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich die Seite leicht zugaenglich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Streit um Heiligendamm geht mit Schlagabtausch in nächste Runde. von Martin Dostal</title>
		<link>http://zeit-am-meer.de/streit-um-heiligendamm-geht-mit-schlagabtausch-in-nachste-runde/comment-page-1/#comment-12</link>
		<dc:creator>Martin Dostal</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 06:45:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://zeit-am-meer.de/?p=85#comment-12</guid>
		<description>Leserbrief von Christel Fründt aus Bad Doberan vom 05.01.2012 in der Ostsee-Zeitung:

&lt;b&gt;Bad Doberan erwartet Lösungen&lt;/b&gt;

Zur Konfrontation zwischen Stadtvertretern und ECH in Heiligendamm:

Die Bürger erwarten von Politikern in ganz Deutschland Lösungen. Sie wurden nicht zur Selbstdarstellung gewählt. Woran liegt es, dass in Bad Doberan Lösungen zu bestimmten Problemen ausbleiben? 

Für Bürgervorsteher Lex sind
„einvernehmliche Lösungen mit der ECH nicht vorstellbar“ und Herr Klink sortiert: „mit eigeninteressierten ’Partnern‘ ist so etwas nicht zu erreichen“. Fehlt nur
noch das Wort „Basta!“

Mangelnder Wille(?), denn von Unfähigkeit wollen wir lieber nicht reden. Es muss aber eine Lösung gefunden werden. 

Übrigens ist Eigeninteresse nichts Schlimmes. Wichtig ist, dass die Allgemeinheit davon keinen Schaden hat bzw. es ihr sogar noch nützt. Sei es nur, um der Arbeitslosigkeit oder dem Pendeln zur weit entfernter Arbeit zu entgehen. 

Da haben 24 Stadtvertreter noch ein Wort mitzureden. Das sollte erlaubt sein. Im Gerichtssaal
können die „Götter in Schwarz“ bestimmen, aber nicht in einem Gremium mit demokratischem Charakter. 

Christel Fründt, Bad Doberan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leserbrief von Christel Fründt aus Bad Doberan vom 05.01.2012 in der Ostsee-Zeitung:</p>
<p><b>Bad Doberan erwartet Lösungen</b></p>
<p>Zur Konfrontation zwischen Stadtvertretern und ECH in Heiligendamm:</p>
<p>Die Bürger erwarten von Politikern in ganz Deutschland Lösungen. Sie wurden nicht zur Selbstdarstellung gewählt. Woran liegt es, dass in Bad Doberan Lösungen zu bestimmten Problemen ausbleiben? </p>
<p>Für Bürgervorsteher Lex sind<br />
„einvernehmliche Lösungen mit der ECH nicht vorstellbar“ und Herr Klink sortiert: „mit eigeninteressierten ’Partnern‘ ist so etwas nicht zu erreichen“. Fehlt nur<br />
noch das Wort „Basta!“</p>
<p>Mangelnder Wille(?), denn von Unfähigkeit wollen wir lieber nicht reden. Es muss aber eine Lösung gefunden werden. </p>
<p>Übrigens ist Eigeninteresse nichts Schlimmes. Wichtig ist, dass die Allgemeinheit davon keinen Schaden hat bzw. es ihr sogar noch nützt. Sei es nur, um der Arbeitslosigkeit oder dem Pendeln zur weit entfernter Arbeit zu entgehen. </p>
<p>Da haben 24 Stadtvertreter noch ein Wort mitzureden. Das sollte erlaubt sein. Im Gerichtssaal<br />
können die „Götter in Schwarz“ bestimmen, aber nicht in einem Gremium mit demokratischem Charakter. </p>
<p>Christel Fründt, Bad Doberan</p>
]]></content:encoded>
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