Kategorienarchiv: Diskussion

Feb
06

Kammerhof-Ferienpark kann im März besiegelt werden.

Ein alter zerplatzter Traum der Münsterstadt könnte wahr werden: Nach dem Kammerhof-Desaster und der Insolvenz der Entwicklungsgesellschaft, für die die Stadt mit 900.000 Euro bürgte, gibt es nun einen neuen Interessenten für die letzte große Fläche im Besitz der Stadt. Schon im März können erste Beschlüsse gefasst werden, um den Traum vom Ferienpark am schönsten Ortseingang der Stadt wahr zu machen. Noch-Bürgermeister Hartmut Polzin berichtet über das, was er in die Wege geleitet hat und das Thorsten Semrau weiterführen wird:


Ostsee-Zeitung vom 06.02.2012:

Ferienpark: Entscheidung im März?
Neuer Investor für Kammerhof-Areal kommt zu Gesprächen in die Stadt.

Bad Doberan – Am 21. März hat Hartmut Polzin seinen letzten Arbeitstag als Bürgermeister in Bad Doberan. Und zum Abschied könnte er der Stadt noch ein richtig großes Geschenk hinterlassen: Knapp 20 Jahre nach den ersten Planungen könnte sich nun doch ein Investor für den Ferienpark am Kammerhof gefunden haben. Und der macht Druck: In dieser Woche sind erste Gespräche im Rathaus angesetzt. Geht alles nach Plan, könnten
die Entscheidungen schon im März fallen.

Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte Bad Doberan den B-Plan 12 für das nördliche Gebiet am Kammerhof in Angriff genommen. Ein  niederländischer Investor wollte eine Ferienanlage für 50 Millionen  Euro bauen. Doch das Vorhaben scheiterte an der Finanzierung.

2004 musste die Entwicklungsgesellschaft Kammerhof 12 in die Insolvenz gehen. Die Stadt blieb auf einer Bürgerschaft über mehr als 900 000 Euro sitzen. Dem größten Gläubiger der GmbH, der Deutschen Kreditbank, hat Bad Doberan jüngst eine Forderung über 480 000 Euro abgekauft. „Wir besitzen damit Anteile von mehr als 98 Prozent an der Firma“, sagt Polzin. Auch die Flächen gehören somit de facto der Stadt. „Der Investor könnte von uns das Areal oder die ganze Gesellschaft kaufen“, so Polzin.

Wer der potenzielle Käufer ist, will der Bürgermeister nicht sagen. Der Partner hat um Stillschweigen gebeten. Polzin spricht aber von einem „namhaften Betreiber“, den der Investor mitbringt und der die Anlage managen soll.„In dieser Woche werden die Interessenten samt Architekten ins Rathaus kommen und ihre Ideen vorstellen.“ Anfang März will die Firma dann in die Ausschüsse gehen. Am 26. März könnte die Stadtvertretung bereits über die neuen Pläne für einen alten Traumzu entscheiden haben. am

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Feb
03

Alles nur ein Irrtum? Worum es in BV 063/11 wirklich geht.

“Lügen werden nicht wahr, wenn man sie immer wiederholt” ist ein Lieblingszitat im Bad Doberaner Rathaus. Und durch ständige Wiederholung wird Unsinn nicht sinnig und Irrtümer nicht richtig. Nun ist seit Tagen davon die Rede, dass die Stadtvertreter über eine Beschlussvorlage abstimmen sollen, die den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in Heiligendamm und Vorder Bollhagen zu beschließen vorschlägt.

Mit dem Vorkaufsrecht ist es aber wie mit dem Eherecht: So wie jeder heiraten darf, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet, so darf auch die Gemeinde Flächen vorrangig erwerben, wenn sich dazu die Möglichkeit bietet. Und so wie kein Mensch offiziell auf sein Eherecht verzichten muss, wenn er nicht heiraten will, so muss auch keine Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichten, wenn es nicht vorkaufen will. Entweder man heiratet oder man lässt es bleiben und entweder die Gemeinde kauft oder sie lässt es bleiben. Wenn Sie aber heiraten, dann gehen Sie alle Verpflichtungen ein, die Recht und Gesetz für die Ehe vorsehen und genauso geht die Gemeinde alle Verpflichtungen ein, die Recht und Gesetz vorsehen, wenn sie in den Kaufvertrag einsteigt. Der einzige Unterschied zwischen der Gemeinde und Ihnen: Die Gemeinde muss wenn sie nicht vom Vorkaufsrecht Gebrauch macht dem Verkäufer ein Attest ausstellen, das dieses bestätigt. Das entfällt bei der Ehe und es hat ganz einfach den Sinn, dass der Verkäufer und der neue Käufer etwas in der Hand haben, das belegt, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nimmt.

Die Medien – allen voran die Ostsee-Zeitung – haben die Angelegenheit (es sicherlich einfach nicht besser wissend) die ganze Zeit so dargestellt, als hätten die Stadtvertreter über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht abzustimmen gehabt. Die Stadtverwaltung soll angeblich eine Beschlussvorlage eingereicht haben, die vorschlägt, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Da so eine Vorlage völliger Unsinn wäre (die Stadt muss nicht verzichten: entweder macht sie vom Recht Gebrauch – dann muss sie das bekunden oder sie macht keinen Gebrauch – dann muss sie auch nichts bekunden) habe ich mir noch einmal die Beschlussvorlage angesehen. Und siehe da: Es geht gar nicht um den Verzicht auf das Vorkaufsrecht:

Bad Doberan, den 04.01.2012

Sitzungsvorlage

Einreicher: Amt für Stadtentwicklung

Sitzung/Gremium am:

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
04.07.2011 nicht öffentlich

Finanzausschuss
04.07.2011 nicht öffentlich

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren
05.07.2011 nicht öffentlich

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
05.07.2011 nicht öffentlich

Hauptausschuss
06.07.2011 nicht öffentlich

Finanzausschuss
09.01.2012 nicht öffentlich

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
12.01.2012 nicht öffentlich

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
12.01.2012 nicht öffentlich

Hauptausschuss
18.01.2012 nicht öffentlich

Beschlussvorlage Nr. 063/11

TOP:
Antrag auf Vorkaufsrechtsverzicht nach dem BauGB und Denkmalschutzgesetz UR 927/11 vom 07.05.2011
Verkäufer: ECH Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG
Käufer: ECH Grundbesitzgesellschaft II mbH & Co. KG

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, das Negativattest zum Vorkaufsrecht gem. § 24 Baugesetzbuch und § 22 Denkmalschutzgesetz M-V zum Kaufvertrag UR 927/11 vom 07.05.2011 des Notars Dr. Braunert zu erteilen.

Sach- und Rechtslage:

Die ECH Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG veräußerte am 07.05.2011 die in Anlage 3 aufgelisteten Flurstücke an die ECH
Grundbesitzgesellschaft II mbH & Co. KG. Der Antrag des Notars hinsichtlich der Vorkaufsrechte ging am 18.05.2011 ein.

Diese Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Heiligendamm und in der Gemarkung Vorder Bollhagen. In Heiligendamm sind sowohl der B-Plan 25, 26 und 30 als auch Bereiche außerhalb eines B-Planes betroffen. Für die Ortslage Vorder Bollhagen besteht kein B-Plan.

In den B-Plänen sind diese Flächen als private Grünflächen, Kurwald undSondergebiete ausgewiesen. Diese Bebauungspläne sind rechtskräftig.

Die Möglichkeiten der Ausübung eines Vorkaufsrechts nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches wurden geprüft.
Hier kann nur § 24 (1) 1 zum Ansatz gebracht werden, wenn die Bedingungen aus diesem Paragraphen vorliegen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB ist innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages zu erklären.

Nach § 24 BauGB steht der Gemeinde in nachfolgenden Fällen ein Vorkaufsrecht zu:

1)
im Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,

2)
in einem Umlegungsgebiet,

3)
in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich,

4)
im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung,

5)
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist,

6)
in Gebieten, die nach § 30, 33 oder 34 Abs. 2 vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit diese Grundstücke unbebaut sind,
sowie

7)
in Gebieten, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nach § 24 (1) 1 BauGB gegeben, wenn im Geltungsbereich eines B-Planes, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem B-Plan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist.

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben. Nach § 464 BGB kommt mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.

Kann der Vorkaufsberechtigte Nebenleistungen nicht bewirken, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.

Hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausgeübt und sind einem Dritten dadurch Vermögensnachteile entstanden, hat sie dafür Entschädigung zu leisten. In diesem Fall schreiben die Festsetzungen in den B-Plänen 25, 26 und 30 für die Kaufobjekte keine öffentliche Nutzung vor. Somit kann das Vorkaufsrecht nach diesem Paragraphen nicht ausgeübt werden.

Es sind Flächen in der Gemarkung Heiligendamm und der Gemarkung Vorder Bollhagen betroffen, welche auf der Grundlage von Bauerlaubnisverträgen für öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden dürfen. Im Rahmen dieser Bauerlaubnisverträge ist die Übertragung dieser Flächen kostenfrei an die Stadt vorgesehen. Diese Bauerlaubnisverträge gelten auch für Rechtsnachfolger.Die Grundstücksregulierungen werden auf der Grundlage der Vereinbarungen in den Bauerlaubnisverträgen abgeschlossen.

Nach § 22 Denkmalschutzgesetz M-V steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, auf oder in dem sich Denkmale befinden, ein Vorkaufsrecht zu. Auf einiges Grundstücken befinden sich Gebäude als Denkmale. Entsprechend des Kommentars zum § 22 DSchG M-V(Anlage) können Gegenstand des Vorkaufrechts nach Abs.1 Satz 1 nur Grundstücke sein, auf denen sich Bau- oder Bodendenkmale befinden.

Zweck der Ausübung muss die Sicherung der dauernden Erhaltung des Denkmals in erster Linie in Verantwortung der finanziell ausreichend leistungsfähigen Gemeinde sein, fiskalische Gründe reichen nicht.

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nach Abs.3 auch zu Gunsten einer anderen juristischen Person, also nicht Privatperson mit deren Zustimmung ausüben. Bei juristischen Personen des Privatrechts (z.B. historische Vereine, Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum, Deutsche Stiftung Denkmalschutz) muss nach Abs. 4 Satz 1 2.Halbsatz die dauernde Erhaltung des Denkmals zu den satzungsmäßigen Aufgaben
gehören und gesichert erscheinen(Absatz 4 Satz 1)

Ausgeschlossen ist das Vorkaufsrecht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 bei den dort genannten Verträgen im familiären Bereich(sog.Verwandtenprivileg) sowie nach Satz 3 bei Rechten nach dem WEG(Wohneigentumsgesetz) und bei Erbbaurechten.

Es ist nicht erkennbar, dass durch den Verkauf die dauernde Erhaltung der Denkmale in Frage gestellt wird.

Die Gemeinde ist im Übrigen weder finanziell ausreichend leistungsfähig noch steht eine juristische Person zur Verfügung welche die dauernde Erhaltung des Denkmals als satzungsmäßige Aufgabe zum Ziel hat.

Polzin
Bürgermeister

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen:
Keine haushaltsmäßige Berührung: ( X )
Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:

Deckungsvorschlag:
Mittel stehen nicht zur Verfügung ( )

Anlagen:
Anlage 1: Flurkartenauszüge
Anlage 2: Auszug UR 927/11
Anlage 3: Aufstellung Kaufobjekt
Anlage 4: DSchG M-V (Auszug Kommentar)

Selbst ein Laie sieht auf Anhieb, dass es nicht darum ging, über das Vorkaufsrecht abzustimmen.
Es gibt zwei Vorkaufsrechte – eines nach dem BBauGB und eines nach dem DenkSchG. Beide müssen innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Anzeige durch den Notar – also 18.05.2011 – ausgeübt worden sein. Da die Stadt beide Vorkaufsrechte nicht ausübte, sind sie am 18.07.2011 erloschen. Jagdfeld, Plöger, Schlag und Zimmermann – aber auch Polzin und Sass – haben also Recht: Es gibt kein Vorkaufsrecht (mehr).

In der Beschlussvorlage ging es nur noch um eine Formalität, die man gar nicht beschließen bräuchte, weil das Gesetz es sowieso vorsieht: Die Stadt muss dem Verkäufer – also der ECH – einen Negativattest ausstellen, damit der Verkauf auch auf dieser Ebene rechtskräftig wird. Ohne dieses Papier darf der Käufer – die ECHII – nicht mit der Arbeit beginnen.

Hier auch einmal der entsprechende Gesetzestext aus dem Baugesetzbuch:

§ 28 Verfahren und Entschädigung

(1) Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

(2) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Die §§ 463, 464 Abs. 2, §§ 465 bis 468 und 471 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind anzuwenden. Nach Mitteilung des Kaufvertrags ist auf Ersuchen der Gemeinde zur Sicherung ihres Anspruchs auf Übereignung des Grundstücks eine Vormerkung in das Grundbuch einzutragen; die Gemeinde trägt die Kosten der Eintragung der Vormerkung und ihrer Löschung. Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar. Bei einem Eigentumserwerb auf Grund der Ausübung des Vorkaufsrechts erlöschen rechtsgeschäftliche Vorkaufsrechte. Wird die Gemeinde nach Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen, kann sie das Grundbuchamt ersuchen, eine zur Sicherung des Übereignungsanspruchs des Käufers im Grundbuch eingetragene Vormerkung zu löschen; sie darf das Ersuchen nur stellen, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts für den Käufer unanfechtbar ist.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 194) im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts über die Ausübung des Vorkaufsrechts vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Rücktrittsrecht sind die §§ 346 bis 349 und 351 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, trägt die Gemeinde die Kosten des Vertrags auf der Grundlage des Verkehrswerts. Tritt der Verkäufer vom Vertrag nicht zurück, erlischt nach Ablauf der Rücktrittsfrist nach Satz 2 die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag, der Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. In diesem Falle geht das Eigentum an dem Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist. Führt die Gemeinde das Grundstück nicht innerhalb einer angemessenen Frist dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verfolgten Zweck zu, hat sie dem Verkäufer einen Betrag in Höhe des Unterschieds zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert zu zahlen. § 44 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 43 Abs. 2 Satz 1 sowie die §§ 121 und 122 sind entsprechend anzuwenden.

(4) In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünften Teils, wenn der Erwerb des Grundstücks für die Durchführung des Bebauungsplans erforderlich ist und es nach dem festgesetzten Verwendungszweck enteignet werden könnte. Mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids über die Ausübung des Vorkaufsrechts erlischt die Pflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag, der Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. In diesem Falle geht das Eigentum an dem Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde der Übergang des Eigentums in das Grundbuch eingetragen ist.

(5) Die Gemeinde kann für das Gemeindegebiet oder für sämtliche Grundstücke einer Gemarkung auf die Ausübung der ihr nach diesem Abschnitt zustehenden Rechte verzichten. Sie kann den Verzicht jederzeit für zukünftig abzuschließende Kaufverträge widerrufen. Der Verzicht und sein Widerruf sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt den Wortlaut ihrer Erklärung mit. Hat die Gemeinde auf die Ausübung ihrer Rechte verzichtet, bedarf es eines Zeugnisses nach Absatz 1 Satz 3 nicht, soweit nicht ein Widerruf erklärt ist.
(6) Hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausgeübt und sind einem Dritten dadurch Vermögensnachteile entstanden, hat sie dafür Entschädigung zu leisten, soweit dem Dritten ein vertragliches Recht zum Erwerb des Grundstücks zustand, bevor ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzbuchs oder solcher landesrechtlicher Vorschriften, die durch § 186 des Bundesbaugesetzes aufgehoben worden sind, begründet worden ist. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde.

Im Klartext: Die Stadt hätte auf Antrag der ECH oder ECHII das Negativattest ausstellen müssen, es aber aus ungeklärten Gründen nicht getan und darum war Jagdfeld aufgebracht. Die ECHII kann nichts tun, solange das Attest nicht da ist: Ohne Attest kein Grundbucheintrag, ohne Grundbucheintrag keine Finanzierungen, da keine Hypotheken möglich, folglich auch keine Weiterverkäufe, keine Sanierung – Stillstand. Dadurch entstehen der ECH und ECHII Schäden, für die die Stadt ersatzpflichtig ist und die die ECH/ECHII nun einklagen werden.

Die Fragen, die sich also stellen sind:

Warum reicht Polzin eine Beschlussvorlage für eine Sache ein, die gesetzlich bereits so geregelt ist, dass die Stadtvertreter gar nicht abstimmen müssen, bzw. ihre Abstimmung bedeutungs- und wirkungslos ist? Die Stadtvertreter können in dieser Sache nicht “Nein” sagen, denn das Gesetz regelt klar, dass der ECH/ECHII das Attest zusteht. Jeder Beschluss, der gegen dieses Gesetz verstößt, ist ohnehin wirkungslos, da nicht umsetzbar.

Wollte er damit vertuschen, dass die Sache liegen geblieben ist und es keine Alternative mehr gibt und hoffte auf Zustimmung der Stadtvertreter aus Gründen der Vernunft (eben weil die Stadt es sich sowieso nicht leisten kann)? Polzin weiß eigentlich, wie es um die Vernunft der Stadtvertreterversammlung bestellt ist: Wenn die Vernünftigen zuhause bleiben, siegen in der Abstimmung die Unvernünftigen.

Oder wollte er das unliebsame Thema während des Wahlkampfes umgehen, indem eine Beschlussvorlage zur Ausübung des Vorkaufsrechtes gar nicht erst eingebracht wurde? So formuliert hätte es ein “Ja” oder “Nein” gegeben. Aber im Wahlkampf kann ein Bürgermeister die Vernunft-Entscheidung “Nein wir kaufen nicht” nicht gebrauchen, wenn die Gegner tatsachenverdrehend behaupten “Ja, wir können Heiligendamm dadurch zurück erobern”. Das Thema war für den Bürgermeister einfach nur schlecht, denn er kann nicht wie seine Mitbewerber sagen “Ich muss mich erst mit der Sache befassen, um mir eine Meinung bilden zu können” – er hat sich schließlich über ein Jahrzehnt damit befasst.

Schuld – um den beliebten Sündenbock zu benennen – sind letztlich all jene, die den Wahlkampf und die Politik immer wieder mit dem Thema “Heiligendamm” aufpeitschen und immer wieder die Gemüter erhitzen. Also dieselben, die schimpfen, dass es nicht weiter geht…

Vielen Dank nach Uelzen für die fachkundigen Rechtsauskünfte!

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Feb
02

Kino-Betreiber Kretschmar: „Enttäuscht von der Politik“

Ist das Kamp-Theater ein inszeniertes politisches Bühnenstück? Es scheint, ja: Zuerst wollte keiner das Kino retten, dann wollten es einzelne Stadtvertreter und nachdem ein bestimmter es in die Hand nahm, wollte wieder keiner das Kino retten. Eitelkeit und Selbstinszenierung spielen die größte Rolle in der Provinzposse “Kino-Rettung”. Aber ganz von vorn:

Als Kino-Betreiber Alfred Mielke 2011 seinen Rückzug bekannt gab, fanden sich gleich zwei Interessenten für das Doberaner Kino: Das Rostocker Lichtspieltheater “Wundervoll” – kurz “LiWu” bekundete Interesse, weil es seine Rostocker Räumlichkeiten räumen muss und der Kühlungsborner Kinobetreiber Peer Kretzschmar meldete ebenfalls Interesse an. Gehandelt wurden lange beide aber Favorit war immer Kretzschmar, sodass LiWu sich Ende 2011 zurück zog, weil es keinen Rückhalt mehr sah. Mit der Folge, dass es nun gar keine Räumlichkeiten mehr hat und wenn sich in Rostock keine mehr finden, schließen muss.

Aber auch Kretzschmar wird nicht mit Hilfe überschüttet. Seine Bedingungen waren von Anfang an klar: Die Stadt muss ihm helfen, die Digitalisierung zu finanzieren und er benötigt ein Darlehen als Anschub. Stadtvertreter aus fast allen Parteien sagten ihre Hilfe zu, rannten danach in alle möglichen Richtungen und kamen nicht mehr zurück. Einer von ihnen erkannte die Chance, sich hier als Kino-Retter zu profilieren und zugleich den anderen Stadtvertretern eines auszuwischen. Wenn das zum Ziel geführt hätte, wäre es vielleicht auch in Ordnung aber der FDP-Mann wollte für diese Selbstinszenierung zuerst einen Verein gründen und darüber Geld einsammeln. Als klar wurde, dass dieser Verein sich nicht auf die Schnelle ins Leben rufen lässt und auch nicht in der Lage sein wird, binnen eines halben Jahres fast 50.000 benötigte Euro aufzubringen, wollte derselbst FDP-Mann – die Rede ist von Harry Klink – die Stadtkasse und den städtischen Etat um 45.000 Euro erleichtern, um das Kino zu retten und selbst als Retter da zu stehen.

Zuerst erschien das ganz aussichtsreich, denn auch wenn Klink die Sache angeleiert hat, wären am Ende alle Stadtvertreter Kino-Retter. Ganz so einfach war die Entscheidung für die Stadtvertreter dann aber doch nicht. Erstens mag kaum einer von ihnen Harry Klink und möchte ihm nicht noch mehr Möglichkeiten der Selbstinszenierungen in die Hand geben und zweitens ist das Kino ein Wirtschaftsbetrieb und wenn die Stadt dort 45.000 Euro hinein pumpt, kommt sie in Erklärungsnot.

Hier zeigt sich dann auch wieder, wer Ein-Themen-Partei ist. Als das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Grand Hotel Heiligendamm eine Bürgschaft übernahm, gab es ein riesiges Geschrei. Unter anderem der komplette Bürgerbund, die Linke-Fraktion und am Lautesten FDP-Ortschef Harry Klink schossen monatelang im Dauerfeuer gegen das Grand Hotel und Schwerin. Wohl gemerkt: Hier ging es um eine Bürgschaft – nicht um fließendes Geld. Heute aber geht es um fließendes Geld, das der klammen Stadtkasse entnommen werden soll und das woanders wieder fehlt – in Schulen, Kindergärten, Vereinen und Kulturstätten. Hier aber gibt es kein Geschrei.

Dabei ist der Griff in die Stadtkasse zu Gunsten eines Gewerbebetriebes verheerend. Nicht nur, weil das Geld woanders fehlt, sondern auch, weil dann jeder in Not geratene Betrieb der Stadt vom kleinen Händler bis zum Großbetrieb an die Rathaustüre klopfen wird und um Geld bitten. Wie soll man denen erklären, dass sie kein Geld kriegen, das Kamp-Theater aber unterstützt wird?

Ein klares “Nein” wäre die bessere Variante gegenüber einer Verschiebung. Die Verschiebung wird Harry Klink wieder nutzen, um seine Kollegen zu beschimpfen. Das “Nein” hingegen wäre erklärbar gewesen.

Ostsee-Zeitung vom 02.02.2012:

Kino-Betreiber Kretschmar: „Enttäuscht von der Politik“
Rettung wird immer unwahrscheinlicher. 

Bad Doberan – Peer Kretschmar fällt es schwer, seine Gefühlslage in Worte zu fassen: Enttäuscht sei er. Mehr als das. Von der Bad Doberaner Politik. Der Betreiber des Kinos in Kühlungsborn hatte damit geliebäugelt, das bedrohte Lichtspielhaus in der Münsterstadt zu übernehmen. Doch ohne Hilfe der Stadt gehe das nicht. Und die sei nicht in Sicht.

Dabei hätten die Stadtvertreter bereits am Montagabend die Weichen stellen können: Ein Antrag der FDP lag auf dem Tisch. 25 000 Euro für digitale Film-Technik und 20 000 Euro als Darlehen sollte die Stadt dem Kühlungsborner zur Verfügung stellen. Doch die Politiker hielten es nicht für nötig, das Thema auf die Tagesordnung zu heben. „Und davon bin ich so richtig enttäuscht“, sagte Kretschmar gestern der OZ. „Die Politiker haben nicht einmal auf den Antrag reagiert.“ Hätten sie beraten und eine Entscheidung vertagt, oder hätten sie gleich „Nein“ zu städtischen
Hilfen für das Lichtspielhaus gesagt – „ich hätte das verstanden“, so Kretschmar. „Das wäre wenigstens ein klares Wort gewesen.“

Ursprünglich hatte er geplant, zum März den Mietvertrag des Kinos zu übernehmen. „Aber das ist nicht mehr zu halten.“ Denn ohne Anschub-Darlehen und ohne neue Technik gehe es nicht. „Ich brauche die Hilfe der Stadt“, sagt er. Kretschmar will nun den Kontakt zur Politik suchen: „Denn die Zeit drängt. Und sonst gehen im Kino endgültig die Lichter aus.“

Auch FDP-Fraktionschef Harry Klink kritisierte seine Stadtvertreter-Kollegen im Nachgang scharf:  „Das Kino in Bad Doberan ist verloren“, schreibt er. am

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Feb
01

Letzte Amtshandlung: Stadt vor der Pleite retten?

“Nachtigall, ick hör dir trapsen” möchte man in diesen Tagen sagen. Die Akteure des Doberaner Trauerspiels sind:

- Ein Investor, der jahrelang behindert wird und nun endgültig die Geduld zu verlieren scheint.
– Eine Stadtvertreterversammlung, in der ein fester Kern konsequent gegen den Investor arbeitet.
– Ein scheidender Bürgermeister, der sich mit seiner unterstützenden Arbeit für den Investor viel Ärger eingehandelt hat.

Erster Akt:
Das Trauerspiel dreht sich um eine Reihe verfallener alter Villen, die vom Investor saniert werden sollen, was der Stadtvertreter-Kern aber bislang immer wieder mehr oder weniger beabsichtigt verhindert hat. Seit 2009 darf der Investor nach seinen  Vorstellungen arbeiten und verkauft darum die Perlenkette an Schwestergesellschaften, damit finanzielle Engpässe nicht das ganze Unternehmen belasten. Dabei entsteht ein Vorkaufsrecht.

In diesem Vorkaufsrecht sehen einige Stadtvertreter – maßgeblich Bürgerbund, FDP und Linke – die Chance, Teile Heiligendamms zurück zu gewinnen. Die Gründe reichen von Profilierung und Eigennutz über Klüngel bis hin zur Rache – einen für die Stadt relevanten Grund, Perlen in ihren Besitz zu nehmen gibt es nicht. Der bloße Denkmalschutz wird von der ECH gewährleistet und mehr als eine Klimaanlage könnte sich die Stadt auch nicht leisten, um die Villen zu erhalten. Jede Villa kostet in der Sanierung ca. eine Million Euro – für die Stadt unbezahlbar. Für die Bürger sowieso egal: Egal wer die Villen besitzt – sie bleiben Feriendomizile für Besserverdiener, denn nur so lassen sich die Kosten refinanzieren.

Zweiter Akt:
Investorengruppen-Chef Anno August Jagdfeld kramt vor der Bürgermeisterwahl in der Kiste und dabei fällt ihm der Verkauf von Teilflächen heraus und er äußert, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht hat. In der Stadtvertretung sitzen aber nicht nur ahnungslose Leute und die sich damit auskennen wissen, dass die Stadt sehr wohl ein Vorkaufsrecht hat, wenn Jagdfeld nicht gerade an Familienmitglieder verkauft. Sie hören auch die Nachtigall trapsen und wittern böse Absichten des Investors.

Dritter Akt:
Das Gerücht macht die Runde, der Investor würde die Perlenkette für einen symbolischen Euro verkaufen und das weckt Begehren, das Vorkaufsrecht zu nutzen und Heiligendamm für einen Euro zurück zu kaufen. Nun wiederum darf an den Ahnungen der Stadtvertreter gezweifelt werden, denn es ist BWL-Grundwissen, dass der Verkauf einer Millionenimmobilie für einen symbolischen Euro nicht funktioniert. Jagdfeld könnte dumm sein und verschenken aber dann gibt es auch kein Vorkaufsrecht. Trotzdem nagelten die oben genannten Stadtvertreter weiterhin das Vorkaufsrecht fest und bedrängten abwechselnd die Investorengruppe und den Bürgermeister, den Kaufpreis zu nennen, damit man abstimmen könne, ob man kauft oder nicht. An welche Summe haben denn die Stadtvertreter überhaupt gedacht? An 2000 Euro?

Vierter Akt:
Der Bürgermeister kennt den Kaufpreis, nennt ihn aber nicht. Insofern zu Recht, dass weder die ECH, noch der Bürgermeister die Summe nennen muss – es gibt einfach kein Anrecht auf diese Information. Wo aber der Bürgermeister die Summe kennt, könnte er den Stadtvertretern gegenüber Andeutungen machen, damit diese keinen Unsinn beschließen. Macht er aber nicht, sondern lässt die eifrigen Stadtvertreter ins offene Messer laufen. Auch als in der Sitzung klar wird, dass er die Summe kennt, lässt er lieber den Stadtvertreter Jochen Arenz auflaufen, der die Summe aus einer anderen Quelle auch kennt, als selbst den Mund auf zu machen. Der Preis ist raus: 22 Millionen Euro.

Fünfter Akt:
Wieder einmal ist die Stadtvertretung unvollständig. Von 24 Stadtvertretern sind nicht alle anwesend, sodass nur 18 abstimmen können. Der harte Anti-FUNDUS-Kern beträgt genau 9 Mitglieder, die alle für das Vorkaufsrecht gestimmt haben. Wären alle Stadtvertreter anwesend gewesen, wären diese neun überstimmt worden, so aber kam es – schon allein wegen der geraden Gesamtzahl – zum Patt, womit die Beschlussvorlage für den Verzicht abgelehnt wurde, ergo das Vorkaufsrecht beansprucht wird. Wissend, dass sie ganz großen Mist gebaut haben versuchten die Stadtvertreter nun, einen Beschluss zu fassen in dem es heißt, sie haben das Vorkaufsrecht, wenden es aber nicht an. Allen voran geht dabei der Bürgerbund, der ein Schreiben an die ECH vorschlägt, das dieser mitteilt, dass man das Vorkaufsrecht hat aber nicht anwenden will. Der Antrag wird wegen Sinnlosigkeit abgelehnt.

Es ist ganz einfach: Sie haben das Recht zu heiraten. Wenn Sie es aber anwenden wollen, müssen Sie einen Heiratsantrag stellen und das dann auch durchziehen. Stellen Sie keinen Antrag, schnappt sich jemand anderes die beanspruchte Person. Stellen Sie einen Antrag, unterschreiben dann aber nicht die Formalitäten zur Eheschließung, sind Sie nicht verheiratet und machen von Ihrem Recht keinen Gebrauch: Jemand anderes kann die beanspruchte Person heiraten und Sie können nichts dagegen tun. Genau so verhält es sich auch hier: Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht aber wenn sie es nicht geltend macht, kauft jemand anders. Macht sie es hingegen geltend, MUSS sie auch kaufen – und zwar für die 22 Millionen. Und wenn sie kauft, MUSS sie auch all das erfüllen, was sie von der ECH vertraglich verlangt: Sanieren in Art und Güte im angestrebten Zeitraum.

Hier kommt ein Haken ins Spiel, der zum Rettungsanker werden kann: Die Stadt darf nichts tun, was rechtlich unzulässig ist. Sich als Kommune offenen Auges zu ruinieren und den Haushalt auf den Kopf stellen ist rechtlich unzulässig. Die Kommunalaufsicht kann also den Kauf Heiligendamms verbieten und die Beschlussvorlage ungültig machen. Dazu aber muss sie angerufen werden und das macht in der Regel der Bürgermeister. Der aber hätte gute Gründe, die Stadtvertreter ins offene Messer laufen zu lassen nach den ganzen Anfeindungen, Lügen, Abwahlbegehren und Dienstaufsichtsbeschwerden. Die neun Stadtvertreter, die “den Mist verzapft haben” kann er jetzt einfach durch Nichtstun öffentlich bloßstellen. Das aber zu Lasten der Stadt, denn wenn die Stadt das Vorkaufsrecht beansprucht aber nicht umsetzt, dann muss sie der ECH eine saftige Entschädigung zahlen und es werden wegen der Verstöße gegen die Kommunalverfassung Köpfe rollen. Hartmut Polzin hinterließe dann einen Scherbenhaufen, in den sich Thorsten Semrau zu setzen hätte. 

Auswege?
Gibt es: Polzin könnte der Retter der Stadt werden, indem er die Kommunalaufsicht anruft. Zugleich würde er trotzdem die neun für das Desaster verantwortlichen Stadtvertreter entblößen, denn seine Aktion würde den Schaden abwenden, den diese Leute verursacht haben. Damit würde der SPD-Mann ein Jahr vor der Kommunalwahl Bürgerbund, Linke, FDP und eigentlich auch Grüne enorm schwächen und die Position seiner Partei dadurch stärken, dass er nach einer erfolgreichen Amtszeit als Retter Bad Doberans vor den eigenen Stadtvertetern in die Geschichte eingeht. Oder er überlässt Thorsten Semrau als erste Amtshandlung das Vergnügen, sich mit seinen Quälgeistern anzulegen und lacht sich ins Fäustchen. Zu hoffen ist, dass die Stadt nicht in einer Kammerhof-hoch-drei-Pleite endet und in Zukunft aus Schwerin zwangsverwaltet werden muss.

Ostsee-Zeitung vom 01.02.2012:

„Perlenkette“: Kauf kostet 22 Millionen

Bad Doberan – Die Stadt Bad Doberan will auf ihr Vorkaufsrecht für die Villen in der „Perlenkette“ nicht verzichten. Doch ein Erwerb der Top-Immobilien in Heiligendamm dürfte für die klamme Kommune kaum zu bezahlen sein: Nachdem sich die Verantwortlichen monatelang zu ei
nem Kaufpreis für die denkmalgeschützten Gebäude ausgeschwiegen haben, drang gestern erstmals eine Summe nach außen: Nach OZ-Informationen sollen die Immobilien 22 Millionen Euro wert sein. Das wurde gestern aus Stadtvertreter-Kreisen bekannt. Auch Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD) bestätigt: „Diese Summe ist mir nicht unbekannt.“ Die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH) hingegen hält sich weiter bedeckt: „Wir sind nicht verpflichtet, einen Kaufpreis zu nennen“, so Sprecher Christian Plöger.

Polzin hält einen Kauf durch die Stadt aber für nahezu ausgeschlossen: „Wir könnten diese Summe nur durch Kredite aufbringen. Aber bisher hat die Kommunalaufsicht uns nicht einmal Darlehen genehmigt, mit denen wir Pflichtaufgaben bezahlen wollten.“ Wie es in Sachen Heiligendamm
nach der kuriosen Abstimmung am Montagabend weiter geht,blieb gestern unklar. Die Stadtvertreter hatten entschieden, das Vorkaufsrecht
nicht aufzugeben – aber nutzen wollten sie es auch nicht. am

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Jan
31

Stadtvertreter beschließen weitere Hängepartie in Heiligendamm und vertagen Kino-Rettung.

Die Stadtvertreter Bad Doberans waren in der letzten Januar-Woche aufgefordert, über Beschlussvorlagen zum Vorkaufsrecht in Heiligendamm abzustimmen. Die Stadtverwaltung hatte empfohlen, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten und die Stadtvertreter sollten nun darüber abstimmen. Nicht alle Mandatsträger kamen zur Sitzung, wohl aber alle Mitglieder von Bürgerbund und Linke waren anwesend. So ist das für die Ostsee-Zeitung überraschende Ergebnis gar nicht so überraschend: 9 Stadtvertreter stimmten für einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht und 9 dagegen. Damit gilt die Beschlussvorlage als abgelehnt – die Stadt greift also nach dem Vorkaufsrecht in Heiligendamm. Gleich danach verdeutlichten dieselben Stadtvertreter, dass sie nur das Recht haben, es aber nicht ausüben wollen. Damit besiegeln sie eine weitere Hängepartie in Heiligendamm. Mehr noch: Die ECH droht jetzt mit Klage:

 

Ostsee-Zeitung vom 31.01.2012:

Heiligendamm: Stadtvertretung versinkt im Abstimmungs-Chaos

Der Streit um die „Perlenkette“ ist seit gestern Abend verfahrener denn je.
Die Stadt will nicht auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, sie will es aber auch nicht ausüben.

Von Andreas Meyer

Bad Doberan/Heiligendamm – Der Streit um Heiligendamm wird weitergehen. Und eine Lösung ist noch lange nicht in Sicht. Das ist die ernüchternde Erkenntnis nach der gestrigen Sitzung der Bad Doberaner Stadtvertretung. Denn in der Frage, ob die Stadt Immobilien von der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) zurückkauft, gab es am Abend keine eindeutige Entscheidung. Sie will auf ihr Recht nicht erzichten,
sie will es aber auch nicht ausüben. Die ECH droht mit Klage.

Zum Hintergrund: Die ECH will gleich mehrere Immobilien in bester Lage – unter anderem Seevillen in der sogenannten „Perlenkette“ –an Tochterfirmen verkaufen. Das geht aber nur, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht nutzt. Denn laut Denkmalschutzgesetz kann Bad Doberan die Villen erwerben, wenn Gefahr für die historischen Bauten besteht. Gestern Abend sollten die Stadtvertreter in dieser Frage nun Farbe bekennen, taten es aber nicht. Der Vorschlag der Stadtverwaltung, auf das Kaufrecht zu verzichten, erhielt neun Ja-, aber auch neun Nein-Stimmen. Er gilt
damit als abgelehnt. Aber nur weil die Stadt nicht auf das Vorkaufsrecht verzichtet, heißt das nicht, dass sie es auch nutzen will: Ein Antrag des Bürgerbunds, der ECH mitzuteilen, dass die Stadt den Kauf erwägt, fiel auch durch. Ebenfalls mit neun zu neun Stimmen. Was die kuriose Patt-Situationzu bedeuten hat, vermochte gestern Abend keiner zu beurteilen: „Darüber muss ich erst nachdenken“, so Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD).

Stadtvertretervorsteher Guido Lex (Bürgerbund) hatte vor der Abstimmung dafür geworben, in Verhandlungen mit der ECH einzutreten – damit der neue Eigentümer die Pflichten der Compagnie übernimmt. Mit den neuen Verträgen wollte Lex für den Fall einer Insolvenz der ECH vorbeugen. Er kam mit dem Vorschlag aber nicht durch. „Ich frage mich,ob sich einige Stadtvertreter ihrer Verantwortung bewusst sind“, wetterte der Richter. Auch er wisse nicht, wie es weitergehen soll: „Wir haben den Verzicht nicht erklärt. Es bleibt alles offen.“

„Die Hängepartie geht weiter – und die Stadt blockiert die Entwicklung in Heiligendamm“, lautet das Fazit des fraktionslosen Stadtvertreters Jochen Arenz. „Die Situation ist verfahrener als zuvor.“ Einzig Harry Klink (FDP) interpretiert das Abstimmungs-Chaos anders: „Wir haben bekundet, dass wir das Kaufrecht nutzen wollen.“ Jetzt müssten Preise auf den Tisch. „Es ist sehr bedauerlich, dass der Verzicht nicht erklärt worden ist – auch für die Stadt. Denn damit ist verbunden, dass die Sanierung blockiert ist“, sagte ECH-Sprecher Christian Plöger am Abend zur OZ.

 
Kino: Entscheidung vertagt

Bad Doberan – Auch die Zukunft des Kinos in BadDoberan bleibt weiter ungewiss. Die Stadtvertreter vertagten gestern Abend eine Entscheidung über mögliche Finanzhilfen für einen neuen Investor. Ein Antrag des FDP-Fraktionschefs Harry Klink zu dem Thema schaffte es nicht einmal auf die Tagesordnung.

Klink hatte gefordert, dass die Stadt einem neuen Investor mit GeldzurSeite steht:So wollte er prüfen lassen, ob aus der Stadtkasse rund 25 000 Euro für den Einbau digitaler Filmtechnik ins Kino gezahlt werden könnten. Auch ein Darlehn über 20 000 Euro will die FDP dem Kühlungsborner Kino-Betreiber Peer Kretzschmar zur Verfügung stellen. Kretzschmar hat Interesse, das Lichtspielhaus in der Münsterstadt fortzuführen.

Allerdings wollten die Stadtvertreter über die Vorschläge nicht beraten: „Ich hatte den Antrag fristgemäßgestellt.Es ist mir ein Rätsel,warum es nicht auf die Tagesordnung geschafft hat“,klagt Klink. Stadtvertretervorsteher Guido Lex konnte ihm das beantworten: „Nach Auskunft der Verwaltung lag der Antrag nicht rechtzeitig vor.“ Als die Politikerdann eine Dringlichkeit ablehnten, schimpfte Klink: „So können wir nicht mit Menschen umgehen, die Gutes für unsere Stadt wollen.“ am

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Jan
19

175. Todestag von Heiligendamm-Initiator Prof. Samuel Gottlieb Vogel

Am 19.01.1837 starb Professor Samuel Gottlieb Vogel. Dem Rostocker Universitätsprofessor, Leibmedicus, später Hofmedicus und Geheimrat am Mecklenburgischen Hof in Schwerin verdanken wir Heiligendamm. Er war es, der 1793 dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin vorschlug, eine Badeanstalt an der Ostsee zu errichten. Herzog Friedrich Franz I. war angetan von der Idee und den monetären Möglichkeiten und so folgte er dem Vorschlag Vogels, eine Seebadeanstalt in Doberan zu errichten. Sechs Meter Höhenunterschied führten zu einem Scheitern des Versuches, Ostseewasser nach Doberan zu pumpen. Zum Glück, denn nun setzte sich Prof. Vogel dafür ein, die Badeanstalt direkt am Strand des Heiligen Dammes zu bauen. Aus Schilderhäuschen wurde schließlich ein Badehaus und drei bedeutende und viele weitere engagierte Baumeister – Seydewitz, Severin, Demmler, Möckel, Stern, Willebrandt, Ratshagg – machten das erste Seebad auf dem europäischen Festland zu der Weißen Stadt am Meer, wie wir sie heute kennen. Ohne den rührigen Professor aus Erfurt wäre das alles nie passiert. Ihm verdanken wir die heute noch gültigen Baderegeln und jede Menge interessanter Annalen, die nicht nur Historikern ein seeliges Lächeln abgewinnen. Die Ostsee-Zeitung widmet heute von Geschichts-Kenner Peter Gerds einen Artikel dem 175. Todestag jenes Mediziners, der seiner Zeit voraus war und der ein damals ungewöhnliches Alter von 87 Jahren erreichte – Dank Heiligendamm?


Ostsee-Zeitung vom 19.01.2012

Heute vor 175 Jahren starb Samuel Gottlieb von Vogel

Der eigentliche Gründer des ersten deutschen Seebades Heiligendamm fand seine letzte Ruhestätte in Doberan.
Im Laufe seines Lebens als Arzt und Gelehrter wurden ihm zahlreiche Ehrungen zuteil.

Von Peter Gerds

Heiligendamm – Vor 175 Jahren – am 19. Januar – starb Samuel Gottlieb von Vogel (1750 bis 1837), Ideengeber für das erste deutsche Seebad in Heiligendamm. In einem zeitgenössischen Nachruf hieß es: „Er war ein redlicher Mann . . . ein treuer Freund. Eingedrungen in die innersten Tiefen seiner Wissenschaft, leistete er Ausgezeichnetes als Arzt, als Lehrer und als Schriftsteller; verschmähte es aber nie, von Andern zu lernen.

Uneigennützig half er gern den Leidenden. Sein Tod ist ein Verlust für die Wissenschaft und für die Menschheit.“ Vogel wurde in Erfurt in einer
Gelehrtenfamilie geboren, studierte Medizin in Göttingen, promovierte dort und ging nach Ratzeburg, später nach Lauenburg. Einem Ruf, den Lehrstuhl der Medizin an der Universität Paris einzunehmen, folgte Vogel nicht; dafür nahm er dann 1789 das Angebot von Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin an, der ihn zum Hofrat beförderte, „als Ordentlicher Professor der ArzneiGelahrtheit“ an der Universität Rostock zu lehren.

In der alten Hansestadt heiratete Vogel sieben Jahre später Dorothea von Bassewitz aus Güstrow. Prof. Dr. Vogel war zu jener Zeit bereits in Deutschland und darüber hinaus bekannt geworden durch sein „Handbuch der praktischen Arzneiwissenschaft“ in fünf Bänden, in dem er sich bereits ausführlich mit der Meeresheilkunde befasst hatte.Vogel beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte der Seebäder, besuchte mit Fachleuten Brunnen- und Badeorte in nah und fern und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Errichtung von Badeeinrichtungen an der Ostsee in Heiligendamm. Damit überzeugte er den Landesherren, und zwar nicht nur mit Argumenten der medizinischen und humanitären Bedeutung eines solches Seebades, sondern vor allem wohl dadurch, dass sich wirklich große finanzielle Einnahmen erwirtschaften ließen.

1793 war es dann soweit, und bereits ein Jahr später – das Vorhaben war mittlerweile in der deutschen Presse mehrfach abgehandelt worden – kamen über 300 Badegäste und waren voll des Lobes. Vogel hatte aus medizinischen Gründen angeregt, unbekleidet zu baden. Aber konnte man zu jener Zeit im „Adamskostüm“ ins Wasser kommen? Die aus England bekannten Badekarren kamen wegen des steinigen Heiligendammer Strandes nicht in Frage. Statt dessen ließ Vogel auf Vorschlag des Rostocker Schiffbaumeisters Badeboote bauen, von denen man im offenen Meer über eine Treppe in das Wasser stieg. Vogel publizierte seine Erkenntnisse und Erfolge in einer Vielzahl von Schriften wie „Ueber den Nutzen und Gebrauch der Seebäder“, „Ueber die Seebadecuren in Doberan“, „Annalen des Seebades“, „Zur Nachricht und Belehrung für die Badegäste in Doberan“. Fast jedes Jahr wurden umfangreiche medizinische Berichte veröffentlicht, und ebenso machte Vogel mit neuen Heilverfahren und den unterschiedlichsten Behandlungsmethoden bekannt 1797 wurde Vogel zum Leibmedicus des nunmehrigen Großherzogs ernannt und als Badearzt angestellt.

Als solcher war er regelmäßig unter den Kurgästen zu finden, hielt Sprechstunden ab und stand gleichwohl zu Konsultationen zur Verfügung. Er wusste aber ebenso, dass das Seebad für „eine Menge Krankheitsfälle durchaus nichts tauge“. Wenn es einer Kur dienlich war, wurden den warmen Seebädern verschiedene Zusätze beigefügt wie etwa Seife, Laugensalz, Chinarinde oder aromatische Kräuter. Milchkuren mit Eselsmilch, bereits in der Antike bekannt, kamen auch in Heiligendamm aus diätischen Gründen zum Einsatz. Um schnell an die notwendigen Medikamente, Kräuter und Tinkturen zu gelangen, hatte Vogel in Doberan eine Apotheke einrichten lassen. Schließlich war Prof. Vogel dafür bekannt geworden, dass er auf vielfältigste Art und Weise den wissenschaftlichen Austausch von Gedanken und Erfahrungen beförderte.

So blieben hohe und höchste Ehrungen nicht aus. Friedrich Franz I. verlieh ihm den Titel „Geheimer Medizinalrat“, der König von Bayern erhob ihn wegen der Verdienste in den Adelsstand und der König Friedrich Wilhelm von Preußen ehrte ihn mit dem Roten Adlerorden. Der „Vater des deutschen Seebades“, Mitglied vieler deutscher und internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften, erkrankte Anfang 1837 im 87. Lebensjahr an Grippe und starb bald darauf. Seine letzte Ruhestätte fand der hochgeachtete Mediziner in Doberan.

Professor Samuel Gottlieb Vogel (Quelle: Wikipedia)

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Jan
16

Kino-Rettung steht vor letzter Hürde: Gibt die Stadt Geld dazu?

Fast alle Stadtvertreter wollen das Kino retten – nur jeder anders. Betreiber Peer Kretzschmar machte deutlich, was ihm fehlt: Das Geld für die Digitalisierung des Kamp-Theaters. Er hat nun den ersten Schritt gemacht und den Mietvertrag unterschrieben.

Nun liegt der Ball bei der Stadt: 25.000 Euro soll sie Kretzschmar leihen, damit er das Kino digitalisieren kann. Die Beschlussvorlage kommt von der FDP, die sich ihren errungenen Heiligendammer Rundweg gerade selbst demontiert und bis zur Kommunalwahl 2013 wieder ein handfestes Argument für die Wähler braucht. Wenn Selbstinszenierung brauchbare Ergebnisse hervor bringt, ist es ja auch nicht schlecht. In Heiligendamm hat sie bis auf den nun selbst wieder demontierten Rundweg nichts brauchbares hervor gebracht.

Der engagierte Kühlungsborner Kinobetreiber hat jedenfalls gute Ideen für das Kamp-Kino, von der auch die Stadt und ihre Jugendlichen profitieren können. Was sind 25.000 Euro, die man zurück bekommt gegen die enormen Gelder, die die Stadtvertreter bisher durch Uneinigkeit verschenkt haben? Einmal sich einig sein reicht, um das Kino zu retten.

Ostsee-Zeitung vom 16.01.2012

„Mietvertrag zum Kino liegt vor“

Bad Doberan – Gespannt blickt Peer Kretzschmar, Kinobetreiber aus Kühlungsborn, nach Bad Doberan: Ende des Monats sollen die Stadtvertreter über eine Beschlussvorlage zum ehemaligen Kamp-Theater entscheiden. Behält die Münsterstadt nach monatelangem Hin und Her ihr Kino doch noch?

„Der Mietvertrag ist zum 1. März unterzeichnet“, erklärt Kretzschmar. Er könne das Kino aber nur übernehmen und die Digitalisierung anpacken, wenn die Stadt ihn unterstütze. Dazu soll laut Beschlussvorlage der FDP ein Zuschuss von 25 000 Euro her, zudem ein Darlehen von 20 000 Euro, das Kretzschmar zurückzahlen will. „Die Konzeption liegt dem Bürgermeister seit langem vor“, sagt der Kühlungsborner.

Dies sei vermutlich die letzte Chance für die Stadt. „Wenn die Stühle raus sind, gibt es nie wieder ein Kino“, so Kretzschmar. Er könne sich viele Synergien mit der Stadt vorstellen. Eine Idee: ein Filmklub für Jugendliche. „Ich möchte Jugendliche ins Boot holen und mit ihnen Filme herstellen.“ Die Stadt könnte von Werbefilmen profitieren – auch in 3D. Kretzschmar: „Ich bin immer zu einem Gespräch bereit.“ fp

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Jan
07

Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht der Stadt in Heiligendamm.

In der Diskussion um die Zustimmung zu Grundstücksverkäufen der ECH zeichnet sich im Rathaus eine Lösung ab. Einige Stadtvertreter wollten der ECH den Verkauf von Flächen an eigens zur Entwicklung gegründete Gesellschaften vermasseln und prüfen, ob die Stadt Flächen zurück ergattern könne. Das Rathaus nimmt nun dazu Stellung und die Stadtvertreter müssen sich entscheiden:

Rathaus sieht kein Vorkaufsrecht im Seebad
Stadtvertreter sollen ECH-Verträge freigeben.

Bad Doberan – Das Thema Vorkaufsrecht in Heiligendamm geht in die nächste Runde. Ab Montag beraten die Ausschüsse der Bad Doberaner Stadtvertretung über vier Beschlussvorlagen. Inhalt: Die Verwaltung schlägt erneut vor, den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu erklären, die die Entwicklungscompagnie Heiligendamm (ECH) bereits im Mai 2011 an neu gegründete Firmen übertragen hat.
Vorkaufsrecht hätte die Stadt sowieso nur nach dem Denkmalschutzgesetz, begründet die Verwaltung ihren Vorschlag. Dann also, wenn ein Privater wie die ECH ein Grundstück mit schützenswertem Gebäude verkaufen würde, für das durch den Verkauf Gefahr bestehen könnte. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage: „Es ist nicht erkennbar, dass durch den Verkauf die dauernde Erhaltung der Denkmale in Frage gestellt wird.“

Rein finanziell wäre die Stadt gar nicht in der Lage, Kauf und Sanierung von Gebäuden zu stemmen, sagte gestern Bürgermeister Hartmut Polzin: „Wir würden es nicht können.“ Eine andere Möglichkeit wäre, über das Vorkaufsrecht Grundstücke mit Denkmalen an einen Dritten zu übertragen. Das müsste dann aber z.B. eine Stiftung sein, so Polzin. Ein Privater komme nicht in Frage. fp

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Dez
30

“Straßenkampf” in Heiligendamm: Streit um Wege, Parkplätze und Strandversorgung.

Das mondänste aller deutschen Seebäder präsentiert sich derzeit recht zweigleisig: Auf der einen Seite gibt es ein Luxus-Hotel mit Sterne-Restaurant, gediegenen Bars, Clubs und Cafés und gleich daneben geht es zwischen zwei Cafés mit einem stinkenden kleinen Klo-Häuschen und mehreren mobilen Imbissbuden am Rande von Schotter-Parkplätzen weiter. Grünflächen sind verwuchert, Wege zu schmal und Parkplätze in der Saison nicht ausreichend. Kurtaxe kostet das Ganze trotzdem und den Ärger haben die Bad Doberaner Gastgeber, die ihren Gästen unangenehme Fragen beantworten müssen. Der FDP-Mann Tom Wosar ist so ein Bad Doberaner Gastgeber und er regt sich auf. Aber nicht nur er:

Gastronomen warnen: Bald kaum noch Parkplätze am Strand

In Heiligendamm sollen zwei Service-Center dicht an dicht entstehen. Investor: „Unsinn“.

Von Frank Pubantz

Heiligendamm – Vor einschneidenden Folgen neuer baurechtlicher Regeln in Heiligendamm warnen die Gastronomen Tom Wosar und Stephan Rolfs. Vielen Doberanern sei offenbar nicht bewusst, was die in der Stadtvertretung beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes 25 für das Seebad bedeuten. „Die Zahl der Parkplätze wird von 200 auf 50 reduziert“, so Wosar. „Dann kann dort bald keiner mehr parken.“ Bis 30. Dezember
liegt der neue B-Plan im Rathaus öffentlich aus. Wosar und Rolfs hoffen, „dass sich viele Menschen noch dagegen aussprechen“.

Tom Wosar hat Anfang Oktober Fotos von der Parksituation in Heiligendamm geschossen. Die Stellflächen dort, wo die Entwicklungscompagnie Heiligendamm bald ein Thalassozentrum bauen möchte, und auch die am alten Golfhaus sind alle belegt. „Und das war in der Nebensaison“, so Wosar. Früher oder später komme das Thalassozentrum; hier sei rechtlich nichts mehr zu ändern. Aber gegenüber, am alten Golfhaus soll ein Imbiss mit öffentlicher Toilette und Spielplatz entstehen – ein Projekt, dem die Stadtvertreter zustimmten.

„Dann sind insgesamt 150 Parkplätze weg“, so Wosar. Es blieben nur 50 Stellflächen entlang der Straße hinter dem Strand in Richtung Börgerende. Auch 200 Fahrradstellplätze entfielen, so Wosar: „Warum sollen Touristen dann nach Bad Doberan oder Heiligendamm kommen?“ Wosar und seine Frau betreiben in Doberan eine Pension: „Die Gäste zahlen Kurtaxe wegen des Seebades. Soll ich sie nach Börgerende an den Strand schicken?“

Die Flächen am Golfhaus seien kein Parkareal, sondern Grünfläche, reagierte gestern Bauamtsleiter Norbert Sass. Sass verweist auf den Waldparkplatz, der extra zum Ausgleich geschaffen worden sei. Auch mit dem neuen Thalassozentrum sollen Parkplätze entstehen – als Tiefgarage. Sass: „Was die dann kosten, weiß nicht nicht.“

Einen Einspruch zur B-Plan-Änderung hat Klaus König eingereicht. Der Gastronom aus Templin plant seit Jahren ein Service-Center östlich des Golfhauses. Zwei solcher Versorgungszentren seien aus seiner Sicht „völliger Unsinn“. Im Februar, März wolle er mit dem Bau beginnen; geplant: drei Gaststätten und eine öffentlich nutzbare Toilette. Warum die Stadt nun mit der B-Plan-Novelle einen zusätzlichen Imbiss plus Toilette absegne, könne er nicht verstehen. Es gebe auch viel zu wenige Parkplätze. Er behalte sich Schadensersatzforderungen vor. König: „Es ist hohes privates Kapital gebunden.“


Zur Info: Tom Wosar ist nicht nur Pensionsbesitzer in Bad Doberan, sondern wollte zusammen mit dem Parteifreund Stefan Rolfs in Heiligendamm – eben auf dem betreffenden Gelände – eine Strandversorgung errichten. Außer dem Konzept der beiden FDP-Mitglieder lag ein weiteres Konzept des Heiligendammer Architekten und Gastgebers Ralf Gödeke vor, das die Stadtvertreter (und selbst die ECH) einfach schlüssiger und ausgereifter fanden. Sie entschieden sich unter Protest von Harry Klink (FDP) für den Zuschlag an Gödeke, der selbst Mitbegründer der IHG (Interessengemeinschaft Heiligendammer Gastgeber) ist, die wiederum eine gewisse Bürgerbund-Nähe aufweist. Durch die Entscheidung der Stadtvertreter kam es zu Spannungen zwischen der Orts-FDP und dem Bürgerbund im Rathaus, die auch in den folgenden Absätzen immer wieder zum Vorschein kommen.

Klaus König ist eine ganz andere Geschichte: Er entwickelt das Areal östlich des von Gödeke entwickelten Teilstückes. Die Stadt hat hier tatsächlich zuerst Klaus König für eine Strandversorgung gewonnen und dann noch einmal für die restliche Freifläche – den Schotterparkplatz – Ralf Gödeke. Tom Wosar hat also Recht wenn er sagt, dass möglicherweise Parkplätze verloren gehen. Die Frage ist nur, was er mit seinen Planungen anders gemacht hätte und ob dieses so gut ist, dass die Betreiber es vielleicht übernehmen und damit eine gute Lösung für Heiligendamm und seine Gäste finden können. Zwei Strandversorgungen auf einer Länge von fast 1000 Metern sind kein Problem: Sie müssen sich nur ergänzen, statt zu konkurrieren. Das größere Problem wäre, nicht genug Parkplätze zu finden aber genau dem will die Stadt ja durch die Errichtung eines Saisonparkplatzes östlich des Golfteiches entgegen steuern. Dass auch das nicht das Nonplusultra ist, werden Sie gleich sehen. Zuerst die…

Unterstützung von Harry Klink für den Parteifreund:

Nur ein Weg zum Strand, das ist Unvermögen

Zum Thema Parkplätze in Heiligendamm (OZ, 24. Dezember):

Der Bericht ist unvollständig. Dem Verlust von öffentlichen Parkflächen in Größenordnungen im Ort und auch der widerrechtlichen Sperrung von mit Steuergeldern sanierten Wegen steht ja die weitere Entwicklung von Heiligendamm (siehe geltende B-Pläne) gegenüber: Schaffung von Wohnraum für mindestens 2000 neue Bewohner (150 Villen) und anderer Neubauten. Diese Menschen sowie die Bad Doberaner mit ihren Gästen auf nur einem einzigen Weg an den Strand zu lenken, ist städtebauliches Unvermögen, ist Verweigerung aller Verantwortlichen gegenüber der Vernunft.

Harry Klink, Bad Doberan

Ich hatte dazu einen Leserbrief verfasst, den die Ostsee-Zeitung wieder einmal ungünstig zusammengekürzt und damit sinnentstellt hat. Darum versuche ich einfach wieder an gewohnter Stelle eine…

Analyse: Reichen die Wege und Parkflächen in Heiligendamm aus?

Ich kann ganz klar das Fazit vorweg nehmen: NEIN. Man kann gar nicht von Wegen in der Mehrzahl sprechen. Es gibt ein Zentrum in Heiligendamm und das ist die Kurve der Seedeichstraße mit ihren beiden Schotterparkplätzen, dem stinkenden Klo-Haus und den mobilen Imbissbuden, die für einen ganz eigenen Nachwende-typischen Geruch sorgen: Salzige frische Seeluft mit einem Touch Frittenfettgestank.

Zu diesem Zentrum führen in der Tat einige Wege: Man kann direkt über die Seedeichstraße in dieses Zentrum fahren und sein Glück versuchen, einen Parkplatz zu finden oder (notfalls mit Fäusten) zu ergattern (ist so 2010 passiert). Oder man parkt sein Auto auf dem “umweltverträglichen” Waldparkplatz im Großen Wohld und geht zu Fuß etwa 10 Minuten zum Strand, um wieder an der Seedeichstraße zu landen. Dann gibt es noch die “Hinterland-Parkplätze” am Bahnhof und am Fürstenhof, sowie die Blockade von eigentlich für Anwohner, Parzellenbesitzer, Mitarbeiter und Klinik-Gäste gedachten Stellflächen. Von dort aus und auch vom Molli gelangt man dann durch den Kurwald über drei Routen an der Seedeichstraße, die man sich mit Radfahrern und Autos teilen muss und die so schmal ist, dass genau das nicht funktioniert. Es führen also etwa vier bis fünf Wegrouten zur Seedeichstraße und von dort eben auch auf die Promenade . Tausende Menschen passieren in der Saison die Seedeichstraße, bei 200 Parkplätzen sind es ja allein schon mindestens 400 Leute, plus Molli-Passagiere, Radfahrer, Einheimische und Urlauber.

Sie erkennen unschwer, dass das nicht funktionieren kann.

Nun soll noch ein weiterer Parkplatz durch die Stadt gebaut werden und auch wenn dafür andere Parkflächen verschwinden, wird erst eine gewisse Anzahl an Stellplätzen die Finanzierung der Bauvorhaben sichern können. Der Saison-Parkplatz wird also auf keinen Fall weniger Autos fassen, als der verschwindende Parkplatz. Bestenfalls kommen in Zukunft gleich viele Autos, schlechtenfalls mehr. Dasselbe gilt für die ECH-Tiefgarage unter dem Thalasso-Zentrum, die auch nur vorhandene Parkplätze unter die Erdoberfläche verlagern soll. Da kommt dann aber noch ein Mehrbedarf hinzu: Die Gäste des Thalassozentrums – das es ja noch nicht gibt – wollen parken und auch die Bewohner der Villen der Perlenkette bekommen ihre Zufahrt zum Tunnelparkplatz über die Seedeichstraße. Das aber weiß die Stadt schon seit 2004 und hat es einfach nicht berücksichtigt. Am Ende werden dann alle auf die ECH schimpfen, weil die Gäste des Schwimmbades und die Bewohner der Perlenkette ein Mehr an Autos verursachen. Aber war nicht genau das der Plan: Gäste mit neuen Angeboten zu locken und sie dazu zu bewegen, sich dauerhaft oder zumindest länger hier niederzulassen und ihr Geld hier auszugeben? Die Stadt plant an der ECH vorbei – wieder einmal.

Nächstes Szenario: 200 Wohneinheiten in Apaartments an der Kühlungsborner Straße sollen entstehen, 150 Villen rund um den Ort, Sportstätten, Freizeitangebote, mehrere Appartmenthäuser, Gaststätten und evtl. auch kleine Hotels innerhalb des Villenviertels (so die Vision Robert A. M. Sterns von 1997). Dieses Mehr an Menschen will auch zum Strand!

Die Wege werden also hoffnungslos überlastet. Wie lauten die Alternativen?

Es müssen neue Wege geschaffen werden, die nicht in der Kurve der Seedeichstraße enden.
Also doch einen Stichweg? Nein, denn der führt erst Recht in eine Sackgasse, in der Ottonormaltagesgast kein Geld lassen kann.
Ein Stichweg würde hunderte Gäste vom Bahnhof und den “Hinterland-Parkplätzen”, später sogar von den Appartments und Villen durch das Hotel hindurch schleusen. Die Gäste würden sich gestört fühlen und auch die Bewohner der Perlenkette säßen auf dem Präsentierteller. Der Stichweg würde direkt an den Terrassen der Kolonnaden, der Liegewiese und den Fensterfronten des SPA-Bereichs vorbei führen. Ein Stichweg würde die Menschen in eine Sackgasse oder – wenn der Rundweg gebaut wird – weg von Heiligendamm führen. Kein Mensch würde Geld in der Strandversorgung und den Cafés lassen, wenn er dort im Abstand durch den Wald hindurch vorbei geführt wird.

Nein, die Wege in Heiligendamm müssen zielgerichtet sein. Das Ensemble erschließt sich von Ost nach West und die Stadt tut gut daran, die Menschen erst an der Strandversorgung entlang gehen und wissen zu lassen, wo sie Geld ausgeben können, bevor sie nach Westen abhauen. Im Osten muss mehr Infrastruktur geschaffen werden: Neue Wege durch den Großen Wohld, der ein Naturerlebniswald werden muss. Die Menschen müssen zum Conventer See finden, ihn umrunden und in Börgerende einkehren können. Bad Doberaner können in den neuen Bauten in Börgerende Geschäfte eröffnen und somit Geld an Heiligendammer Gästen verdienen, das sich in Heiligendamm nicht verdienen lässt. Verbindet man Heiligendamm und Börgerende, hat man eine touristische Einheit, die im Osten und Westen durch Wälder und zu großen Entfernungen zu den Nachbarorten vor der Konkurrenz gut geschützt ist. Aber es muss ein ansprechendes Umfeld her: Die beiden Wälder um Heiligendamm müssen sauber und begehbar sein, man muss in ihnen Ruhe und Rast finden aber auch Erlebnis und Erfahrung. Der Conventer See muss als Naturerlebnis vermarktet werden – ein Rundweg um ihn herum kann dazu einladen, heimische Tierarten zu beobachten. Es muss Verbindungen zur Seepromenade geben, dort vielleicht ein paar Sitzrondelle und Aussichtspunkte. So entsteht eine Einheit zwischen den beiden Orten und Heiligendamm kann wieder attraktiv von Osten her erlebt werden.

Und dann muss ein Rundweg her – ein Weg, der verhindert, dass die Menschen nach Kühlungsborn wandern. Ein Weg, der sie wieder hoch auf die Küste und wieder zurück nach Heiligendamm führt. Oder besser noch: Nach Wittenbeck und Vorder Bollhagen, wo die Leute Geld für Sport, Kultur und Gesundheit lassen können. Natürlich müssen auch hier Angebote entwickelt und vorgehalten werden aber das regelt der Markt schon allein.

Last, but not least muss die Straßenkreuzung an der Median-Klinik entflochten werden. Eine Kurklinik an Straßen und Bahnschienen lachhaft. Der Verkehr zum Kinderstrand muss entweder auf einen neuen Parkplatz vor dem Wald geführt werden oder – wenn es denn sein muss – durch den Wald hindurch zum jetzigen Kinderstrand-Parkplatz. Man kann das alles so gestalten, dass Ortsunkundige gar nicht erst in den Ort hinein fahren, sondern ihr Auto vor dem Ort und Wald stehen lassen und dann die Natur und den Ort zu Fuß erleben. Oder mit Fahrrädern, die man z. B. am Parkplatz verleihen könnte. Der Kleine Wohld muss dabei seinen Park-Charakter zurück erlangen. Der Spiegelsee ist eine Legende, die es auf Postkarten und in Gedichte (z.B. Rilke: “Hinter schuldlosen Bäumen”) geschafft hat. Diese Legende muss wieder erlebbar und das Umfeld anziehend und ansprechend sein. Die Wege durch den Wald zum Kinderstrand und zur Kirche müssen in Ordnung gebracht werden und die beiden Hauptwege dürfen eben nicht auf der Kinderstrand-Straße entlang verlaufen, sondern müssen sie überqueren: Hin zum Kinderstrand-Abgang, hin zum Liegnitzsteg-Abgang. Und dann auf nach Osten – Heiligendamm erleben, vielleicht auch Börgerende entdecken. Und genau hier im Osten muss es dann wieder eine kurze Verbindung zum Parkplatz im Westen geben – ein Spazierweg hinter der Gartenstraßen-Siedlung entlang zwischen Villenviertel und Sportstätten hindurch zum Beispiel. Oder wieder hinein in den Kleinen Wohld und vorbei an der Kirche zum Parkplatz.

Das sind die Wege, die in Heiligendamm fehlen. Kein Stichweg kann, was diese Wege können.

(Ich versuche mal, das in ein Bild zu bringen und stelle es dann hier ein.)

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Dez
29

Streit um Heiligendamm geht mit Schlagabtausch in nächste Runde.

In Heiligendamm stehen die Zeichen wieder einmal auf Sturm: 11 Jahre nach dem Verkauf Heiligendamms an die FUNDUS-Gruppe zieht deren kaufmännischer Geschäftsführer der EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH) eine nüchternde Bilanz über die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Doberan. Heiner Zimmermann spart nicht mit Kritik und die getroffenen Hunde bellen – teilweise angestachelt durch die Ostsee-Zeitung – sogleich laut los. Zuerst die Berichterstattung:

Ostsee-Zeitung vom 29.12.2011:

Heiligendamm – ein Jahr endet im Streit: Investorengruppe und Stadt auf Konfrontationskurs

Zwietracht im Nizza des Nordens

Entwicklungscompagnie Heiligendamm und Grand Hotel werfen Stadtvertretern vor, gezielt Stimmung gegen sie zu machen. Vor allem im Visier: Vorsteher Guido Lex. Forderungen auf Schadenersatz angedroht.

Von Frank Pubantz

Bad Doberan – Schwere Vorwürfe erheben Grand Hotel und Entwicklungscompagnie Heiligendamm (ECH) gegen die Stadt Bad Doberan. Der seit Jahren schwelende Streit um Stichweg, Vorkaufsrechte und anderes schade dem Unternehmen. „Wir werden schlichtweg an der Nase herumgeführt“, erklärt ECH-Geschäftsführer Heiner Zimmermann. Seinem Unternehmen sei durch Blockadehaltung der Stadtvertreter enormer Schaden entstanden. Zimmermann droht jetzt damit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Wir sind nicht irgendwer“, fährt es aus
Zimmermann heraus. Sonst ein ruhiger Zeitgenosse, macht der ECH-Geschäftsführer kein Hehl mehr daraus, wie wütend er ist. So wirft er Stadtvertretervorsteher Guido Lex „bewussten Machtmissbrauch“ vor. Nachdem die ECH im Frühjahr diverse Grundstücke in Heiligendamm an neue Gesellschaften aufteilte, warte sie immer noch auf den offiziellen Verzicht der Stadt auf ein etwaiges Vorkaufsrecht. Zimmermann: „Dabei besteht überhaupt kein Vorkaufsrecht.“ Wohl aber würden unternehmerische Entscheidungen und Abläufe erschwert. Beispiel: Gut Vorder Bollhagen. Es arbeite offiziell auf Flächen der ECH. Durch die Blockade der Stadt entstehe erheblicher Mehraufwand „im finanziellen und steuerlichen Bereich“, so Zimmermann. Er wirft Lex vor, seine berufliche Qualifikation als Richter für das Ehrenamt in der Stadtvertretung zu missbrauchen: „Er spielt seinen Vorteil gegenüber den Stadtvertreten aus.“ Kaum jemand wage zu widersprechen. Zudem würde Lex bewusst seine Moderatoren-Funktion als Vorsteher mit seiner Meinungsäußerung als Stadtvertreter vermischen. Aber auch andere Stadtvertreter „spielen ihre politischen Spielchen“. Die ECH sehe sich in ihrer wirtschaftlichen Arbeit ausgebremst. Mit dem Hotel sei die Jagdfeldgruppe der größte Arbeitgeber Bad Doberans – „360 sozialversicherungspflichtige Jobs“. Zimmermann: „Wir kriegen aber trotzdem ständig Knüppel zwischen die Beine.“ Immer wieder gebe es Gerüchte und gezielte Falschaussagen. Als zweites Beispiel führt er die Stichweg-Diskussion an. Laut Vereinbarung von 2006 wollten sich Stadt und Grand Hotel nach fünf Jahren „verständigen“, ob Bedingungen wie Wegerecht für Median-Patienten oder Investitionen erfüllt sind. „Es gibt keinen Beschluss der Stadtvertreter, es gibt nur eine dämliche Diskussion“, so ECH-Geschäftsführer Hans Schlag. Wieder sieht Zimmermann hier Lex als „Drahtzieher“. „Er möchte nur sein Ego befriedigen. Das Hotel, die Arbeitsplätze sind ihm völlig egal.“ Die ECH habe Lex zu Grundsteinlegung und Richtfest der Villa Perle eingeladen. Ohne Reaktion. Vorwurf: Der Stadtvertretervorsteher als Repräsentant schade der Stadt. Zimmermann spricht von „Doberaner Verhältnissen“, die es so negativ wohl kaum woanders geben dürfte. Was immer Hotel oder ECH auch täten; sie ernteten nur Missgunst und Verdächtigungen.  Die Firmengruppe könnte schon viel weiter sein; so aber lasse Bad Doberan Geld liegen. „Die Stadt hat durch ihr Verhalten selbst schon Millionen verschenkt“, so Zimmermann. Aber: „Wir gehen unseren Weg trotzdem weiter.“ Auch Stadtvertreter Harry Klink (FDP) bekommt sein Fett weg. Ungeahndet habe er der ECH Subventionsbetrug vorgeworfen, trage ständig neue Vorwürfe vor. Derselbe Stadtvertreter habe mit Firmenchef Anno August Jagdfeld 2009 in einer FDP-Runde eine Flasche Wein leeren wollen, so Jagdfeld-Sprecher Christian Plöger. „Völliger Unsinn“, antwortete Klink gestern zu Letzterem. Er und und Lex legten gestern gegenüber der ECH nach (siehe Interview). Der westliche Teil der Promenade in Heiligendamm sei geschlossen worden, so Klink: „Mit Fördermitteln gebaut – knallharter Subventionsbetrug.“ Und: Die Stadt habe ein Vorkaufsrecht – und werde es auch wahrnehmen, sei er überzeugt. Klink: „Ziel ist es, einen potenten Investor zu finden.“ Plöger betont die Verdienste von ECH und Grand Hotel in Heiligendamm. „Ohne uns würde es der Stadt bedeutend schlechter gehen – vom Bäcker über die Tankstelle bis zum Stadthaushalt.“ Die Fir- mengruppe sei Auftraggeber, Steuerzahler, Arbeitergeber und Ausbilder. „Verwaltung und Politik müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und wissen, dass man die Kuh, die man melken will, nicht schlachten kann.“ Botschaft: „Ein Bürgermeister schafft keine Jobs und auch kein Stadtvertreter.“ Wie verzerrt die Wahrnehmung von Heiligendamm sei, will Plöger mit Presseberichten verdeutlichen: je weiter weg, desto besser. In Kanada und Großbritannien werde die weiße Stadt als „herausragend“ betrachtet. So nenne eine führende britische Tageszeitung etwa Heiligendamm „im selben Atemzug mit Nizza“.

Bilanz von ECH und Grand Hotel für 2011

- Richtfest an der Villa Perle;
- Marien-Cottage, eines der ältesten Gebäude im Seebad, saniert.
- Gleiches gelte für das Haus Krone, das an einen Privaten verkauft worden sei;
- für Haus Möwe und Greif laufen planerische Vorarbeiten;
- die ECH sei mit dem internationalen MIPIM-Preis ausgezeichnet worden;
- ECH-Sprecher Plöger: „Es gibt keinen zweiten Projektentwickler in MV, der derart anerkannte Arbeit leistet.“
- das Grand Hotel habe seine Wirtschaftlichkeit verbessert und Preise errungen; Tennis- und Sportplätze seien eröffnet worden.


Die Reaktionen der Kritisierten lassen nicht lange auf sich warten: Die Ostsee-Zeitung rennt gleich zu ihnen hin, konfrontiert sie mit den frisch geernteten Aussagen und fordert ihre Zugaben für eine “astreine” Berichterstattung ein:


Ostsee-Zeitung vom 29.12.2011:

„Lösungen mit der ECH schwer vorstellbar“

Interview: Stadtvertreter-Vorsteher Guido Lex weist Vorwürfe zurück. Die Stadt setze nur ihre Interessen durch.

Bad Doberans Stadtvertreter-Vorsteher Guido Lex weist die Vorwürfe von Grand Hotel und ECH vehement zurück. Vielmehr wünsche er sich ein „freies Heiligendamm“. Die OZ fragte nach.

OZ: Herr Lex, sind Sie als Stadtvertreter-Vorsteher überparteilich und neutral?

Guido Lex: Das Urteil überlasse ich anderen. Der Vorsteher hat ein Mandat als Stadtvertreter, das er genau wie jeder andere ausüben darf und gewissenhaft ausüben muss. Es gibt keine ernstzunehmenden Versuche mehr, die Ausübung des Mandats durch Hinweise auf die Neutralität des Vorstehers zu behindern. Ich habe nicht den Eindruck, dass meine Neutralität als Vorsteher angezweifelt wird.

OZ: ECH-Geschäftsführer Heiner Zimmermann wirft Ihnen bewussten Machtmissbrauch des Ehrenamtes vor, um Grand Hotel und ECH zu schaden. Ihre Sicht?

Lex: Sollte Herr Zimmermann mir tatsächlich bewussten Machtmissbrauch vorgeworfen haben, um dem Grand Hotel und der ECH zu schaden, handelt es sich offensichtlich um eine – ganz dem verbesserungswürdigen Stil jenes Herrn entsprechende – unqualifizierte Äußerung, die einer sachlichen Stellungnahme nicht zugänglich ist. Angesichts solcher Angriffe sollte ich in Zukunft womöglich von meiner Gewohnheit absehen, im Grand Hotel oder im Restaurant Medini als Gast für Umsatz zu sorgen.

OZ: ECH und Grand Hotel sprechen von enormem finanziellen Schaden und Ansehensverlust für sich durch die Dauerdiskussion über Heiligendamm. Möglich, dass Schadenersatz von der Stadt gefordert wird. Was dann?

Lex: Wenn ich die Frage richtig deute, droht die ECH mal wieder mit Schadensersatzforderungen – eine Art Pawlowscher Reflex zur Einschüchterung, der immer dann zu beobachten ist, wenn sich die ECH mit Widerstand konfrontiert sieht. Die Stadt hat bisher geradezu willfährig die Wünsche der ECH erfüllt. Deren Verhalten kommt mir – gerade zur Weihnachtszeit – so vor, als beschwere sich jemand darüber, dass das Geschenk nicht schön genug gewesen sei und als fordere er ein schöneres Geschenk ein.

OZ: Sind aus Ihrer Sicht Stichweg-Problematik und Diskussion über Vorkaufsrecht von Flächen einvernehmlich zu lösen?

Lex: Einvernehmliche Lösungen mit der ECH sind für Realisten schwerlich vorstellbar, wenn man darunter versteht, dass eine Lösung im Wege des gegenseitigen Gebens und Nehmens gefunden wird, um zu einem gerechten Ausgleich zu gelangen. Nach meinem Eindruck hat die Stadt bisher unter dem Strich immer nur gegeben. Eine Stadtvertretung, die auf sich hält, wird nicht mehr dazu bereit sein, Applaus zu spenden, wenn das Alexandrinen-Cottage in das Privateigentum der Familie Jagdfeld überführt wird, inmitten eines privaten „Hotelparks“, der naheliegend deswegen verlangt worden ist, um das neue Privateigentum auf Kosten der verzichtenden Allgemeinheit standesgemäß zu arrondieren.

OZ: Sind Sie gern in Heiligendamm? Wenn ja, wo?

Lex: Ich liebe Heiligendamm und werde es nicht aufgeben. Meine Lieblingsplätze befinden sich dort allerdings hinter Personensperranlagen. Dort sind Warnschilder angebracht, auf denen zu lesen ist: „Eltern haften für ihre Kinder“, sollten sie sich über das Zutrittsverbot hinwegsetzen, und sollte es ihnen gelingen, Sperranlagen zu überwinden und in die Zone einzudringen. Ich halte mich auf der Seebrücke auf und werfe sehnsuchtsvolle Blicke ins besetzte Heiligendamm. Ich lasse meinen Blick sodann westlich hinüberschweifen ins prosperierende freie Kühlungsborn.

ZAM meint: Lumpensammeln für das OZ-Winterloch. 

Alle Jahre wieder tut sich zum Jahresende ein mediales Winterloch auf, das gestopft werden will.
Und alle Jahre wieder geht die Ostsee-Zeitung dafür zu Leuten, die etwas zu sagen haben, was andere nicht hören wollen, um danach zu diesen zu gehen und zu notieren, was diese zu sagen haben. Statt mit astreiner Berichterstattung  wird das Winterloch mit dem Dreck grandios inszenierter Schlammschlachten gefüllt. Seit einigen Jahren schon wird dazu die Entwicklungscompagnie Heiligendamm missbraucht, die auch immer wieder irgendwie darauf herein fällt – vielleicht in der Hoffnung, dass auch Journalisten Menschen sind, die sich ändern und es dieses Jahr besser machen.

Aber es ist wieder die alte Leier:
Die ECH sagt, was sie erreicht hat und was sie nicht erreichen konnte und sie nennt Gründe und Namen. Die Ostsee-Zeitung klingelt gleich darauf bei diesen Namen und ringt deren Träger einen Kommentar ab, den sie dann gleich veröffentlicht. Da steht dann ein Herr Klink schon einmal öffentlich als sehr vergesslich da, weil er die vom FUNDUS-Pressesprecher ins Spiel gebrachte Einladung der FDP an FUNDUS-Chef Jagdfeld als “Unsinn” bezeichnet und da muss sich ein Stadtvertretervorsteher mal eben selbst widersprechen und zu wirren Äußerungen hinreißen lassen, weil der Journalist nicht viel Zeit hat und es schnell gehen muss. Mit mehr Zeit für Überlegungen würden sich vielleicht auch die Stadtvertreter anders äußern und sich nicht der Peinlichkeit unüberlegter Kommentare hingeben.

Denn ganz ehrlich: Wie kann Guido Lex dem Grand Hotel Einnahmen bescheren, die er nun kindhaft wieder zu kappen droht, wenn er doch eigentlich nur auf der Seebrücke sitzen und von der großen Freiheit träumen kann, die ihm Heiligendamm nicht bieten kann? Der Repräsentant der Stadtvertreter fühlt sich in einem Heiligendamm á la West-Berlin durch “Personensperranlagen” dadurch gehindert, in die “Zone” zu kommen und sieht sich durch Schilder bedroht. Die Plätze hinter den “Sperranlagen” (also drüben?) sind ihm so fern, wie die “Freiheit”, die es in Heiligendamm angeblich nicht gibt. Tiefstes DDR-Jargon sprudelt aus dem Munde des am Landgericht beschäftigten Richters. Nicht, dass “Personensperranlagen” ein ungebräuchlicher Begriff ist – man kann aber auch “Zäune” sagen oder positiver ausgedrückt “Einfriedungen”. Gemeint ist die “Freiheit”, die ausgerechnet ein Richter nicht zu definieren weiß und die er den Bürgern in Heiligendamm genommen sieht. Für alle, die wirklich nicht in Freiheit leben und das Grauen der Fremdherrschaft ertragen müssen, sind Lex’ Äußerungen ein Tritt in den Hintern.

Während der Repräsentant der Stadtvertreterversammlung also Tausende von Menschen, die nicht in Freiheit leben können verhöhnt, nimmt er sich die Freiheit, nicht zu repräsentieren und nicht zum Richtfest zu gehen, obwohl er als Zeichen des Respekts und der Anerkennung von der Investorengruppe dazu eingeladen wurde. So auch andere Stadtvertreter: Es war fast nur da, wer sich auch sonst nicht feindselig gegenüber dem Investor verhielt und überhaupt folgten den Einladungen der ECH, sich die Perlen einmal von innen anzusehen 2004 auch nur die Stadtvertreter, die sich ein Bild machen wollten. Wer nur weiter meckern wollte, konnte ein Bild von der Realität überhaupt nicht gebrauchen und kam nicht – und das quer durch alle Oppositionsparteien: Bürgerbund, Linke, Grüne, FDP.

Scheuklappen abnehmen, Herr Stadtvertretervorsteher!
Schade auch, dass der Stadtvertretervorsteher noch immer nicht die Muße gefunden hat, sich seine neue Heimat einmal genauer anzusehen. Er träumt an der Seebrücke von der großen Freiheit und dem fernen Kühlungsborn, in dem alles so toll ist und so gut funktioniert. Vielleicht sollte er mal mit den Stadtvertretern dort ins Gespräch kommen und sich zeigen lassen, wie Stadtvertretung funktioniert. Möglicherweise wird er aber enttäuscht sein, denn auch Kühlungsborn hat ernste Probleme, um die sich im Rathaus gestritten wird. Jedenfalls würde ein scheuklappenfreier Mensch in Heiligendamm gleich am Haupteingang des Grand Hotels ein Tor vorfinden, das fast immer offen ist und an dem sich eine Klingel befindet, die man im gegenteiligen Falle betätigen kann. Logisch, denn kaum ein Gast ist vor dem Check-In schon im Besitz einer Hotelkarte, sodass auch Hotelgäste zuerst wie jeder andere Gast durch das Tor gehen können müssen. Eigentlich muss Lex das wissen, wenn er von sich behauptet, dem Hotel Umsätze zu bescheren, denn wenn er nicht über die “Personensperranlagen” klettert oder ziellos auf der Straße umher irrt, muss er durch das Tor hindurch. Oder bestehen die Umsätze darin, dass er hin und wieder mal Geld über den Zaun wirft?

Nicht nur vor Ort täte der Stadtvertretervorsteher gut darin, seine Augen zu öffnen.
Auch auf seiner imaginären Vergleichsliste dessen, was die Stadt gegeben und genommen hat, würde er offenen Auges sehen, dass die Stadt-Spalte nicht so gut gefüllt ist, wie die Investor-Spalte. Denn auch Lex beantwortet nicht die lange und immer wieder gestellte Frage, was die Stadt denn in Heiligendamm alles gegeben hat. Schon 2001 fing es so an: Die ECH übernahm den städtischen Anteil für den Bau einer Randstraße zur Entlastung der Ortsdurchfahrt durch Heiligendamm. Ohne die ECH gäbe es also die Umgehungsstraße vielleicht gar nicht. Bis zum G8-Gipfel sollte Heiligendamm heraus geputzt werden. Auch hier übernahm die ECH wieder zusätzlich zu den eigenen die städtischen Anteile und ermöglichte so die Vollsanierung der Kühlungsborner Straße und der Seedeichstraße (ob auch der Gartenstraße, ist mir nicht bekannt). Die Parkplätze in und vor Heiligendamm wurden von der ECH mitfinanziert, der Steg über das Packwerk wurde (wenn auch als Ausgleich für anderwärtige “Sperrungen”) von der ECH bezahlt, Verschönerungen an der Promenade und dem Seebrückenvorplatz hat die ECH teilweise mitfinanziert, städtische Grünflächen werden von der ECH und dem Grand Hotel der Einfachheit halber mit gepflegt und zuletzt hat die ECH der Stadt sogar einen Kurwald gebaut, damit diese ihren Kurortstatus verlängert kriegt. Nirgendwo in Deutschland wurde je so etwas von einem Investor gefordert – die ECH hat sich selbst angeboten. Natürlich nicht uneigennützig: Vereinbart war die Umwandlung eines kleinen Stückes des Kleinen Wohld zum Hotelpark. Die Stadtvertreter hatten die Wahl zwischen Aufgabe des Kurort-Status oder Aufgabe von einem Stück schon lange nicht mehr touristisch erschlossenem Küstenwald und sie entschieden sich richtig. Im Nachhinein wäre die ECH vielleicht besser damit gefahren, den Hotelpark an die Stelle des Kurwaldes zu setzen, denn dann hätte dort kein Stichweg mehr gebaut werden können. Aber es gibt Auflagen für Kurparks- und wälder: Sie müssen nahe am Ortszentrum sein und das ist der Kleine Wohld nicht und deshalb wurde der Kurwald in den Großen Wohld gesetzt.

Die Frage ist, wer denn mehr gegeben hat:
Eine dumme Frage eigentlich, denn um Heiligendamm zu entwickeln, müssen alle alles geben. Aber Guido Lex wirft die Frage auf und darum soll eine Antwort versucht werden. Ist es die Stadt, die zum Hohn vieler Heiligendamm-Gäste noch nicht einmal eine Strandversorgung realisieren und nur kleine stinkende Klo-Häuser und saisonale Imbiss-Buden im mondänsten aller deutschen Seebäder vorhalten kann und die ohne jegliches Konzept sich durchwurschtelnd “einen Mist nach dem anderen verzapft”? Jene Stadt, die nur drei zum gleichen Ziel führende Wege nach Norden zu Stande gebracht hat, die alle nicht wirklich etwas taugen und zu denen nun noch ein vierter nutzloser Parallelweg dazu addiert werden soll? Eben jene Stadt, über die selbst Heiligendammer sagen, dass die von ihr umgesetzte Seedeichstraße ein Nadelöhr und die Parkplatzsituation miserabel ist? Die Stadt, der nichts besseres einfällt, als die letzten Flächen in ihrem Besitz in Heiligendamm zu Stellplätzen zu machen und die nun auch noch den ganz großen Coup landen und mit einem weiteren Parkplatz im Sommer noch mehr Autos durch das Nadelöhr drücken will?

Die Stadt hat sich selbst der Lächerlichkeit preisgegeben, indem ihre Vertreter jede noch so kleine Heiligendamm-Angelegenheit wochenlang ohne Ergebnis ausdiskutieren. War es zuerst die Median-Klinik, die wegen Stadtvertretern aus der heilklimatisch relevanten Zone vertrieben und an eine Straßenkreuzung mit Bahnübergang aber ohne Parkplätze am Haus verlegt wurde, war danach die FUNDUS-Gruppe der Sündenbock aller ungewollten Veränderungen in Heiligendamm (also fast jeglicher Veränderungen, denn für die Ewiggestrigen sollte alles so bleiben, wie es seit 40 Jahren war). Zum Schluss bekriegten sich sogar die Mehrheits-Freunde Bürgerbund und FDP wegen der Vergabe der Strandversorgung an einen Bürgerbund-nahen Heiligendammer zum Nachsehen zweier FDP-Mitglieder. Auch hier ist die Suppe noch am Köcheln: Tom Wosar (FDP) hat gerade noch einmal nachgelegt.

Ist es nun die Stadt, die “willfährig” immer nur gegeben hat oder ist es vielleicht doch die ECH, die endlich ein funktionierendes und ansprechendes Umfeld für ihr Projekt brauchte und es darum mit eigenen Mitteln voran trieb, wo eigentlich die Stadt Geld hätte in die Hand nehmen müssen? Sind es die Leute der vielen Worte im Rathaus oder die Leute der vielen Taten in Heiligendamm, Köln und Berlin, die Heiligendamm zu dem gemacht haben, was es heute schon ist – auch wenn es noch lange nicht fertig ist? Hat die Stadt Millionen investiert, um neun wertvolle Bauwerke in bester Güte zu sanieren und rekonstruieren oder war es die ECH? Hat die Stadt in Heiligendamm ein 5-Sterne-Hotel und eine renommierte Kurklinik etabliert oder waren es die ECH und die Dr.-Marx-Gruppe? War es nicht so, dass die Stadt die Voraussetzungen geschaffen – die Weichen gestellt – hat? Und ist nicht genau das ihr Job: B-Pläne zu erstellen und immer wieder an die Realität anzupassen, Grundlagenverträge und städtebauliche Vereinbarungen auszuarbeiten und immer gemeinsam mit dem Vertragspartner das Beste für das Projekt und zugleich für die Stadt zu tun? Hat die Stadt diesen Job gut gemacht, wenn 2004 beantragte Änderungen in B-Plänen erst 2009 beschlossen und 2011 noch immer angezweifelt werden?

Und ist es nicht so, dass nicht die ECH, sondern eben gerade die Stadtvertreter ihr Geschenk reklamieren?
Denn: 2009 hat die Orts-FDP der ECH einen Rundweg abgerungen, der westlich um Heiligendamm herum führen soll. Der Rundweg nützt dem Grand Hotel am wenigsten, schadet ihm vielleicht aber sicherlich nicht so sehr, wie ein Stichweg. Die ECH sah hier einen Kompromiss, damit der Stichweg durch das Hotelgelände hindurch nicht kommt und so stimmte sie dem Rundweg zu und erklärte sich wieder einmal bereit, ihn zu bezahlen und auch in Vorleistung zu gehen, bis Fördermittel fließen oder eben notfalls auch diesen Anteil zu übernehmen. Dabei war es der ECH egal, in welcher der beiden wieder einmal von den Stadtvertretern hitzig debattierten Variante gebaut wird: Sie bezahlt ihn. Und nun kommen einige Stadtvertreter, denen das Geschenk nicht schön genug ist: Ein Stichweg soll es auch noch sein – möglichst natürlich auch auf Kosten der ECH. Und wo man schon dabei ist: Durch den Hotelpark am Alexandrinencottage vorbei wäre der Weg schöner, als unten am Strand. Habt ihr noch ein größeres und schöneres Geschenk, liebe ECH? – dieses hier ist den “bescheidenen” Stadtvertretern zu klein. 


Zuletzt: Was ist eigentlich das Beste für die Stadt in Heiligendamm, Herr Lex?

Eine subventionierte Reichen-Ausstellung mit freiem Eintritt zum Wohlstand-Begaffen oder eine imageträchtige Hotel-Legende mit 300 Arbeitsplätzen, guten Grund- und Gewerbesteuerausschüttungen und positiven Impulsen für Arbeitsmarkt, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen? Ist das Beste für Heiligendamm ein für jeden erlebbares schlecht funktionierendes Hotelensemble mit mittelmäßigem Erfolg auf überdimensionierter Fläche oder ist gerade das Beste gut genug für das erste deutsche Seebad, gegründet 1793 durch Herzog Friedrich Franz I.?

Heiligendamm zu entwickeln, ist eine einmalige und schwierige Angelegenheit, denn seit seiner Gründung 1793 war das Seebad ein Subventionsobjekt. Der Großherzog finanzierte das Bad aus seiner eigenen Schatulle, später dann über das Glücksspiel, bis dieses schließlich verboten wurde und er das Bad verkaufen musste. Die Aktiengesellschaften der Folgezeit brauchten immer wieder Zuschüsse und Baron von Rosenberg steuerte jährlich Hunderttausende dazu, um das Bad zu erhalten. Auch das KdF-Bad war staatlich subventioniert, die Seekadettenschule und später das Reservelazarett wurden durch das Deutsche Reich vollfinanziert und auch das Kurbad für Werktätige lebte allein durch die Finanzierung durch den Staat. Selbst die Ostsee-Klinik, die noch einige Jahre nach der Wende bestand, brauchte monatliche Zuschüsse vom Land, um überhaupt bestehen und die maroden Gebäude erhalten zu können.

Heiligendamm hat sich nie rentiert und wer will, dass es sich rentiert, muss etwas ganz besonderes und einmaliges bieten. Die FUNDUS-Gruppe hat genau das vor aber die Stadtvertreter verstehen es nicht oder wollen eben keine Veränderungen.

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